Wie viel Risiko zu dir passt, findest du heraus, indem du dein Risikoprofil über drei Fragen ermittelst, die eine Vermögensverwaltung oder Anlageberatung nach § 64 Abs. 3 WpHG und Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 neben deinen Kenntnissen und Erfahrungen mit dir klären muss: wann du welches Geld brauchst, welchen Verlust du finanziell tragen kannst und wie viel Schwankung du aushalten willst. Aussagekräftig wird das Ergebnis erst, wenn du einen angenommenen Rückgang in Euro und in Monatsausgaben rechnest und die drei Antworten gegeneinander prüfst; widersprechen sie sich, gibt die vorsichtigste Antwort den Ausschlag. Heraus kommt statt eines einzelnen Punktwerts eine Spanne, die zu deiner Anlagestrategie führt.
In diesem Beitrag erklären wir von Albrecht, Kitta & Co., einer unabhängigen Vermögensverwaltung aus Hamburg, was das Gesetz dabei abfragt, warum ein Fragebogen allein nicht genügt, wie du in einem Selbst-Check mit fünf Schritten rechnest und wann du dein Profil neu prüfen solltest. Wie sich Risikotoleranz, Risikotragfähigkeit und Risikowahrnehmung unterscheiden, erklärt unser Beitrag zur Finanzpsychologie.
Was bedeutet ein Risikoprofil bei der Geldanlage?
Ein Risikoprofil beschreibt nach den Leitlinien der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA, welche Art von Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten für dich generell geeignet sein kann. Eine Vermögensverwaltung oder Anlageberatung bestimmt dieses Anlagerisikoprofil anhand der Angaben, die sie für die Geeignetheitsprüfung einholt: deine Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele (ESMA35-43-3172, deutsche Fassung vom 03.04.2023, Rn. 55). Wer sein Risikoprofil bestimmen will, sucht also eher eine Beschreibung passender Anlagen als einen Persönlichkeitstyp.
Was muss eine Vermögensverwaltung abfragen, bevor sie für dich anlegt?
Bevor eine Vermögensverwaltung oder eine Anlageberatung für dich tätig wird, muss sie nach § 64 Abs. 3 WpHG Informationen zu drei Bereichen einholen, nämlich zu deinen Kenntnissen und Erfahrungen, zu deinen Anlagezielen einschließlich deiner Risikotoleranz und zu deinen finanziellen Verhältnissen einschließlich deiner Fähigkeit, Verluste zu tragen; orderst du ohne Beratung selbst, findet diese Geeignetheitsprüfung nicht statt.
Nach der Prüfung darf ein Anbieter dir nur Geeignetes empfehlen „oder Geschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung tätigen, die … für den Kunden geeignet sind“ (§ 64 Abs. 3 Satz 2 WpHG). In der Vermögensverwaltung ist dein Profil damit die Grenze für jede einzelne Order. Drei der Pflichtangaben kannst du mit dem Selbst-Check in fünf Schritten vorab selbst prüfen: wann du welches Geld brauchst (Anlageziele), welchen Verlust du tragen kannst (finanzielle Verhältnisse) und wie viel Schwankung du aushalten willst (Risikotoleranz). Kenntnisse und Erfahrungen fragt der Anbieter zusätzlich ab.
Welche Angaben gehören zu deinen finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen?
Zu den finanziellen Verhältnissen gehören, „soweit relevant“, Herkunft und Höhe deines regelmäßigen Einkommens, deine Vermögenswerte einschließlich Anlagen und Immobilienbesitz sowie deine regelmäßigen Verpflichtungen. Zu den Anlagezielen gehören die Zeit, die du die Anlage halten willst, deine Risikotoleranz, der Zweck der Anlage und deine Nachhaltigkeitspräferenzen (Art. 54 Abs. 4 und 5 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Gefragt ist also dein Gesamtvermögen, soweit es für die Anlage relevant ist; dazu können auch die eigene Firma oder das geerbte Mehrfamilienhaus gehören. Darauf zielen die Beispielfragen der BaFin zur Anlageberatung, darunter „Verfügen Sie über weiteres Vermögen, etwa Immobilien?“; dieselben Angaben verlangt § 64 Abs. 3 WpHG auch von einer Vermögensverwaltung.
Reicht ein Fragebogen, um dein Risikoprofil zu ermitteln?
Ein Fragebogen ist in Anlageberatung und Vermögensverwaltung ein Hilfsmittel der Geeignetheitsprüfung, nach Art. 54 Abs. 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 genügt er allein aber nicht, denn der Anbieter muss „alle Beschränkungen eines solchen Hilfsmittels“ identifizieren und ihnen aktiv entgegenwirken. Für verlässliche Angaben verlangt die Verordnung unter anderem vier Dinge:
- Einen Hinweis an dich, dass wahrheitsgetreue und aktuelle Angaben wichtig sind.
- Zweckmäßige Hilfsmittel, deren Grenzen der Anbieter kennt und denen er aktiv entgegenwirkt.
- Verständliche Fragen, die ein genaues Abbild deiner Ziele liefern.
- Stimmige Angaben: Der Anbieter sorgt für Kohärenz, etwa indem er mit dir erörtert, „ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen offensichtliche Ungenauigkeiten aufweisen“.
Die ESMA-Leitlinien werden konkreter: keine Sammelfragen und grundsätzlich keine Möglichkeit, Fragen unbeantwortet zu lassen (Rn. 22), dazu bei Kenntnissen und Erfahrungen kein Ankreuz-Ansatz für die Selbsteinschätzung (Rn. 47). Anbieter sollen die Angaben absichern, „ohne übermäßig auf die Selbsteinschätzung der Kunden zu vertrauen“ (Rn. 44), etwa mit Software, die die Stimmigkeit der Antworten kontrolliert (Rn. 49).
Die Grenze eines Fragebogens liegt also in der Selbsteinschätzung. Teilweise ausgleichen lässt sie sich mit Beträgen in Euro und einer Gegenprüfung, beides kannst du vorab selbst vorbereiten.
Wie ermittelst du dein Risikoprofil selbst? Ein Selbst-Check in fünf Schritten
Dein Risikoprofil ermittelst du in fünf Schritten, die Zeit, Tragfähigkeit und Toleranz in konkrete Größen übersetzen. Der Selbst-Check ersetzt die Geeignetheitsprüfung einer Vermögensverwaltung allerdings nicht, er bereitet dich darauf vor. Alle Beträge darin sind Annahmen.
Schritt 1: Wann brauchst du welches Geld?
Zuerst teilst du dein Geld danach ein, wann und wofür du es brauchst, denn Haltedauer und Zweck gehören zu den Angaben über deine Anlageziele (Art. 54 Abs. 5 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Geld mit Termin ist z. B. eine absehbare Zahlung nach dem Firmenverkauf, die Auszahlung an Geschwister nach einem Erbe oder ein geplanter Immobilienkauf. Weil es zum Stichtag verfügbar sein muss, rechnest du die nächsten Schritte nur mit dem übrigen Geld.
Schritt 2: Welcher Verlust in Euro gefährdet keines deiner Ziele?
Den Betrag findest du, indem du einen angenommenen Rückgang auf dein angelegtes Geld rechnest und in Monatsausgaben übersetzt: deine Fähigkeit, Verluste zu tragen, in Zahlen. Vorher ziehst du deinen Notgroschen ab.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Du hast 800.000 € angelegt und rechnest mit einem Rückgang von 25 %. Das sind 200.000 € weniger im Depotauszug, solange du nicht verkaufst. Bei Monatsausgaben von angenommen 10.000 € entspricht das 20 Monaten Lebenshaltung. Die 25 % sind eine Annahme für diese Rechnung; ein tatsächlicher Rückgang kann höher ausfallen.
Rechne dasselbe für dein Gesamtvermögen. Angenommen, es beträgt 2.000.000 €, davon 800.000 € im Depot und 1.200.000 € in einer vermieteten Immobilie oder einem Firmenanteil. Dann sind 25 % Rückgang im Depot, also 200.000 €, 10 % deines Gesamtvermögens. Fällt im selben Was-wäre-wenn auch die Immobilie oder die Firma um 25 %, fehlen 500.000 € oder 25 % deines Gesamtvermögens. Auch das sind angenommene Werte; tatsächliche Verluste können höher ausfallen und einzelne Vermögensteile stärker fallen als andere.
Steckt viel Vermögen in einem einzelnen Posten, heißt das Klumpen; das Klumpenrisiko zählt die ESMA zu den Grundbegriffen, bei denen ein Anbieter prüfen soll, ob du sie verstehst (Rn. 31). Nach einem Firmenverkauf führt dich der Beitrag vom Verkaufserlös zum Plan weiter.
Schritt 3: Wie viel Schwankung willst du aushalten, in Euro statt in Prozent?
Deine Risikotoleranz, also wie viel Schwankung du aushalten willst, prüfst du am Euro-Verlust aus Schritt 2 und an deinem eigenen Verhalten. Würdest du bei genau diesem Minus nachkaufen, halten oder verkaufen? Passt das zu dem, was du beim letzten echten Rückgang getan hast? Fehlt dir dieser Vergleich, bleibt deine Antwort vorerst eine Schätzung; prüf sie in Schritt 4 umso genauer gegen die beiden anderen.
Auch die Verbraucherzentrale macht die Frage am Betrag fest: „Auf wie viel Euro (oder Prozent der Anlagesumme) könnten Sie im schlimmsten Fall verzichten?“ (Stand 21.01.2026). Trägt deine Familie einen solchen Verlust mit, lohnt es sich, die Frage gemeinsam zu beantworten.
Schritt 4: Passen deine Antworten zusammen?
Das prüfst du, indem du die drei Antworten nebeneinanderlegst. Auch von Anbietern verlangt die ESMA, Angaben in ihrer Gesamtheit zu betrachten und Widersprüche zu klären, etwa wenn Kunden „ein konservatives Risikoprofil aufweisen und dennoch sehr ehrgeizige Anlageziele verfolgen“ (Rn. 51).
Für deinen Selbst-Check heißt das: Widersprechen sich Zeit, Tragfähigkeit und Toleranz, gibt die vorsichtigste der drei Antworten den Ausschlag. Könntest du 200.000 € Verlust tragen, hättest aber schon bei 100.000 € verkauft, rechnest du mit 100.000 €. Stehen in 18 Monaten 300.000 € für die Geschwister an, bleiben sie außen vor, auch wenn dich Kursschwankungen kaltlassen. Beides sind angenommene Zahlen, tatsächliche Verluste können höher ausfallen.
Schritt 5: Welche Spanne ergibt sich für deine Anlagestrategie?
Deine Spanne ist der Rückgang in Euro, den du tragen kannst und aushalten willst, im angenommenen Beispiel bis rund 100.000 €; die 300.000 € für die Geschwister bleiben davon unberührt. Auch das sind Annahmen; tatsächliche Verluste können höher ausfallen. Mit dieser Spanne beginnt die Aufteilung auf Anlageklassen, die Asset Allocation; einzelne Anlagen kommen erst danach. Wie daraus eine Struktur wird, zeigt ein eigener Beitrag an drei vereinfachten Beispielen.
Ist dein Risikoprofil dasselbe wie die Risikoklasse eines Produkts?
Nein: Dein Risikoprofil beschreibt, welche Anlagen zu deinen Verhältnissen passen, die Risikoklasse 1 bis 7 im Basisinformationsblatt stuft ein einzelnes Produkt ein. Zusammen kommen beide erst in der Geeignetheitsprüfung, in der eine Anlage unter anderem deinen Anlagezielen samt deiner Risikotoleranz entsprechen muss und ihre Risiken für dich finanziell tragbar sein müssen (Art. 54 Abs. 2 Buchst. a und b Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Entscheidend ist deshalb, ob die Risiken eines Produkts zu deiner Spanne passen; die Risikoklasse hilft beim Einordnen des Produkts, beantwortet diese Frage allein aber nicht. Was die Risikoklasse 1 bis 7 im Basisinformationsblatt sagt, steht im Beitrag zu Rendite und Risiko. Deine Spanne gilt für deine heutigen Verhältnisse und verschiebt sich mit ihnen.
Wann solltest du dein Risikoprofil neu prüfen?
Neu prüfen solltest du dein Risikoprofil bei jeder wesentlichen Änderung deiner Verhältnisse. In einer laufenden Vermögensverwaltung muss der Anbieter deine Angaben zudem über Verfahren aktuell halten; eine Frist nennt Art. 54 Abs. 7 Unterabs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 dafür nicht. Das Aktualisieren geht etwa „während regelmäßig stattfindender Treffen mit den Kunden oder durch Zusendung von Fragebögen“ (ESMA-Leitlinien, Rn. 56). Eine feste Frist nennt Art. 54 nur für Anbieter, die in der Anlageberatung eine regelmäßige Geeignetheitsbeurteilung anbieten und die Geeignetheit ihrer Empfehlungen dann „mindestens einmal jährlich“ überprüfen (Art. 54 Abs. 13).
Welche Umstände deine finanziellen Verhältnisse und Anlageziele beeinflussen können, zählt die ESMA in Rn. 24 beispielhaft auf; welche Folgen eine wesentliche Änderung für die Geeignetheitsprüfung haben könnte, soll der Anbieter berücksichtigen (Rn. 25):
- Familienstand, etwa wer über gemeinsames Vermögen verfügen darf.
- Familiäre Situation, wie die Geburt oder der Studienbeginn eines Kindes.
- Berufliche Situation, darunter „der Grad der Arbeitsplatzsicherheit oder anstehender Ruhestand“.
- Liquiditätsbedarf, etwa für einen Immobilienkauf oder Ausbildungskosten.
- Alter, das für deinen Anlagehorizont zählt.
Aus unserer Sicht gehören auch eine Erbschaft, ein Unternehmensverkauf oder ein erster großer Rückgang im eigenen Depot dazu, obwohl die ESMA sie nicht ausdrücklich nennt. Bringt eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung die Umschichtung von Finanzinstrumenten mit sich, etwa eines geerbten Aktienpakets, muss der Anbieter bei Privatkunden deine bisherige Anlage erfassen und Kosten und Nutzen der Umschichtung analysieren (§ 64 Abs. 3 Satz 6 und 7 WpHG). Die steuerlichen Folgen eines Verkaufs klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Welche Fehler passieren beim Ermitteln des Risikoprofils häufig?
Häufig hakt die Prüfung an fünf Stellen:
- Prozent statt Euro: Ein Rückgang in Prozent klingt abstrakt, als Betrag in Euro oder in Monaten Lebenshaltung wird er greifbar (siehe Schritt 2).
- Nur eine Dimension: Wer nur die Tragfähigkeit oder nur die Toleranz prüft, sieht in Schritt 4 nicht, welche Antwort den Ausschlag gibt.
- Selbstüberschätzung in ruhigen Phasen: Nach langen Kursanstiegen kann die eigene Risikotoleranz höher erscheinen, als sie sich im Rückgang zeigt. Die ESMA spricht dieses Risiko der Überschätzung allerdings nur für Kenntnisse und Erfahrungen an (Rn. 52), für die Risikotoleranz ist das unsere Einordnung.
- Vergleich mit anderen: Die Spanne einer Freundin beruht auf ihren Verhältnissen und kann dir eine falsche Richtung vorgeben.
- Profil nie aktualisiert oder ohne geänderte Verhältnisse kurz vor einer Anlage hochgesetzt: Beidem soll ein Anbieter entgegenwirken (ESMA-Leitlinien, Rn. 54 und 58).
Viele dieser Fehler lassen sich mit dem Selbst-Check zumindest teilweise auffangen, oft leichter mit einem Gegenüber, das deine Zahlen kennt.
Wie gehen wir bei Albrecht, Kitta & Co. mit deinem Risikoprofil um?
Als unabhängige Vermögensverwaltung mit BaFin-Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG für Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung erheben wir vor der ersten Anlage die Angaben aus § 64 Abs. 3 WpHG. Führt ihr als Paar in unserem individuellen Mandat ein Gemeinschaftsdepot, zählen für die Geeignetheitsprüfung die Angaben von euch beiden, bei zwei getrennten Depots hat jeder von euch seine eigene Anlagestrategie.
Für den Blick aufs Ganze nutzen wir den ersten Baustein unserer Vermögen360-Analyse: Wir machen mit dem ak. Optimizer dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit.
Aus der Verlustrechnung in Schritt 2 des Selbst-Checks wird bei uns eine Rechnung über die Zeit, im zweiten Baustein der Vermögen360-Analyse. Mit ak. Planning rechnen wir auch den Krisenfall durch: wie sich deine Vermögensstruktur zusammen mit deinen Einnahmen und Ausgaben in einer solchen Phase hält und was das für deine weitere Planung bedeutet. Das bleibt ein Was-wäre-wenn mit Annahmen über Einnahmen, Ausgaben und Krisenverlauf. Eine echte Krise kann anders und tiefer verlaufen.
Verschieben sich deine Verhältnisse, kannst du das bei uns im Gespräch ansprechen, das in der Regel einmal pro Quartal (z. T. auch deutlich häufiger oder seltener) stattfindet.
Welche Spanne passt zu deinem Vermögen?
Welche Spanne zu deinem Vermögen passt, hängt an deinen Zahlen und gehört deshalb in ein persönliches Gespräch, etwa in ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Die drei Fragen stellen sich auch bei kleineren Summen. Ab 25.000 € gibt es ak.digital; Team und Anlagephilosophie sind dieselben wie im individuellen Mandat.
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Häufige Fragen zum Risikoprofil
Ein Risikoprofil beschreibt nach den ESMA-Leitlinien zur Geeignetheit, welche Art von Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten für dich generell geeignet sein kann (Rn. 55). Grundlage sind nach § 64 Abs. 3 WpHG deine Kenntnisse und Erfahrungen, deine Anlageziele samt deiner Risikotoleranz und deine finanziellen Verhältnisse samt deiner Fähigkeit, Verluste zu tragen. Verluste bleiben auch mit einem passenden Profil möglich.
Die erforderlichen Angaben schon, denn nur mit ihnen darf ein Anbieter dir nach Art. 54 Abs. 8 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen empfehlen, in der Anlageberatung ebenso wie in der Vermögensverwaltung. Fragebögen sollen eine Nichtbeantwortung grundsätzlich nicht vorsehen, besonders bei den finanziellen Verhältnissen (ESMA-Leitlinien, Rn. 22). Für die Prüfung bleibt der Anbieter verantwortlich (Rn. 45). Je vollständiger dein Gesamtvermögen erfasst ist, desto belastbarer wird die Rechnung, welchen Verlust in Euro du tragen kannst.
Ein Online-Fragebogen kann in Anlageberatung und Vermögensverwaltung die Angaben sammeln, für die Geeignetheitsprüfung bleibt aber der Anbieter verantwortlich (ESMA-Leitlinien, Rn. 45). Laufen Anlageberatung oder Vermögensverwaltung ganz oder teilweise automatisiert, gilt das ebenso: Die Verantwortung „verringert sich nicht dadurch, dass ein elektronisches System“ eingesetzt wird (Art. 54 Abs. 1 Unterabs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Der Anbieter muss die Grenzen des Tools erkennen und ihnen aktiv entgegenwirken (Art. 54 Abs. 7). Prüf deine Antworten deshalb selbst gegeneinander; widersprechen sich Zeit, Tragfähigkeit und Toleranz, gibt die vorsichtigste Antwort den Ausschlag.
Nicht ohne Weiteres: Die ESMA verlangt von Anbietern Maßnahmen gegen ein Profil, das ohne geänderte Verhältnisse hochgesetzt wird; als gute Praxis nennt sie Verfahren, die prüfen, ob ein Profil allzu häufig oder kurz vor einer Anlage geändert wurde (Rn. 58). Widersprechen sich deine Angaben, soll der Anbieter das mit dir klären (Rn. 51). Ein Produkt, das nach deinen bisherigen Angaben nicht zu dir passte, soll durch ein bloß hochgesetztes Profil nicht geeignet erscheinen.
In einer Vermögensverwaltung muss der Anbieter deine Angaben über Verfahren aktuell halten; eine Frist nennt Art. 54 Abs. 7 Unterabs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 dafür nicht. Eine feste Frist nennt Art. 54 nur für Anbieter, die in der Anlageberatung eine regelmäßige Geeignetheitsbeurteilung anbieten und die Geeignetheit ihrer Empfehlungen „mindestens einmal jährlich“ überprüfen (Art. 54 Abs. 13). In unseren Mandaten bei Albrecht, Kitta & Co. kannst du veränderte Verhältnisse im Gespräch ansprechen, das in der Regel einmal pro Quartal stattfindet (z. T. auch deutlich häufiger oder seltener).
Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.