Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Erklärung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 OffenlegungsVO i.V.m. Art. 2 RTS)

Unser inhaltliches Verständnis von Nachhaltigkeit und weitere zugehörige Themen finden Sie auf unserem ak.Blog. Auf dieser Seite konzentrieren wir und unter dem Titel “Nachhaltigkeitsbezogene Angaben” auf die Regulatorik im Rahmen der Offenlegungspflicht des Finanzsektors.

ak.Blog


Sind wir ein nachhaltiger Vermögensverwalter?
Unser Weg zur Klimaneutralität
Unser Einsatz für mehr Artenvielfalt

 

Unternehmensbezogene Erklärung


Nachhaltigkeit ist ein Thema, mit dem wir uns als Albrecht, Kitta & Co. seit mehreren Jahren auseinandersetzen. Zuerst mehr am Rande unserer Aktivitäten und nicht zuletzt durch den europäischen Green Deal mit wachsender Intensität. Wir erachten den Umgang mit Nachhaltigkeit als eine unternehmerische Verantwortung, um kommenden Generationen Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt zu sichern. Bereits seit 2016 ist unser Unternehmen klimaneutral und seit 2019 klimapositiv. Seit 2018 sind wir Förderer der Allianz für Entwicklung und Klima.

Dabei haben wir in der Vermögensverwaltung eine besondere Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, haben wir Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt. Dies sowohl für unsere Mandanten als auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. Unsere strategischen Gedanken legen wir im Folgenden offen, um die Anforderungen der nachhaltigen Offenlegungspflichten im Finanzsektor zu erfüllen.

 

 

1. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


a. Zusammenfassung der Abschnitte b bis e


Die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit und der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkung sehen wir als unternehmerische Verantwortung an. Hier steht das „E“ für „Environmental“ also „Umwelt“, das „S“ für „Social“ also „Soziales“ und das „G“ für „Governance“ also „Unternehmensführung“.

Im Bereich „E“ (Umwelt) versuchen wir, aktiv unsere CO2 Emissionen zu reduzieren.  Mitarbeiter sind aufgefordert, Geschäftsreisen vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu planen. Anstelle von Dienstreisen finden Treffen nach Möglichkeit via Videokonferenz statt, sodass eine Dienstreise komplett entfällt. Die Beleuchtung in unseren Büroräumen wird stromsparend über Bewegungsmelder gesteuert. Recycling von Büroabfällen gehört in unserem Gebäudekomplex zum Facilitymanagement. Unseren Papierverbrauch versuchen wir über vollständig digitale Arbeitsplätze laufend zu verringern. Über unseren digitalen Kommunikationskanal „ak.digital“ stellen wir Kunden Berichte und weitere Dokumente auf Wunsch digital zur Verfügung und sparen so Papier-, Druck- und Transportaufwand. 

Mit Chancengleichheit und Vielfalt fördern wir den Bereich „S“ (Soziales). Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um ihre persönlichen Fähigkeiten in ihrem Aufgabenbereich zu verbessern und sich laufend weiterzuentwickeln. Wir nutzen verschiedene externe Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen. Hierbei bildet das Angebot der Akademie des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) ein zentrales Element. Auf internen Workshops geben unsere Mitarbeiter ihr erworbenes Wissen an die Kollegen weiter und fördern somit eine Unternehmenskultur der gegenseitigen Unterstützung.

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Beachtung der Regeln der Corporate Governance fördern den Bereich „G“ (Unternehmensführung).

Gesellschafter und Geschäftsführung haben als gemeinsames Ziel den langfristigen Erfolg unserer Gesellschaft im Fokus. Darauf sind Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet. Durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit in der Geschäftsleitung, die Berücksichtigung der Inhaberinteressen, eine gelebte Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und Transparenz bei unternehmerischen Entscheidungen erreichen wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Unternehmens.  Der respektvolle, faire und loyale Umgang miteinander – das betrifft neben den Mitarbeitern ebenfalls unsere Mandanten, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit – ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmensführung und -philosophie.

Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind Auswirkungen von Anlageentscheidungen zu verstehen, die sich nachteilig auf Belange der Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung -sog. Nachhaltigkeitsfaktoren- auswirken. Um diese Auswirkungen berücksichtigen zu können, haben wir interne Strategien entwickelt und Prozesse implementiert.

Um nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen überhaupt messen und berücksichtigen zu können, müssen wir auf entsprechende Informationen zurückgreifen, die an den Finanzmärkten verfügbar sein müssen. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die wir investieren, sind benötigte Daten in zufriedenstellendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Datenlage verändert sich laufend und wir prüfen diese regelmäßig, um die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen sicherzustellen und nach Möglichkeit zu verbessern.

Unsere Analysen in Bezug auf Nachhaltigkeit, in den Bereichen „E“ Umwelt, „S“ Soziales und „G“ Unternehmensführung (ESG) stützen sich auf Analysen und Auswertungen Dritter (spezialisierte Daten-Anbieter z.B. theScreener.com SA, infront AS, MSCI).

In den Anlagerichtlinien jedes Mandanten ist festgelegt, wie ESG-Kriterien im Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigt werden sollen. Je nach Kundenwunsch und Mandatsauftrag werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigt. Zur Ermittlung von Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken stehen Analyse-Programme zur Verfügung. Zudem werden verschiedene nachhaltige Indexkonzepte als Basis genutzt.

Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien wird dabei in Artikel 8 und Artikel 9 Produkte gem. der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) investiert.

In Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange sind weitere Informationen zur Vergütungspolitik von Albrecht, Kitta & Co. auf unserer Website www.ak-co.de einsehbar.

Die Vergütung der Mitarbeiter und die Gleichbehandlung wird regelmäßig durch die Geschäftsleitung überprüft und stellt sicher, dass Diskriminierung in unserem Unternehmen ausgeschlossen ist.

Um der unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden, ergänzt das Thema Nachhaltigkeit unsere langfristige Geschäftsstrategie und es wird regelmäßig über Möglichkeiten zur Behebung oder Abmilderung nachteiliger Auswirkungen Bericht erstattet und beschlossen.

Als unabhängiger Vermögensverwalter verwalten wir Kapitalanlagen für verschiedene Investorengruppen. Um die Interessen der Anleger zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, üben wir Aktionärsrechte für die von uns über die Mandate mittelbar gehaltenen Aktienbestände im Sinne der Anleger und einer guten Corporate Governance soweit möglich aus, wenn eine maßgebliche Beteiligung von über 5% am Grundkapital einer Aktiengesellschaft überschritten wird. Es gibt keine festgelegten Stimmrechtsrichtlinien. Diese werden im Einzelfall im Sinne einer möglichst optimalen Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen beschlossen.

Wir sind Mitglied im VuV Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Mit dieser Mitgliedschaft haben wir uns zur Einhaltung des VuV-Ehrenkodex verpflichtet.

Einzelheiten zum Ehrenkodex können über den Link Ehrenkodex des Verbandes – Verband unabhängiger Vermögensverwalter (vuv.de) eingesehen werden. 

Im Rahmen nachhaltiger Anlagestrategien wird in sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Produkte der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) investiert; diese Produkte berücksichtigen i.d.R. Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung und/oder halten international anerkannte Corporate Responsibility Standards ein.

 

b. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen


Die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit und der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkung sehen wir als unternehmerische Verantwortung an. Hier steht das „E“ für „Environmental“ also „Umwelt“, das „S“ für „Social“ also „Soziales“ und das „G“ für „Governance“ also „Unternehmensführung“.

Im Bereich „E“ (Umwelt) versuchen wir, aktiv unsere CO2 Emissionen zu reduzieren.  Mitarbeiter sind aufgefordert, Geschäftsreisen vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu planen. Anstelle von Dienstreisen finden Treffen nach Möglichkeit via Videokonferenz statt, sodass eine Dienstreise komplett entfällt. Die Beleuchtung in unseren Büroräumen wird stromsparend über Bewegungsmelder gesteuert. Recycling von Büroabfällen gehört in unserem Gebäudekomplex zum Facilitymanagement. Unseren Papierverbrauch versuchen wir über vollständig digitale Arbeitsplätze laufend zu verringern. Über unseren digitalen Kommunikationskanal „ak.digital“ stellen wir Kunden Berichte und weitere Dokumente auf Wunsch digital zur Verfügung und sparen so Papier-, Druck- und Transportaufwand. 

Mit Chancengleichheit und Vielfalt fördern wir den Bereich „S“ (Soziales). Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um ihre persönlichen Fähigkeiten in ihrem Aufgabenbereich zu verbessern und sich laufend weiterzuentwickeln. Wir nutzen verschiedene externe Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen. Hierbei bildet das Angebot der Akademie des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) ein zentrales Element. Auf internen Workshops geben unsere Mitarbeiter ihr erworbenes Wissen an die Kollegen weiter und fördern somit eine Unternehmenskultur der gegenseitigen Unterstützung.

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Beachtung der Regeln der Corporate Governance fördern den Bereich „G“ (Unternehmensführung).

Gesellschafter und Geschäftsführung haben als gemeinsames Ziel den langfristigen Erfolg unserer Gesellschaft im Fokus. Darauf sind Führung und Kontrolle des Unternehmens ausgerichtet. Durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit in der Geschäftsleitung, die Berücksichtigung der Inhaberinteressen, eine gelebte Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und Transparenz bei unternehmerischen Entscheidungen erreichen wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Unternehmens.  Der respektvolle, faire und loyale Umgang miteinander – das betrifft neben den Mitarbeitern ebenfalls unsere Mandanten, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit – ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmensführung und -philosophie.

Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind Auswirkungen von Anlageentscheidungen zu verstehen, die sich nachteilig auf Belange der Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung -sog. Nachhaltigkeitsfaktoren- auswirken. Um diese Auswirkungen berücksichtigen zu können, haben wir interne Strategien entwickelt und Prozesse implementiert.

Um nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen überhaupt messen und berücksichtigen zu können, müssen wir auf entsprechende Informationen zurückgreifen, die an den Finanzmärkten verfügbar sein müssen. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die wir investieren, sind benötigte Daten in zufriedenstellendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Die Datenlage verändert sich laufend und wir prüfen diese regelmäßig, um die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen sicherzustellen und nach Möglichkeit zu verbessern.

Unsere Analysen in Bezug auf Nachhaltigkeit, in den Bereichen „E“ Umwelt, „S“ Soziales und „G“ Unternehmensführung (ESG) stützen sich auf Analysen und Auswertungen Dritter (spezialisierte Daten-Anbieter z.B. theScreener.com SA, infront AS, MSCI).

Ein gutes Beispiel für eine bereits messbare Nachhaltigkeitsauswirkung (sog. Nachhaltigkeitsindikator) ist der CO2-Fußabdruck, den wir für unser Unternehmen haben berechnen lassen und durch geeignete Maßnahmen neutralisiert haben. Seit Jahr 2021 umfasst unsere Fahrzeugflotte mehr Dienstfahrräder als -PKW und wird ab 2022 nur noch einen PKW mit Verbrennungsmotor beinhalten.

 

c. Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

 

In den Anlagerichtlinien jedes Mandanten ist festgelegt, wie ESG-Kriterien im Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigt werden sollen. Je nach Kundenwunsch und Mandatsauftrag werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigt. Zur Ermittlung von Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken stehen Analyse-Programme zur Verfügung. Zudem werden verschiedene nachhaltige Indexkonzepte als Basis genutzt.

Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien wird dabei in Artikel 8 und Artikel 9 Produkte gem. der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) investiert.

In Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange sind weitere Informationen zur Vergütungspolitik von Albrecht, Kitta & Co. auf unserer Website www.ak-co.de einsehbar.

Die Vergütung der Mitarbeiter und die Gleichbehandlung wird regelmäßig durch die Geschäftsleitung überprüft und stellt sicher, dass Diskriminierung in unserem Unternehmen ausgeschlossen ist.

Um der unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden, ergänzt das Thema Nachhaltigkeit unsere langfristige Geschäftsstrategie und es wird regelmäßig über Möglichkeiten zur Behebung oder Abmilderung nachteiliger Auswirkungen Bericht erstattet und beschlossen.

 

d. Mitwirkungspolitik

 

Als unabhängiger Vermögensverwalter verwalten wir Kapitalanlagen für verschiedene Investorengruppen. Um die Interessen der Anleger zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, üben wir Aktionärsrechte für die von uns über die Mandate mittelbar gehaltenen Aktienbeständen im Sinne der Anleger und einer guten Corporate Governance soweit möglich aus, wenn eine maßgebliche Beteiligung von über 5% am Grundkapital einer Aktiengesellschaft überschritten wird. Es gibt keine festgelegten Stimmrechtsrichtlinien. Diese werden im Einzelfall im Sinne einer möglichst optimalen Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen beschlossen.

 

e. Verweise auf internationale Standards

 

Wir sind Mitglied im VuV Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Mit dieser Mitgliedschaft haben wir uns zur Einhaltung des VuV-Ehrenkodex verpflichtet.

Einzelheiten zum Ehrenkodex können über den Link Ehrenkodex des Verbandes – Verband unabhängiger Vermögensverwalter (vuv.de) eingesehen werden. 

Im Rahmen nachhaltiger Anlagestrategien wird in sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Produkte der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) investiert; diese Produkte berücksichtigen i.d.R. Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung und/oder halten international anerkannte Corporate Responsibility Standards ein.

 

Erklärung der ökologischen und sozialen Merkmale

(Art. 10 OffenlegungsVO i.V.m. Art. 32 RTS)

 

Produktbezogene Erklärung

 

a. Zusammenfassung der Abschnitte b bis l

Wir bieten unseren Mandanten bei der Festlegung ihrer individuellen Anlagestrategie die Möglichkeit zu wählen, ob Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen. In dem Fall, in dem Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen, fördert das Finanzprodukt ökologische und soziale Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Anlageziel. Wir analysieren Finanzprodukte nach subjektiv ausgewählten Faktoren mit dem Ziel, z.B. nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Bei der Titelauswahl berücksichtigen wir in der Finanzportfolioverwaltung Finanzprodukte, die Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung erfüllen, ökologische und soziale Merkmale und damit nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen, aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition im Sinne der Gesetzgebung der EU in Form der Förderung und damit messbarer Wirkung auf ESG-Faktoren haben.

 

Die Investmentstrategie bewirbt keine spezifischen ökologischen oder sozialen Merkmale. Die ökologischen und sozialen Merkmale ergeben sich aus den Anlagerichtlinien der jeweils eingesetzten Fonds und ETFs der Klassifizierungen nach Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung. Die Finanzprodukte erfüllen die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bzw. streben eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der Offenlegungs-Verordnung an. Die Anlagestrategie bedient sich ESG-Kriterien und Ausschlusskriterien sowie Nachhaltigkeitsratings externer Anbieter.

Ausgangspunkt jeder Anlagestrategie sind die individuellen Kundenangaben in Bezug auf Anlageziele, Anlagehorizont, Renditeerwartungen und Risikoneigung bzw. die persönliche Risikotragfähigkeit, die vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt und laufend überprüft werden. In diesem Zuge wird ebenfalls festgelegt, inwieweit nachhaltige Anlagen berücksichtigt werden sollen.

In unserer Anlagestrategie, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, setzen wir eine qualitative Auswahl an ETFs, aktiv gemanagten Fonds und strukturierten Investments ein. Grundsätzlich betrachten wir in unserem Auswahl- und Anlageprozess Fonds und ETFs der Klassifizierungen nach Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung – darüber hinaus werden auch Nachhaltigkeits-Siegel (Bsp. FNG o.ä.) mit einbezogen. Hierbei streben wir eine Mindestinvestitionsquote von 75% in Artikel 8 und/oder Artikel 9 Fonds an.

Im Ergebnis erhält der Mandant, der sich für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vermögensanlage entscheidet, ein auf Investmentfonds, ETFs und strukturierte Produkte aufgebautes Portfolio.

Aus dem Anlageuniversum wählen wir mit Hilfe eines hauseigenen Ratingsystems Zielinvestments aus. Als Datenquelle für die Bewertung arbeiten wir mit Daten externer Anbieter (z.B. infront AS und theScreener.com SA) zusammen.

Bei Mandanten, die sich für eine Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit in der Finanzportfolioverwaltung entscheiden, streben wir an, einen Anteil von 75% in Artikel 8 und Artikel 9 Produkte gem. der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) zu investieren.

Die zur Verfügung stehenden Datenbases werden laufend weiterentwickelt und es ist zu erwarten, dass sich regelmäßig Änderungen ergeben. Deswegen haben wir eine regelmäßige Überprüfungsroutine eingerichtet. Änderungen in den Beurteilungen kann den Ausschluss des Finanzproduktes aus unserem Anlageuniversum zur Folge haben. In diesem Fall werden die Mandantenportfolien in einem angemessenen Zeitraum angepasst. Grundsätzlich werden keine konkreten ökologischen und sozialen Merkmale mit den Anlagestrategien verfolgt.

Mit Hilfe der Daten, die wir von unseren externen Dienstleistern beziehen, können wir Investments nach den Bereichen „E“, „S“ und „G“ bewerten und im Verhältnis zu anderen Investments den Mehrwert der gewählten Investments feststellen. Grundsätzlich ist es nicht das Ziel unserer Anlagepolitik, Investments aufzunehmen, die ökologische und soziale Merkmale fördern.

Wir nutzen in unserem festgelegten Auswahlprozess die Daten der externen Datenanbieter theScreener.com SA und infront AS. Darüber hinaus bedienen wir uns beim Research auch an Daten anderer, freizugänglicher Anbieter (z.B. Morningstar). Des Weiteren setzen wir uns bei jedem, für uns interessanten Investment, mit dem Investmentanbieter auseinander und bewerten den angegebenen Nachhaltigkeitsansatz anhand von vom Anbieter zur Verfügung gestellten Daten.

Grundsätzlich basiert unser Investmentprozess auf den Daten, die wir von Dritten beziehen, bzw., die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbanken können inhaltlich nicht kontrolliert werden. Eine zusätzliche Validierung der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt durch uns nicht. Es kommt bei der Anwendung der Daten lediglich zu einem Plausibilitätscheck. Aus diesem Grunde sind wir auf eine professionelle und ordentliche Pflege der Datenbanken angewiesen.

Die Investmentprozesse und Anlageziele von Investmentfonds, ETFs und strukturierten Produkten können sich ändern. Aus diesem Grunde überwachen wir die eingesetzten Finanzprodukte regelmäßig. Wie bereits beschrieben, werden hierzu die Dienste externer Datenanbieter in Anspruch genommen. Auffällig ist zum aktuellen Zeitpunkt, dass verschiedene Anbieter teilweise zu deutlich abweichenden Ergebnissen kommen. Aus diesem Grunde werden wir verschiedene Anbieter nutzen und gegebenenfalls Plausibilitätschecks durchführen, bis sich der Markt weiterentwickelt und sich Markstandards herausbilden. Grundsätzlich betreiben wir beim Management von Portfolien ein aktives Risikomanagement. Dazu überwachen wir u.a. Kennzahlen, wie die Ländergewichtung, Währungsgewichtung und Branchengewichtung. Ziel ist es hierbei, Klumpenrisiken zu vermeiden und durch eine breite Diversifikation ein optimiertes Chance-/Risikoprofil zu erreichen.

Als unabhängiger Vermögensverwalter verwalten wir Kapitalanlagen für verschiedene Investorengruppen. Um die Interessen der Anleger zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, üben wir Aktionärsrechte für die von unseren Mandaten im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung gehaltenen Aktienbestände im Sinne der Anleger und einer guten Corporate Governance soweit möglich aus, wenn insgesamt eine maßgebliche Beteiligung von über 5% am Grundkapital einer Aktiengesellschaft überschritten wird. Es gibt keine festgelegten Stimmrechtsrichtlinien. Diese werden im Einzelfall im Sinne einer möglichst optimalen Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen beschlossen.

Da in unseren Strategien, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen, ausschließlich Investmentfonds, ETFs und strukturierte Finanzinstrumente zum Einsatz kommen, nehmen wir hier keine aktive Rolle bei der Mitwirkungspolitik wahr, stehen allerdings auch zu diesem Thema im Austausch mit den ausgewählten Management-Teams und verfolgen kritisch deren Abstimmungsverhalten.

Für die angebotenen Anlagestrategien wird eine angemessene und aussagekräftige Vergleichsgröße festgelegt, damit der Kunde die Vermögensverwaltung bewerten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, eine besondere Referenzbenchmark einzusetzen, die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Diese Vergleichsgröße dient lediglich Zwecken der Berichterstattung. Der Vermögensverwalter schuldet diesbezüglich keinen Erfolg, insbesondere nicht in Form einer Garantie der Wertentwicklung.

 

 

b. Das von Ihnen gewählte Finanzprodukt fördert ökologische und soziale Merkmale, hat aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage.

Wir bieten unseren Mandanten bei der Festlegung ihrer individuellen Anlagestrategie die Möglichkeit zu wählen, ob Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen. In dem Fall, in dem Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen, fördert das Finanzprodukt ökologische und soziale Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Anlageziel. Wir analysieren Finanzprodukte nach subjektiv ausgewählten Faktoren mit dem Ziel, z.B. nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Bei der Titelauswahl berücksichtigen wir in der Finanzportfolioverwaltung Finanzprodukte, die Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung erfüllen, ökologische und soziale Merkmale und damit nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen, aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition im Sinne der Gesetzgebung der EU in Form der Förderung und damit messbarer Wirkung auf ESG-Faktoren haben.

 

c. ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Die Investmentstrategie bewirbt keine spezifischen ökologischen oder sozialen Merkmale. Die ökologischen und sozialen Merkmale ergeben sich aus den Anlagerichtlinien der jeweils eingesetzten Fonds und ETFs der Klassifizierungen nach Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung. Die Finanzprodukte erfüllen die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bzw. streben eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der Offenlegungs-Verordnung an. Die Anlagestrategie bedient sich ESG-Kriterien und Ausschlusskriterien sowie Nachhaltigkeitsratings externer Anbieter.

 

d. Anlagestrategie

Ausgangspunkt jeder Anlagestrategie sind die individuellen Kundenangaben in Bezug auf Anlageziele, Anlagehorizont, Renditeerwartungen und Risikoneigung bzw. die persönliche Risikotragfähigkeit, die vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt und laufend überprüft werden. In diesem Zuge wird ebenfalls festgelegt, inwieweit nachhaltige Anlagen berücksichtigt werden sollen.

In unserer Anlagestrategie, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, setzen wir eine qualitative Auswahl an ETFs, aktiv gemanagten Fonds und strukturierten Investments ein. Grundsätzlich betrachten wir in unserem Auswahl- und Anlageprozess Fonds und ETFs der Klassifizierungen nach Artikel 8 bzw. Artikel 9 der Offenlegungs-Verordnung – darüber hinaus werden auch Nachhaltigkeits-Siegel (Bsp. FNG o.ä.) mit einbezogen. Hierbei streben wir eine Mindestinvestitionsquote von 75% in Artikel 8 und/oder Artikel 9 Fonds an.

Im Ergebnis erhält der Mandant, der sich für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Vermögensanlage entscheidet, ein auf Investmentfonds, ETFs und strukturierte Produkte aufgebautes Portfolio.

Aus dem Anlageuniversum wählen wir mit Hilfe eines hauseigenen Ratingsystems Zielinvestments aus. Als Datenquelle für die Bewertung arbeiten wir mit Daten externer Anbieter (z.B. infront AS und theScreener.com SA) zusammen.

 

e. Anteil der Investitionen

Bei Mandanten, die sich für eine Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit in der Finanzportfolioverwaltung entscheiden, streben wir an, einen Anteil von 75% in Artikel 8 und Artikel 9 Produkte gem. der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) zu investieren.

 

f. Überwachung der geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale

Die zur Verfügung stehenden Datenbases werden laufend weiterentwickelt und es ist zu erwarten, dass sich regelmäßig Änderungen ergeben. Deswegen haben wir eine regelmäßige Überprüfungsroutine eingerichtet. Änderungen in den Beurteilungen kann den Ausschluss des Finanzproduktes aus unserem Anlageuniversum zur Folge haben. In diesem Fall werden die Mandantenportfolien in einem angemessenen Zeitraum angepasst. Grundsätzlich werden keine konkreten ökologischen und sozialen Merkmale mit den Anlagestrategien verfolgt.

 

g. Methoden zur Messung der Förderung der ökologischen und sozialen Merkmale

Mit Hilfe der Daten, die wir von unseren externen Dienstleistern beziehen, können wir Investments nach den Bereichen „E“, „S“ und „G“ bewerten und im Verhältnis zu anderen Investments den Mehrwert der gewählten Investments feststellen. Grundsätzlich ist es nicht das Ziel unserer Anlagepolitik, Investments aufzunehmen, die ökologische und soziale Merkmale fördern.

 

h. Datenquellen und Datenverarbeitung

Wir nutzen in unserem festgelegten Auswahlprozess die Daten der externen Datenanbieter theScreener.com SA und infront AS. Darüber hinaus bedienen wir uns beim Research auch an Daten anderer, freizugänglicher Anbieter (z.B. Morningstar). Des Weiteren setzen wir uns bei jedem, für uns interessanten Investment, mit dem Investmentanbieter auseinander und bewerten den angegebenen Nachhaltigkeitsansatz anhand von vom Anbieter zur Verfügung gestellten Daten.

 

i. Beschränkungen der Methoden und Daten

Grundsätzlich basiert unser Investmentprozess auf den Daten, die wir von Dritten beziehen, bzw., die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbanken können inhaltlich nicht kontrolliert werden. Eine zusätzliche Validierung der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt durch uns nicht. Es kommt bei der Anwendung der Daten lediglich zu einem Plausibilitätscheck. Aus diesem Grunde sind wir auf eine professionelle und ordentliche Pflege der Datenbanken angewiesen.

 

j. Sorgfaltspflicht

Die Investmentprozesse und Anlageziele von Investmentfonds, ETFs und strukturierten Produkten können sich ändern. Aus diesem Grunde überwachen wir die eingesetzten Finanzprodukte regelmäßig. Wie bereits beschrieben, werden hierzu die Dienste externer Datenanbieter in Anspruch genommen. Auffällig ist zum aktuellen Zeitpunkt, dass verschiedene Anbieter teilweise zu deutlich abweichenden Ergebnissen kommen. Aus diesem Grunde werden wir verschiedene Anbieter nutzen und gegebenenfalls Plausibilitätschecks durchführen, bis sich der Markt weiterentwickelt und sich Markstandards herausbilden. Grundsätzlich betreiben wir beim Management von Portfolien ein aktives Risikomanagement. Dazu überwachen wir u.a. Kennzahlen, wie die Ländergewichtung, Währungsgewichtung und Branchengewichtung. Ziel ist es hierbei, Klumpenrisiken zu vermeiden und durch eine breite Diversifikation ein optimiertes Chance-/Risikoprofil zu erreichen.

 

k. Mitwirkungspolitik

Als unabhängiger Vermögensverwalter verwalten wir Kapitalanlagen für verschiedene Investorengruppen. Um die Interessen der Anleger zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, üben wir Aktionärsrechte für die von unseren Mandaten im Rahmen einer Finanzportfolioverwaltung gehaltenen Aktienbestände im Sinne der Anleger und einer guten Corporate Governance soweit möglich aus, wenn insgesamt eine maßgebliche Beteiligung von über 5% am Grundkapital einer Aktiengesellschaft überschritten wird. Es gibt keine festgelegten Stimmrechtsrichtlinien. Diese werden im Einzelfall im Sinne einer möglichst optimalen Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen beschlossen.

Da in unseren Strategien, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen, ausschließlich Investmentfonds, ETFs und strukturierte Finanzinstrumente zum Einsatz kommen, nehmen wir hier keine aktive Rolle bei der Mitwirkungspolitik wahr, stehen allerdings auch zu diesem Thema im Austausch mit den ausgewählten Management-Teams und verfolgen kritisch deren Abstimmungsverhalten.

 

l. Referenzbenchmark

Für die angebotenen Anlagestrategien wird eine angemessene und aussagekräftige Vergleichsgröße festgelegt, damit der Kunde die Vermögensverwaltung bewerten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, eine besondere Referenzbenchmark einzusetzen, die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. In regelmäßigen Berichten wird der Kunde über die festgelegte Vergleichsgröße informiert. Diese Vergleichsgröße dient lediglich Zwecken der Berichterstattung. Der Vermögensverwalter schuldet diesbezüglich keinen Erfolg, insbesondere nicht in Form einer Garantie der Wertentwicklung.

 

Stand: Januar 2022