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Chris Holzheu

Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.
Was macht eine Vermögensverwaltung? Abstrahierter Kunde, Depotbank und Vermögensverwaltung sind in einem goldenen Beziehungsdreieck miteinander verbunden.

Was macht eine Vermögensverwaltung? Der Ablauf vom ersten Gespräch bis zum Quartalsbericht

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Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.

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Eine Vermögensverwaltung legt gemeinsam mit dir eine Anlagestrategie fest und setzt sie danach eigenständig um: Sie kauft und verkauft Wertpapiere innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, überwacht dein Portfolio laufend, steuert Risiken, führt Rebalancings durch und berichtet dir regelmäßig. Anders als in der Anlageberatung hat sie dabei einen eigenen Entscheidungsspielraum. Aus unserer Sicht als Albrecht, Kitta & Co., unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg, macht genau das den Unterschied: Den Rahmen setzt du, die Einzelentscheidung trifft der Vermögensverwalter.

Was eine Vermögensverwaltung macht, lässt sich am Ablauf zeigen, vom ersten Gespräch bis zum Quartalsbericht: was sich am Montag nach der Unterschrift ändert, wer ab dann was entscheidet und woran du merkst, dass sich jemand um dein Vermögen kümmert.

Welche Aufgaben übernimmt eine Vermögensverwaltung?

Am Montag nach der Unterschrift arbeitet jemand an deinem Vermögen, ohne dich vorher zu fragen.

Eine Vermögensverwaltung ist eine Wertpapierdienstleistung, bei der ein zugelassenes Institut dein Vermögen innerhalb vereinbarter Anlagerichtlinien eigenständig verwaltet, also innerhalb des schriftlichen Rahmens, der festlegt, was gekauft werden darf und was nicht.

In unserer Praxis sind es sieben laufende Hauptaufgaben mit denen dein Vermögensverwalter deine Anlagestrategie eigenständig umsetzt und danach dauerhaft begleitet. Der Reihe nach:

  1. Deine Ziele und die passende Strategie festlegen. Du legst gemeinsam mit deinem Vermögensverwalter fest, was du mit deinem Vermögen erreichen möchtest, wie es dafür aufgeteilt wird (Asset Allocation), über welchen Zeitraum du anlegst und wie viel Schwankung du tragen willst.
  2. Umsetzen. Dein Vermögensverwalter übersetzt die vereinbarte Struktur in konkrete Anlagen und kauft sie über deine Depotbank. Du gibst keine Order mehr selbst auf.
  3. Überwachen. Deine Vermögensverwalterin schaut täglich drauf, nicht erst zum Quartalsende.
  4. Zurück auf die Zielstruktur bringen. Ist eine Anlageklasse stark gestiegen, weicht dein Depot von der vereinbarten Aufteilung ab. Beim Rebalancing wird die vereinbarte Aufteilung wiederhergestellt. Rebalancing zielt auf ein stabiles Risikoprofil, eine höhere Rendite ist damit nicht zugesagt.
  5. Risiken steuern. Dazu gehören Streuung über Währungen und über Anlageklassen wie Aktien und Anleihen, klare Grenzen in den Anlagerichtlinien und der Blick auf Klumpenrisiken, also Posten, die so schwer wiegen, dass sie die Gesamtentwicklung dominieren. Je nach Strategie wird auch deine Aktienquote dynamisch angepasst. Risikomanagement zielt darauf ab, Risiken zu steuern, ausschalten lässt es sie nicht.
  6. Berichten. Du bekommst regelmäßig eine Aufstellung, wie dein Portfolio steht.
  7. Erreichbar sein. Für Rückfragen, für Änderungen in deinem Leben und für unruhige Marktphasen.

Eine Vermögensverwaltung beginnt aus unserer Sicht allerdings nicht beim Depot. Zu einem größeren Vermögen gehören häufig auch Immobilien, Beteiligungen, Rentenansprüche oder Total Return Investments, also Anlagen, die unabhängig von der Marktrichtung einen positiven Ertrag anstreben. Die übergreifende Vermögensaufstellung beeinflusst u.a., wie viel Risiko im Depot sinnvoll ist. Auch die Liquidität ist ein strategischer Baustein und kein zufälliger „Resteposten“.

Wo es über die Kapitalanlage hinausgeht, etwa bei Immobilien, Beteiligungen oder der Abstimmung mit Steuerberatung und Anwalt, greifen unsere Family Office Services.

Vermögensverwaltung oder Anlageberatung: Wer trifft die Anlageentscheidung?

Bei der Anlageberatung entscheidest du jede Transaktion selbst. Bei der Vermögensverwaltung entscheidet das Portfoliomanagemment innerhalb des Rahmens, den du gesetzt hast. Dieser Unterschied ist im Gesetz geregelt und heißt Entscheidungsspielraum.

Das Wertpapierinstitutsgesetz definiert die Finanzportfolioverwaltung als „die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Anlageberatung ist dagegen die Abgabe persönlicher Empfehlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG); die Umsetzung bleibt bei dir.

Die BaFin grenzt den Entscheidungsspielraum so ab: Musst du jeder Entscheidung vorher zustimmen (Zustimmungsvorbehalt), liegt kein Entscheidungsspielraum vor. Hast du ein Vetorecht, handelt der Vermögensverwalter, solange du nicht widersprichst (BaFin, Hinweise zum Tatbestand der Finanzportfolioverwaltung, Stand 25.07.2018).

Vermögensverwaltung und Anlageberatung sind beide Wertpapierdienstleistungen und beide erlaubnispflichtig: Ein Wertpapierinstitut braucht dafür die schriftliche Erlaubnis der BaFin (§ 15 Abs. 1 WpIG). Ausführlich steht in einem eigenen Artikel, wer überhaupt Vermögen verwalten darf.

Eine Geeignetheitserklärung, also die schriftliche Begründung, warum eine Empfehlung zu dir passt, gibt es nur in der Anlageberatung (§ 64 Abs. 4 WpHG). In der Vermögensverwaltung übernimmt das der periodische Bericht (§ 64 Abs. 8 WpHG).

Wir bei Albrecht, Kitta & Co. (ak.) haben die Erlaubnis der BaFin nach § 15 Abs. 1 WpIG sowohl für die Finanzportfolioverwaltung als auch für die Anlageberatung. Deshalb fragen wir im Erstgespräch früh danach, wie viel Entscheidung du selbst treffen willst.

Woran merkst du den Unterschied im Alltag?

Greifbar wird der Unterschied zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung an fünf Situationen.

SituationAnlageberatungVermögensverwaltung
Wie erfährst du von einer Transaktion?Dein Berater ruft dich vorher anÜber Abrechnung und Quartalsbericht
Wer unterschreibt?DuNiemand mehr, die Vollmacht zum Handeln hast du einmal erteilt
Du bist im UrlaubOhne deine Entscheidung passiert nichtsDein Vermögensverwalter arbeitet weiter
KursrutschDein Berater wartet auf deine EntscheidungDein Portfoliomanager handelt innerhalb der Anlagerichtlinien
Einzelne Aktie soll rausDu sagst es, es passiertNur, wenn es in die Anlagerichtlinien passt oder im Einzelfall

Wie läuft eine Vermögensverwaltung ab, vom Erstgespräch bis zur ersten Order?

Zuerst das Erstgespräch, danach die Analyse deines Gesamtvermögens und die Strategie, dann Vertrag, Vollmacht und Depot, dann die Umsetzung. Erst dann beginnt die laufende Arbeit an deinem Portfolio.

Vor dem ersten Kauf steht das ausführliche Gespräch und es ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir müssen dabei drei Dinge erheben (§ 64 Abs. 3 WpHG):

  1. Kenntnisse und Erfahrungen. Was du über Geldanlage weißt und schon erlebt hast.
  2. Ziele und Schwankungsbereitschaft. Was du mit dem Vermögen erreichen willst und wie viel Schwankung du tragen kannst.
  3. Finanzielle Verhältnisse. Welchen Verlust du wirtschaftlich verkraften könntest.

Bei uns folgt darauf der ak. Optimizer, der erste Baustein unserer Vermögen360-Analyse. Er macht dein Gesamtvermögen mit Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg sichtbar. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, also die langfristige Aufteilung deines Vermögens auf Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Liquidität, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit. Diese Analyse ist bei uns der Schritt, an dem die Zusammenarbeit konkret wird.

Ein besseres Anlageergebnis ist damit nicht zugesagt, Schwankungen und Verlustrisiken bleiben. Wie eine solche Aufteilung konkret aussehen kann, zeigen wir an 3 Praxisbeispielen, wie du jetzt anlegen kannst.

Auf die Strategie folgen Vertrag, Transaktionsvollmacht und die Depoteröffnung. Konto und Depot laufen dabei auf deinen eigenen Namen bei einer Depotbank.

Rechtzeitig vor dem Start, spätestens bevor die erste Order läuft, bekommst du eine zusammengefasste Information über alle Kosten und Nebenkosten (§ 63 Abs. 7 WpHG).

Mit der ersten Order ist der Start geschafft. Ab hier laufen Überwachung, Rebalancing und Berichte.

Welche Berichte bekommst du und wann meldet sich deine Vermögensverwaltung?

Im Regelfall bekommst du alle drei Monate eine Aufstellung deines Portfolios (Art. 60 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Dieser Quartalsbericht muss darlegen, wie die Anlage zu deinen Zielen und Präferenzen passt (§ 64 Abs. 8 WpHG). Du kannst ihn also gegen das lesen, was du am Anfang vereinbart hast.

Von diesem Turnus gibt es drei Ausnahmen:

  1. Monatlich, wenn dein Vertrag ein gehebeltes Portfolio zulässt, also eines, das mit geliehenem Geld arbeitet oder wenn du dir einfach mehr Updates wünscht.
  2. Jährlich, wenn du stattdessen jede einzelne Transaktion unverzüglich bestätigt bekommst.
  3. Kein Quartalsversand, wenn du online jederzeit auf eine aktuelle Bewertung zugreifen kannst und mindestens einmal pro Quartal nachweislich hineinschaust. Das Online-System tritt dann an die Stelle der Aufstellung.

Die 10-Prozent-Meldung wird aus unserer Sicht am meisten unterschätzt. Verliert dein Portfolio gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraums 10 Prozent an Wert, wirst du spätestens am Ende des Geschäftstags informiert, an dem die Schwelle überschritten wird. Fällt das auf einen geschäftsfreien Tag, wirst du am Ende des folgenden Geschäftstags informiert (Art. 62 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Diese Pflicht greift bei jedem weiteren 10-Prozent-Schritt erneut. Ehrlich dazugesagt: Die Meldung verhindert keinen Verlust, sie macht ihn aber sofort sichtbar, statt ihn bis zum Quartalsbericht liegen zu lassen.

Solange die Geschäftsbeziehung läuft, steht einmal im Jahr schwarz auf weiß, was dich die Vermögensverwaltung im vergangenen Jahr gekostet hat (Art. 50 Abs. 9 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Die Kosten setzen sich im Kern aus drei Posten zusammen: der Verwaltungsgebühr, den Depotgebühren und den Kosten der eingesetzten Produkte. Wir vergleichen deshalb die Gesamtkostenquote, also die Summe aller drei Posten im Verhältnis zu deinem Vermögen. Übrigens: Wie Gebührenmodelle aufgebaut sind und welche Kosten bei einer individuellen Vermögensverwaltung entstehen, steht in einem eigenen Artikel.

Ganz wichtig: Die Kommunikation läuft immer über Menschen. Bei uns hast du eine persönliche Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und in der Regel einmal pro Quartal setzen wir uns zusammen. Ändert sich in deinem Leben etwas, ist auch das ein Grund, sich zu melden.

Was gibst du ab und was bleibt bei dir?

Die Vollmacht abzugeben fühlt sich erst einmal groß an. Diese Sorge kennen wir aus unseren Gesprächen. Rechtlich gibst du weniger ab, als es sich anfühlt: im Kern die Einzelentscheidung über Käufe und Verkäufe innerhalb eines festgelegten Rahmens.

Alles andere bleibt bei dir und das lässt sich an drei Punkten festmachen: wo dein Vermögen liegt, wie es dort geschützt ist und was du weiterhin selbst festlegst.

Warum läuft dein Depot auf deinen Namen?

Dein Depot läuft auf deinen Namen, weil Verwalten und Verwahren getrennt sind: Die Vermögensverwaltung entscheidet, die Depotbank verwahrt.

Grafik zur Zusammenarbeit bei der Vermögensverwaltung von Albrecht, Kitta & Co.: Vertragsverhältnisse zwischen Kunde, Depotbank und Vermögensverwalter ak.
Wie Kunde, Vermögensverwalter und Depotbank zusammenarbeiten.

Rechtlich stehen drei Beziehungen nebeneinander:

  1. Den Vermögensverwaltungsvertrag samt Transaktionsvollmacht schließt du mit der Vermögensverwaltung. Darin steht, was sie in deinem Namen tun darf.
  2. Konto und Depot eröffnest du auf deinen eigenen Namen bei der Depotbank, dies übernimmt häufig dein Beraterin oder dein Berater für dich. Dort liegen dein Geld und deine Wertpapiere.
  3. Auf diese Werte greift die Vermögensverwaltung nur im Rahmen der Vollmacht zu, in der Praxis über eine elektronische Schnittstelle zur Depotbank.

Institute müssen Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen halten und dürfen sie ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht für eigene Rechnung verwenden (§ 84 Abs. 1 und 2 WpHG). Dein Vermögensverwalter darf für dich kaufen und verkaufen, auszahlen lassen darf er sich dein Geld nicht.

Sind Wertpapiere im Depot durch die Einlagensicherung geschützt?

Nein. Die Einlagensicherung greift für Guthaben wie Kontoguthaben, Festgeld oder Spareinlagen, im Regelfall bis 100.000 Euro je Einleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Für Wertpapiere gilt sie ausdrücklich nicht.

Nötig ist die Einlagensicherung für dein Depot auch nicht: Deine Wertpapiere sind dein Eigentum. Geht die Depotbank oder die Vermögensverwaltung insolvent, werden deine Wertpapiere ausgesondert. Du kannst ihre Herausgabe verlangen oder dein Depot übertragen (§ 47 InsO; BaFin, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung).

Gut zu wissen: Die Anlegerentschädigung ist nur ein Auffangnetz. Sie greift, wenn ein Institut deine Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann, etwa weil sie unterschlagen wurden. Zusätzlich muss die BaFin den Entschädigungsfall feststellen (§ 1 Abs. 3 und 4 AnlEntG; BaFin, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung). Gegen Kursverluste hilft sie nicht. Ausführlich erklärt: warum Depotbank und Vermögensverwaltung getrennt sind.

Worüber entscheidest du weiterhin selbst?

Der Rahmen kommt von dir:

  • deine Anlageziele
  • deine Risikotoleranz
  • dein Anlagehorizont
  • dein Liquiditätsbedarf
  • Ausschlusskriterien, etwa Branchen, in die nicht investiert werden soll

Die ersten vier Angaben sind gesetzlich vorgeschriebener Input (§ 64 Abs. 3 WpHG), damit niemand für dich anlegt, ohne zu wissen, wann du an dein Geld willst und wie viel Schwankung du nachts aushältst.

Und selbstverständlich kannst du jederzeit gehen. Verträge, bei denen es auf persönliches Vertrauen ankommt, sind in der Regel jederzeit kündbar. Juristisch heißt das „Dienste höherer Art“ und der Vermögensverwaltungsvertrag wird üblicherweise so eingeordnet (§ 627 Abs. 1 BGB). Kleiner Tipp: Diesen Punkt im Vertrag schon vor der Unterschrift nachlesen.

Was macht eine Vermögensverwaltung nicht?

Eine Vermögensverwaltung berät dich weder steuerlich noch rechtlich, sie garantiert keine Rendite und sie entscheidet nicht über deine Ziele. Sie entscheidet über die Umsetzung innerhalb des Rahmens, den du gesetzt hast.

Keine Steuerberatung. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist Befugten vorbehalten, also z.B. Steuerberaterinnen, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüferinnen. Vermögensverwalter stehen nicht in dieser Aufzählung (§ 2 Abs. 1 und § 3 StBerG). Für dich heißt das: Wir weisen dich darauf hin, wenn eine Entscheidung steuerlich relevant sein kann, liefern die Unterlagen dazu und arbeiten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater zusammen bzw. nutzen unser Netzwerk. Die Beratung selbst kommt von dort.

Keine Rechtsberatung. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen darf nur erbringen, wer dazu befugt ist (§ 3 RDG). Fragen zu Ehevertrag, Testament oder Gesellschaftsvertrag gehören zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Keine Renditegarantie. Kapitalanlage bedeutet Schwankung und Verlustrisiko, unabhängig von Strategie und Anbieter. Wer dir eine Rendite zusagt, verspricht etwas, das niemand halten kann.

Keine Entscheidung über deine Ziele. Anlageziele, Risikotoleranz, Anlagehorizont und Liquiditätsbedarf legst du fest.

Gut zu wissen: Woran du einen passenden Anbieter erkennst, steht in unserem Überblick dazu, was individuelle Vermögensverwaltung genau bedeutet.

Wie arbeiten wir bei Albrecht, Kitta & Co.?

Bei uns beginnt ein Mandat meistens mit dieser Frage: Was soll dein Vermögen für dich leisten? Erst danach reden wir über ein Depot. Albrecht, Kitta & Co. ist seit 2013 eine inhabergeführte, unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg. Wir betreuen vermögende Privatpersonen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Stiftungen und Familien.

Unsere Gründer begleiten Mandantinnen und Mandanten seit Anfang der 2000er durch Krisenphasen, die ersten Jahre davon vor der Gründung von ak. im Jahr 2013. Was in solchen Phasen bei uns passiert, ist unspektakulär: Die Anlagerichtlinien gelten weiter, das Portfolio wird zurück auf die Zielstruktur gebracht und wir telefonieren deutlich mehr als sonst.

Bei Albrecht, Kitta & Co. läuft die Zusammenarbeit in dieser Reihenfolge:

  • Erstgespräch und Status quo
  • deine Ziele
  • die Vermögen360-Analyse mit dem ak. Optimizer
  • die gemeinsame Strategieentwicklung
  • die Umsetzung über dein Depot
  • die laufende Begleitung durch einen festen Ansprechpartner, der deine Situation kennt

Ob eine Vermögensverwaltung zu dir passt, hängt aus unserer Erfahrung weniger an einer einzelnen Summe als an der Komplexität deines Vermögens. Für wen sich eine Vermögensverwaltung lohnt, ist deshalb eine andere Frage als die, ab welcher Summe sie sich lohnt.

Der Einstieg ist ein unverbindliches Erstgespräch. Darin hören wir zuerst zu und sortieren mit dir, was heute da ist und was dir fehlt.

Häufige Fragen zur Vermögensverwaltung

Wer entscheidet bei einer Vermögensverwaltung, was gekauft und verkauft wird?

Den Rahmen setzt du, die Einzelentscheidung trifft der Vermögensverwalter. Dieser Spielraum ist das gesetzliche Merkmal der Finanzportfolioverwaltung, also der Verwaltung von Vermögen für andere „mit Entscheidungsspielraum“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Du musst keiner einzelnen Transaktion zustimmen und genau darin unterscheidet sie sich von der Anlageberatung. Wo diese Grenze in der Praxis verläuft, kommt in unseren Erstgesprächen immer wieder zur Sprache. Wir haben die Erlaubnis der BaFin nach § 15 Abs. 1 WpIG für die Finanzportfolioverwaltung und für die Anlageberatung. Deshalb erklären wir dir beide Wege.

Wie oft bekomme ich einen Bericht und was steht darin?

Im Regelfall alle drei Monate (Art. 60 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Lässt dein Vertrag ein gehebeltes Portfolio zu, ist der Turnus monatlich. Der Bericht muss darlegen, wie die Anlage zu deinen Präferenzen und Anlagezielen passt (§ 64 Abs. 8 WpHG). Was wir dazu beobachten: Gelesen wird meistens die erste Seite. Deshalb gehen wir ihn in der Regel einmal pro Quartal persönlich mit dir durch.

Werde ich informiert, wenn mein Depot deutlich an Wert verliert?

Ja. Verliert dein Portfolio gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraums 10 Prozent an Wert, wirst du spätestens am Ende des Geschäftstags informiert, an dem die Schwelle überschritten wird. Fällt das auf einen geschäftsfreien Tag, wirst du am Ende des folgenden Geschäftstags informiert. Danach greift die Pflicht bei jedem weiteren 10-Prozent-Schritt erneut (Art. 62 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Die Meldung verhindert allerdings keinen Verlust, sie macht ihn nur sofort sichtbar.

Kann mein Vermögensverwalter Geld von meinem Konto abheben?

Nein, nicht mit einer Transaktionsvollmacht, wie wir sie bei <strong>Albrecht, Kitta & Co.</strong> verwenden: Sie deckt das Verwalten deines Depots ab, keine Auszahlung an Dritte. Wie weit eine Vollmacht reicht, steht in ihr selbst, lies diesen Punkt vor der Unterschrift nach. Zusätzlich müssen Kundengelder getrennt vom Vermögen des Instituts gehalten werden (§ 84 Abs. 1 und 2 WpHG).

Kann ich eine Vermögensverwaltung jederzeit beenden?

In der Regel ja. Der Vermögensverwaltungsvertrag wird üblicherweise als Vertrag über „Dienste höherer Art“ eingeordnet und solche Verträge sind grundsätzlich jederzeit kündbar (§ 627 Abs. 1 BGB). Was in deinem Fall gilt, steht in deinem Vertrag. Dein Depot bleibt deins und lässt sich in der Regel übertragen. Bei <strong>Albrecht, Kitta & Co.</strong> sprechen wir diesen Punkt vor der Unterschrift aktiv an, denn er entscheidet darüber, wie frei du dich fühlst.

Was kann ich tun, wenn ich mit meiner Vermögensverwaltung unzufrieden bin?

Jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss ein Beschwerdeverfahren vorhalten und die Einreichung ist für dich kostenlos (Art. 26 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Dazu gehört auch die Information über eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung. Wir bei Albrecht, Kitta & Co. sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) und damit an die VuV-Ombudsstelle angeschlossen, eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (Stand 24.08.2026). Für Antragsteller ist das Verfahren dort kostenfrei. Der erste Weg ist bei uns trotzdem das Gespräch mit deinem Ansprechpartner.

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Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die rechtlichen Angaben geben den Stand vom 24.08.2026 wieder und sind allgemeiner Natur; sie ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Steuerliche Fragen klärst du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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