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Bild von Chris Holzheu

Chris Holzheu

Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.
Infografik von ak.: Erbschaft in Deutschland mit Pflichtteil, Freibeträgen der Erbschaftssteuer und dem Unterschied zwischen Erben und Schenken.

Erbschaft: Wer erbt wie viel? Die wichtigsten Zahlen als Infografik

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Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.

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Auf einen Blick: Bei einer Erbschaft entscheiden vor allem drei Dinge, wie viel am Ende bei wem ankommt: die Freibeträge, die Frage Erben oder Schenken und die Wahl des Testaments.

  • Freibeträge: Ehepartner erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis zu 400.000 Euro. Die Freibeträge gelten pro Erwerb und lassen sich bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut nutzen.
  • Erben oder Schenken: Schenkungen zu Lebzeiten können die Erbschaftssteuer senken. Für Eltern gelten beim Schenken aber geringere Freibeträge (20.000 Euro) als beim Erben (100.000 Euro).
  • Berliner Testament: Bei Ehepaaren beliebt, setzt aber die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall oft außer Kraft.

Das Thema Erbschaft betrifft uns alle irgendwann, trotzdem kennen sich die wenigsten mit den Details aus. Als unabhängige Vermögensverwaltung und Family Office aus Hamburg begleiten wir Familien oft über Generationen bei genau diesen Fragen. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten so übersichtlich wie möglich zusammengefasst.

Erbschaft leicht erklärt (Infografik)

Infografik von ak.: Erbschaft in Deutschland mit Pflichtteil, Freibeträgen der Erbschaftssteuer und dem Unterschied zwischen Erben und Schenken.
Alle Zahlen der Infografik findest du auch ausführlich im Text.

Erbschaft: die wichtigsten Zahlen und Fakten im Detail

Zusätzlich zur Infografik gibt es weitere Zahlen und Regelungen, die bei einer Erbschaft zählen, aber die Grafik überladen hätten.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Pflichtteile sind in Deutschland ein gesetzlicher Schutzmechanismus. Sie schützen nahe Angehörige davor, komplett enterbt zu werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der einer Person ohne Testament oder Erbvertrag zugestanden hätte.

Gut zu wissen: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Er wird außerdem nicht automatisch ausgezahlt. Die berechtigte Person muss selbst aktiv werden, ihren Anspruch beziffern und geltend machen, notfalls auf dem Rechtsweg.

In unserer Praxis als Family Office sehen wir, dass genau dieser Geldanspruch für Druck sorgen kann: Steckt der Nachlass vor allem in einer Immobilie oder einer Firmenbeteiligung, muss oft erst Liquidität geschaffen werden, um den Pflichtteil auszuzahlen. Wer das früh mitdenkt, vermeidet Notverkäufe.

Wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft bei Eheleuten aus?

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich das Erbe des überlebenden Ehepartners in der Regel um ein Viertel. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet: Bei Scheidung oder Tod wird der Zugewinn ausgeglichen, also der Vermögenszuwachs, der während der Ehe entstanden ist. Jeder Partner behält sein eingebrachtes Vermögen, der gemeinsame Zuwachs wird geteilt.

Was ist das Berliner Testament und was bedeutet es?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Die Kinder erben dann erst nach dem Tod beider Elternteile. Das gibt dem überlebenden Partner Sicherheit, kann aber Nachteile haben, weil die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Wenn ein großer Teil des Vermögens in einer einzigen Immobilie oder Beteiligung steckt, lohnt es sich, diese Struktur genau anzuschauen.

Wie hoch sind Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Freibeträge?

Die Erbschaftssteuer fällt bei einer Erbschaft an, wenn das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Er bestimmt die Steuerklasse, die Freibeträge und den Steuersatz.

Die drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: z. B. Ehegatten und (Enkel-)Kinder
  • Steuerklasse II: z. B. Geschwister, geschiedene Ehepartner und Schwiegereltern
  • Steuerklasse III: z. B. nichteheliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
Erbschaftssteuertabelle mit den Steuersätzen der Erbschaftssteuer nach Steuerklasse I, II und III.
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., Stand: Juli 2024.

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. In Deutschland gelten sie wie folgt:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 Euro
  • Enkelkinder (Eltern leben noch): 200.000 Euro
  • Enkelkinder (Eltern bereits verstorben): 400.000 Euro
  • Andere Personen der Steuerklasse I (Eltern, Großeltern): 100.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen): 20.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse III (alle anderen Erben): 20.000 Euro

Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. Sie gelten pro Erwerb. Bei Schenkungen zu Lebzeiten lassen sie sich alle 10 Jahre erneut nutzen, dazu gleich mehr.

Schenken zu Lebzeiten: Was ist zu beachten?

Die Schenkungssteuer funktioniert im Grundsatz wie die Erbschaftssteuer. Auch bei Schenkungen gibt es Freibeträge, die sich alle 10 Jahre neu ausschöpfen lassen. Sie sind fast identisch mit den Freibeträgen der Erbschaftssteuer, mit einem wichtigen Unterschied:

Eltern und Großeltern (Steuerklasse I) können 100.000 Euro steuerfrei erben, aber nur 20.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen.

Genau solche Feinheiten machen den Unterschied, wenn Vermögen über mehrere Generationen übertragen wird. Weil sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneuern, kann eine frühe, gestaffelte Übertragung sinnvoll sein.

Erben oder Schenken: Wo liegt der Unterschied?

Erbschaft und Schenkung sind zwei Wege, Vermögen zu übertragen. Sie unterscheiden sich in vier Punkten:

Bereich / Thema
Erben
Schenken
Zeitpunkt
Nach dem Tod des Erblassers. Das Vermögen wird per Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
Zu Lebzeiten. Der Schenker überträgt freiwillig Vermögen an die beschenkte Person.
Gesetzliche Regelungen
Klar geregelt: Wer erbt, wie verteilt wird. Ein Testament kann das anpassen.
Weniger streng geregelt. Bei größeren Werten kann ein Schenkungsvertrag nötig sein.
Steuer
Erbschaftssteuer, abhängig von Wert und Verwandtschaftsgrad.
Schenkungssteuer nach demselben Prinzip, mit eigenen Freibeträgen alle 10 Jahre.
Verfahren
Kann komplex und langwierig sein, vor allem bei mehreren Erben oder Streit. Oft hilft ein unabhängiger Ansprechpartner bei der Abwicklung.
Meist formloser. Bei Immobilien ist eine notarielle Beurkundung nötig.

Oft ist eine Kombination aus Schenken und Vererben ein sinnvoller Weg, um Vermögen für die nächste Generation zu sichern. Der Kernunterschied bleibt: Die Erbschaft fällt nach dem Tod an und ist stark gesetzlich geregelt, Schenken passiert zu Lebzeiten und beruht stärker auf freiwilliger Vereinbarung.

Erbvertrag oder Testament: Was ist der Unterschied?

Eine gegenseitig bindende Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Das ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person, in der die Erbfolge geregelt wird. Im deutschen Recht steht er in den §§ 1941, 2274 ff. BGB.

Anders als beim Testament kann der Erblasser die Regelungen nicht einseitig ändern oder widerrufen. Änderungen gehen nur im Einverständnis aller Vertragsparteien.

Wichtig: Kommt es nach Abschluss eines Erbvertrags zu Schenkungen, die das Erbe absichtlich schmälern, kann der Vertragserbe die entsprechende Summe zurückverlangen.

Was sind die Versorgungsfreibeträge bei einer Erbschaft?

Zusätzlich zu den genannten Freibeträgen gibt es in manchen Fällen einen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Er beträgt für hinterbliebene Ehegatten 256.000 Euro und für Kinder (bis 27 Jahre) je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro. Diesen Freibetrag gibt es nur im Erbfall, nicht bei Schenkungen.

Der Geheimtipp zum Schluss: die nächste Generation vorbereiten

Wir haben jetzt viel über Zahlen, Fristen und rechtliche Fragen gesprochen. Einen Aspekt vergessen viele trotzdem: Die erbende Generation sollte gut auf das Erbe vorbereitet werden.

Dabei geht es darum, früh über Verantwortung zu sprechen und das nötige Selbstvertrauen aufzubauen. Denn eine größere Erbschaft plötzlich zu erhalten, ist ein Privileg, verlangt aber auch Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Wie Erben mit einem plötzlichen Vermögen umgehen, haben wir im Beitrag Vermögensverwaltung für Erben genauer beschrieben. Weitere Tipps für eine gelungene Vermögensnachfolge findest du in unserem Leitfaden Richtig vererben schon zu Lebzeiten.

Wie ak. bei der Vermögensnachfolge unterstützt

Eine Erbschaft ist selten nur eine rechtliche und steuerliche Frage. Meistens geht es um mehr: ein Lebenswerk bewahren, Fairness in der Familie, ein plötzlich viel größeres Vermögen sinnvoll ordnen.

Als Albrecht, Kitta & Co., unabhängige Vermögensverwaltung und Family Office aus Hamburg, begleiten wir Familien genau dabei. In unserer Vermögen360-Analyse schauen wir uns die gesamte Vermögensstruktur an, inklusive Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. So wird sichtbar, wo Klumpenrisiken liegen, etwa wenn ein Großteil des Erbes in einer einzigen Immobilie oder Beteiligung steckt.

Ein Beispiel aus der Praxis (anonymisiert): Eine Familie erbt ein Vermögen, das zu rund 80 Prozent in einer einzigen vermieteten Immobilie steckt. Auf dem Papier sieht das solide aus, doch der Nachlass ist kaum liquide und hängt am Wert eines einzigen Objekts. In der Vermögen360-Analyse machen wir dieses Klumpenrisiko sichtbar und zeigen, welche Wege es gibt, das Vermögen mit der Zeit breiter aufzustellen. Ob und wie das sinnvoll ist, hängt von der Situation der Familie ab. Das besprechen wir immer persönlich.

Wenn Immobilien im Spiel sind, ist auch der Nießbrauch bei Immobilien oft ein Thema: Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen und die Immobilie trotzdem weiter nutzen. Über unsere Family Office Services koordinieren wir das Zusammenspiel aus Anlage, Immobilien und Beteiligungen über Generationen hinweg. Die passende Anlagestrategie für ein geerbtes Vermögen hängt dabei immer von der individuellen Situation ab. Wie wir dabei vorgehen, zeigen wir an 3 Praxisbeispielen.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einer Erbschaft?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der einer Person ohne Testament zugestanden hätte. Er ist ein reiner Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Ausgezahlt wird er außerdem nicht automatisch. In unserer Praxis als Family Office achten wir früh darauf, ob genug Liquidität da ist, um einen Pflichtteil auszuzahlen, ohne eine Immobilie oder Beteiligung verkaufen zu müssen.

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel je nach Situation 200.000 oder 400.000 Euro. Für entferntere Verwandte und sonstige Erben liegt der Freibetrag bei 20.000 bis 100.000 Euro. Diese Freibeträge gelten pro Erwerb und lassen sich bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut nutzen. (Quelle: Lohnsteuerhilfeverein e. V., Stand: Juli 2024.) Als Family Office aus Hamburg schauen wir bei der Nachfolge auf die gesamte Vermögensstruktur, damit solche Freibeträge über die Jahre sinnvoll eingeplant werden können.

Das hängt von der Familiensituation, der Vermögenshöhe und dem Zeithorizont ab. Weil sich Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen lassen, kann eine Kombination aus frühen Schenkungen und späterem Vererben sinnvoll sein. Als Family Office schauen wir dabei auf die gesamte Vermögensstruktur. Die steuerlichen Details klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater, die rechtlichen mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Ein Testament kann der Erblasser jederzeit allein ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag ist notariell beurkundet und bindend: Änderungen gehen nur im Einverständnis aller Vertragsparteien. Der Erbvertrag eignet sich, wenn Verlässlichkeit für alle Beteiligten wichtig ist. Geht es um ein Unternehmen oder größere Vermögenswerte, sorgt er oft für die Verbindlichkeit, die eine geordnete Übergabe braucht. Als Family Office helfen wir Familien, solche Regelungen frühzeitig gemeinsam zu durchdenken.

Erst einmal nichts überstürzen. Sinnvoll ist, sich einen Überblick über die gesamte Vermögensstruktur zu verschaffen und Klumpenrisiken zu erkennen, bevor Entscheidungen fallen. Die passende Strategie hängt von Zielen, Zeithorizont und Risikoprofil ab und gehört ins persönliche Gespräch. Aber zu wissen, dass man erstmal eine Strategie braucht, ist schon der wichtigste Schritt.

Früh und offen über Verantwortung, Werte und den Umgang mit Vermögen sprechen. Wer ein größeres Vermögen erbt, braucht Zahlen genauso wie Selbstvertrauen und einen klaren Kopf. Wir begleiten Familien oft über mehrere Generationen und binden die erbende Generation frühzeitig ein.

Lust auf ein Gespräch?

Du planst eine Vermögensnachfolge oder hast gerade selbst geerbt und möchtest dein Vermögen sinnvoll ordnen? Dann lernen wir uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Wir kümmern uns um deine Werte, über Generationen hinweg.

Dieses Thema hat auch steuerliche und rechtliche Aspekte. Die hier genannten Freibeträge und Regelungen sind allgemeine Informationen, keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für deine persönliche Situation kläre die steuerlichen Fragen bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater und die rechtlichen mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Er ersetzt keine individuelle, auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

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Anika Albrecht von Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung lächelnd im Porträt mit E-Mail-Symbol, aufgenommen in der Hamburger Innenstadt – Ihr Kontakt für Newsletter-Themen.
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