Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung & Family Office aus Hamburg - Erbschaft - Infografik

Erbschaft – Das Wichtigste auf einen Blick (Infografik)

Das Thema Erbschaft betrifft uns alle irgendwann, aber wer kennt sich wirklich mit den Details aus? Aus Erfahrung können wir sagen: Die wenigsten… Aber das wollen wir mit unserer Infografik ändern.

Die Komplexität einer Erbschaft ist nicht zu unterschätzen und wir glauben, dass jede/r von uns ein gesundes Grundverständnis haben sollte. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten so übersichtlich und verständlich wie möglich zusammengefasst:

Überblick

Erbschaft leicht erklärt (Infografik)

Erbschaft: Die wichtigsten Zahlen & Fakten

Zusätzlich zu den obigen Informationen gibt es noch weitere nennenswerte Zahlen und Regelungen, die man bei einer Erbschaft berücksichtigen sollte (, aber die Infografik überladen hätten…):

1. Pflichtanteile müssen immer berücksichtigt werden

In Deutschland sind Pflichtanteile ein gesetzlicher Schutzmechanismus, um nahe Angehörige des Erblassers vor Enterbung zu schützen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem Pflichtteilsberechtigten zugestanden hätte, wenn es keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) gegeben hätte.

Gut zu wissen: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und kein Anspruch auf konkrete Gegenstände des Nachlasses. Außerdem wird der Pflichtteilsanspruch nicht automatisch gewährt; der Pflichtteilsberechtigte muss aktiv werden, seinen Anspruch ermitteln und geltend machen, gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg.

2. Sonderfall bei Eheleuten

Durch den „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ erhöht sich das Erbe eines Ehepartners in der Regel um 1/4. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt, dass im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners der Zugewinn, also der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs, ausgeglichen wird. Jeder Partner behält sein eingebrachtes Vermögen, aber der während der Ehe erwirtschaftete Zuwachs wird geteilt, um einen fairen Ausgleich zu schaffen.

3. Sehr beliebt: Erbschaft mit dem Berliner Testament regeln

Dieses ernennt die Ehefrau / den Ehemann zum Alleinerben und Kinder (sofern vorhanden) erben erst nach dem Tod beider Elternteile.

4. Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen erhoben wird, wenn eine Person (der Erblasser) verstirbt und ihr Vermögen auf die Erben übergeht.

Es gibt verschiedene Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser richten. Diese Steuerklassen beeinflussen die Höhe der Freibeträge und den anzuwendenden Steuersatz:

➡️ Steuerklasse 1: Gilt z.B. für Ehegatten & (Enkel-)Kinder

➡️ Steuerklasse 2: Gilt z.B. für Geschwister, geschiedene Ehepartner & Schwiegereltern
➡️ Steuerklasse 3: Gilt z.B. für nichteheliche Lebenspartner/-in

Erbschaftssteuertabelle
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., Stand: Juli 2024.

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. In Deutschland sind diese wie folgt:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 Euro
  • Enkelkinder (wenn deren Eltern noch leben): 200.000 Euro
  • Enkelkinder (wenn deren Eltern bereits verstorben sind): 400.000 Euro
  • Andere Personen der Steuerklasse I (Eltern, Großeltern): 100.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen): 20.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse III (alle anderen Erben): 20.000 Euro

5. Was ist beim Schenken zu Lebzeiten zu beachten?

Die Schenkungssteuer verhält sich identisch zur Erbschaftssteuer (siehe Tabelle oben).
Außerdem gibt es auch bei Schenkungen Freibeträge, die alle 10 Jahre ausgeschöpft werden können. Diese sind nahezu identisch, wie die oben gelisteten Freibeträge der Erbschaftssteuer – mit einem Unterschied:

Eltern und Großeltern (Personen der Steuerklasse I) können 100.000€ steuerfrei erben, aber nur 20.000€ steuerfrei geschenkt bekommen!!

6. Erben vs. Schenken

Erben und schenken sind zwei unterschiedliche Arten der Vermögensübertragung, die sich in verschiedenen Aspekten unterscheiden:

Bereich / Thema
Erben
Schenken
Zeitpunkt der Vermögensübertragung:
Erben erfolgt nach dem Tod einer Person (des Erblassers). Das Vermögen wird gemäß dem Testament oder, falls kein Testament vorliegt, nach den gesetzlichen Erbregelungen verteilt.
Schenken erfolgt zu Lebzeiten des Schenkers. Der Schenker überträgt freiwillig Vermögenswerte an den Beschenkten.
Gesetzliche Regelungen:
Die Erbschaft unterliegt spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die festlegen, wer als Erbe in Frage kommt und wie das Vermögen verteilt wird. Diese Regelungen können durch ein Testament modifiziert werden.
Für Schenkungen gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen, jedoch sind diese weniger strikt als bei Erbschaften. Ein Schenkungsvertrag kann erforderlich sein, insbesondere bei größeren Vermögenswerten.
Steuer:
Erben unterliegt in vielen Ländern der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab (siehe Punkt 3. oben).
Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, die ähnlich wie die Erbschaftssteuer nach dem Wert des geschenkten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bemessen wird. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren (siehe Punkt 4. oben).
Verfahren:
Der Erbprozess kann komplex und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn es mehrere Erben oder Streitigkeiten über das Erbe gibt. Oft ist es sinnvoll, sich für die Abwicklung Hilfe von einem unabhängigen Experten zu holen.
Der Schenkungsprozess ist in der Regel weniger formal als der Erbprozess. Es kann jedoch formalisiert werden, besonders bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien, wo notarielle Beurkundungen notwendig sind.

Generell kann eine Kombination aus Erben und Schenkung die Vermögenswerte für die nächste Generation sichern und steuerliche Vorteile bringen. Beide Prozesse können durch rechtliche Dokumente (Testament, Schenkungsvertrag) geregelt werden, um die gewünschte Verteilung des Vermögens sicherzustellen.

Zusammenfassend ist der Hauptunterschied der Zeitpunkt und die Freiwilligkeit der Vermögensübertragung: Erben erfolgt nach dem Tod des Erblassers und ist durch Gesetze stark reglementiert, während Schenken zu Lebzeiten erfolgt und mehr auf freiwilliger Basis und direkter Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien beruht.

7. Die Sache mit dem Erbvertrag

Eine gegenseitig bindende Alternative zum Testament ist ein sog. Erbvertrag: Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person, in der die Erbfolge geregelt und von einem Notar beglaubigt wird. Er ist im deutschen Recht durch die §§ 1941, 2274 ff. BGB geregelt.

Im Gegensatz zum Testament kann der Erblasser die im Vertrag festgelegten Regelungen nicht einseitig ändern oder widerrufen. Änderungen sind nur im Einverständnis aller Vertragsparteien möglich.

Wichtig: Sollte es nach dem Abschluss eines Erbvertrages zu Schenkungen kommen, die das Erbe absichtlich schmälern, kann der Vertragserbe die entsprechende Summe zurückverlangen.

 

8. Die Versorgungsfreibeträge

Zusätzlich zu den oben genannten Freibeträgen kommt in einigen Fällen ein Versorgungsfreibetrag dazu. Dieser beträgt für hinterbliebene Ehegatten 256.000€ und für Kinder (bis 27 Jahre) zwischen 10.300€-52.000€ (je nach Alter). Wichtig: Die Versorgungsfreibeträge gibt nur im Falle einer Erbschaft – nicht bei Schenkungen.

 

Fazit: Ein kleiner Geheimtipp zum Schluss

Jetzt haben wir viel Klarheit zu den rechtlichen und vor allem zahlenlastigen Themen geschaffen, aber ein Aspekt sollte nicht vergessen werden: Die nächste erbende Generation sollte gut auf das Erbe vorbereitet werden! Dabei geht es vor allem darum, über die Verantwortlichkeiten aufzuklären und das nötige Selbstbewusstsein zu stärken. Denn: Der plötzliche Erhalt eines größeren Vermögens ist zwar ein Privileg, erfordert aber auch ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Verantwortung…

In unserem Leitfaden “Richtig vererben schon zu Lebzeiten” finden Sie einige Tipps zu diesem speziellen Thema und weiteren Aspekten, um eine erfolgreiche Vermögensnachfolge sicherzustellen.

 

➡️ Fragen? Anmerkungen? Ideen?

Sind noch Dinge unklar oder wünschst du dir einen vertiefenden Artikel zu einem bestimmten Thema? Dann freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht per Mail sowie bei LinkedIn, Instagram oder Facebook.


Tipp: Hier gibt es Tipps zum Thema Vorsorgevollmacht von einem Notar ➡️ Zum Artikel

Hier geht es direkt zum nächsten Artikel: