Sven Albrecht
Andreas Kitta
Holger Knaup
Carsten Riehemann
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Tel.: 040 7902387-70
Fax: 040 7902387-23
Amtsgericht Hamburg HRB 127200
USt-IdNr.: DE288368594
Erlaubnis zu Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung nach:
§ 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24–28
60439 Frankfurt
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Markgrafenstr. 45
10117 Berlin
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Für Online-Streitbeilegung stellt die Europäische Kommission eine Plattform bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Informationen und Inhalte der Seite ersetzen nicht die für die Tätigung von Investitionen geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Wir weisen darauf hin, dass der Wert eines von uns verwalteten Depots steigen als auch fallen kann. Aufgrund der Zusammensetzung ist ein starkes Schwanken des Depots auch in kurzen Zeiträumen nicht auszuschließen. Bei Anlagen in Wertpapieren müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Investitionen in Fremdwährungen können zu zusätzlichen Währungsverlusten führen. Das eingesetzte Kapital sowie Erträge sind zum Teil starken Schwankungen unterworfen, sodass die Depotgesamtwerte eines Anlegers bei Rückgabe bzw. Verkauf mehr oder weniger wert sein können als bei Kauf bzw. Anlage. Nicht alle Anlagerisiken können durch Diversifikation, Analyse der Märkte sowie aktive Verwaltung ausgeschlossen werden.
Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von §134b AktG zu beschreiben.
Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.•Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
ABN AMRO Bank N.V Frankfurt Branch
Mainzer Landstr. 1
60329 Frankfurt am Main
ODDO BHF
Bockenheimer Landstraße 10
60323 Frankfurt am Main
DAB BNP Paribas
Landsberger Straße 300
80687 München
UBS Europe SE
Bockenheimer Landstr. 2-4
60306 Frankfurt am Main
V-Bank AG
Arnulfstr. 58
80355 München
Die genannten Banken sind Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sven Albrecht
Andreas Kitta
Holger Knaup
Carsten Riehemann
Die Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH (nachfolgend „Albrecht, Kitta & Co.“) ist aufgrund der Vorschriften des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) und der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungs-verordnung – InstitutsVergV) verpflichtet, das Vergütungssystem so zu gestalten, dass unter-schiedliche Anforderungen erfüllt werden.
Im Sinne des § 17 InstitutsVergV ist die Albrecht, Kitta & Co. kein bedeutendes Institut. Die Gesellschaft unterliegt gemäß § 1 Abs. 2 nicht dem Anwendungsbereich der § 17 ff. InstitutsVergV.
Die Gehälter der Angestellten werden auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarungen vereinbart. Bei der Bewertung der Mitarbeiterleistungen wird das mit der Erwirtschaftung der Erträge verbundene Risiko besonders berücksichtigt. Darüber hinaus werden Leistungen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft im Sinne ihrer Strategie beitragen, stärker berücksichtigt als kurzfristige Beiträge.
Die Geschäftsleitung der Albrecht, Kitta & Co. ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme verantwortlich.
Die Albrecht, Kitta & Co. kombiniert bei der Vergütung ihrer Geschäftsleiter und Mitarbeiter feste Vergütungskomponenten und variable (erfolgsabhängige) Zahlungen. Die Gesamtvergütung ist an einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet und muss sowohl objektiv als auch im internen und externen Vergleich angemessen sein.
Die festen Vergütungskomponenten stellen den Schwerpunkt der Vergütung dar. Zu den festen Vergütungskomponenten zählen insbesondere das monatliche Fixgehalt, die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zu freiwilligen betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen (z.B. BVV), die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie für die Geschäftsleitung die Zahlung von Beiträgen zu einer D&O-Versicherung.
Die festen Vergütungskomponenten werden durch eine variable (erfolgsabhängige) Zahlung (Bonus) ergänzt. Bei der Bemessung der Boni für die Mitarbeiter werden sowohl der Erfolg des Geschäftsbereichs als auch der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters berücksichtigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Albrecht, Kitta & Co. Erträge grundsätzlich nur aufgrund des betreuten Volumens – und nicht etwa in Abhängigkeit der initiierten Transaktionen – erwirtschaftet.
Die Entscheidung über die Höhe der Boni für die Mitarbeiter obliegt der Geschäftsleitung, die variable Vergütung für die Geschäftsleitung wird durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. Das Bonusprogramm sieht keine Mindest- oder Garantieboni vor. Die Bonuszahlung für jeden einzelnen Geschäftsleiter oder Mitarbeiter darf ohne gesonderten Beschluss der Gesellschafterversammlung maximal 100% der fixen Vergütung im Bemessungsjahr betragen.
Die Gefahr einer signifikanten Abhängigkeit der Mitarbeiter oder der Geschäftsleiter von dem variablen Anteil der Vergütung besteht aufgrund der Höhe der festen Vergütungskomponenten nicht. Durch das Geschäftsmodell von Albrecht, Kitta & Co. ist sichergestellt, dass sich die variablen Vergütungsanteile nicht als Risikoanreiz oder Anreiz zu kurzfristiger Optimierung einzelner Kennzahlen auswirken können.
Vertragliche Abfindungsansprüche werden nicht vereinbart. Sie richten sich für die Mitarbeiter ausschließlich nach dem allgemeinen Arbeitsrecht und Vergleichsvereinbarungen bzw. Urteilen im Rahmen von Arbeitsgerichtsverfahren und für die Vorstände nach dem Aktiengesetz und Vergleichsvereinbarungen bzw. Urteilen im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren.
Vom Gesamtbetrag aller im Geschäftsjahr 2019 gezahlten Vergütungen entfallen 57,59% auf fixe und 42,41% auf variable Vergütungsbestandteile. Inklusive der Geschäftsleitung sind fünf Mitarbeiter Begünstigte der variablen Vergütungen.
Auf die quantitative Angabe der variablen Vergütung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 InstitutsVergV) wird unter Hinweis auf den Vertraulichkeitsgrundsatz nach Artikel 432 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verzichtet.
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Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt, auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch die Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Umweltbelange usw. berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.