Kurz erklärt: Eine Stiftung ist ein Vermögen mit eigenem Zweck, das rechtlich niemanden gehört außer der Stiftung selbst. In der Nachfolge passt sie vor allem dann, wenn der Zusammenhalt des Vermögens wichtiger ist als die jederzeit vollständige Verfügbarkeit darüber.
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Klauck, Asche Stein Rechtsanwälte. Den Abschnitt zu Albrecht, Kitta & Co. hat unsere ak. Redaktion ergänzt.
Wer ein Vermögen oder ein Unternehmen über die eigene Generation hinaus zusammenhalten möchte, muss sich unweigerlich mit zwei zentralen Fragen auseinandersetzen: Wie kann ich den Bestand des Vermögens sicherstellen, wenn es zukünftig anderen Menschen zugeordnet ist, die möglicherweise ganz verschiedene Vorstellungen und Bedürfnisse haben? Und zu welchem Zweck soll das Vermögen bestehen: Soll es meinen Nachkommen dienen, oder möchte ich (auch) etwas Gemeinwohldienliches hinterlassen, das über meine eigene Lebenszeit hinauswirkt?
Ein sehr wirkungsvolles Instrument, mit dem sich diese beiden Fragen beantworten lassen, ist die Stiftung.
Dieser Beitrag ist der erste Teil unserer vierteiligen Stiftungs-Serie. Er klärt, was eine Stiftung ist, welche Ziele sie in der Nachfolge verfolgen kann, wo ihre Grenzen liegen und wie sie sich von Testament und Schenkung unterscheidet.
Was ist eine Stiftung, einfach erklärt?
Eine Stiftung ist ein Vermögen mit eigenem Zweck, das rechtlich niemanden gehört außer der Stiftung selbst. Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt die rechtsfähige Stiftung als eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person (§ 80 Abs. 1 BGB). Es gibt also weder Eigentümer noch Gesellschafter. Wer stiftet, gibt das eingebrachte Vermögen, rechtlich betrachtet, in die Hand der gegründeten Stiftung (aus diesem Grund ist eine sehr bewusste Gestaltung der Stiftung entscheidend, zumal die Stiftungssatzung im Nachhinein nur in engen Grenzen angepasst werden kann). Eine Stiftung kann eigennützige, aber auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. In der Regel soll das gestiftete Vermögen (Grundstockvermögen) erhalten bleiben. Je nach Ausgestaltung der Satzung erhält entweder die Familie oder die Allgemeinheit Leistungen aus den Erträgen.
Errichtet werden kann eine Stiftung zu Lebzeiten oder auch von Todes wegen.
Die Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft. Dies ist die rechtsverbindliche Erklärung des Stifters, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen und eine Stiftung zu schaffen. Hinzu kommt die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht des Bundeslands, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.
Wie entsteht eine Stiftung?
Der Weg zur Stiftung lässt sich in fünf Schritten beschreiben:
- Zweck festlegen: Was soll das Vermögen dauerhaft erreichen, etwa die Versorgung der Familie oder die Förderung eines gemeinnützigen Anliegens?
- Vermögen bestimmen: Welche Werte sollen eingebracht werden und was bleibt außerhalb der Stiftung?
- Satzung ausarbeiten: Die Satzung regelt unter anderem den Zweck der Stiftung, wo sie ihren Sitz haben soll und die Bildung ihrer Organe (insbesondere des Vorstands). Hier entscheidet sich, wie flexibel oder starr die Stiftung später bleibt.
- Stiftungsgeschäft erklären: Diese Erklärung ist schriftlich abzufassen und kann, falls die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen gewünscht ist, im Testament oder Erbvertrag stehen.
- Anerkennung beantragen: Erst mit der Anerkennung durch die Behörde entsteht die rechtsfähige Stiftung.
Bei gemeinnützigen Stiftungen achtet ab der Gründung die staatliche Stiftungsaufsicht darauf, dass der Wille des Stifters umgesetzt wird. Sie prüft die Einhaltung der Satzung und die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens.
Neben Gründungskosten entstehen auch laufende Kosten, etwa für die Verwaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen oder eine beauftragte Vermögensverwaltung.
Wann ist eine Stiftung in der Nachfolge sinnvoll?
Eine Stiftung passt vor allem dann, wenn der Zusammenhalt des Vermögens wichtiger ist als die jederzeit vollständige Verfügbarkeit darüber. Mit einer Stiftung lassen sich vor allem drei Ziele verfolgen:
- Familie absichern: Familien erhalten nach festen Regeln Leistungen aus den Erträgen, auch in der nächsten und übernächsten Generation.
- Gemeinnützigkeit verankern: Ein Anliegen, das dir am Herzen liegt, lässt sich dauerhaft über die eigene Lebenszeit hinaus fördern.
- Kontinuität sichern: Ein Vermögen oder Unternehmensanteile bleiben zusammen. Das Vermögen oder die Unternehmensanteile müssen nicht unter vielen Erben aufgeteilt werden, wodurch sich das Risiko verringert, dass einzelne Erben einen Verkauf gegen den Willen der übrigen Familie durchsetzen.
Typische Stifter sind Unternehmerfamilien, die ihren Betrieb erhalten wollen, Eltern von Nachkommen, die unterschiedliche Interessen oder Fähigkeiten haben, sowie Menschen mit einem klaren gemeinnützigen Anliegen. Weniger geeignet ist eine Stiftung für Personen, die ihr Vermögen flexibel nutzen oder später frei umverteilen möchten. Gleichzeitig ist es natürlich möglich, eine Stiftung auch nur mit einem Teil des Vermögens zu errichten und erst später zu entscheiden, ob weitere Vermögensbestandteile auf die Stiftung übertragen werden sollen.
Wie verbreitet die Gründung von Stiftungen ist, zeigen unter anderem die Gründungszahlen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen für das Jahr 2025 (Pressemitteilung vom 27.04.2026). Danach wurden allein in Deutschland 895 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet, davon 436 gemeinnützig und damit steuerbegünstigt. Hamburg weist hierbei mit 82,6 Stiftungen je 100.000 Einwohner die höchste Stiftungsdichte auf.
Wo liegen die Grenzen einer Stiftung?
Die Stärke einer Stiftung ist ihre dauerhafte Bindung und genau darin liegt auch ihre Grenze. Vier Punkte solltest du kennen:
- Das Vermögen ist abgegeben. Die Stiftung ist eine selbständige juristische Person, die nun Eigentümerin des Vermögens ist. Das heißt, das Vermögen lässt sich nach der Anerkennung nicht zurückholen, in der Regel sogar dann, wenn sich deine Lebenssituation ändert.
- Die Satzung ist nicht beliebig änderbar. Vor allem eine Änderung der verfolgten Zwecke ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und von der Genehmigung der zuständigen Behörde abhängig. Was heute gut gemeint ist, sollte also auch in 30 Jahren noch passen.
- Wer führt die Stiftung später? Vorstand und Gremien brauchen Menschen, die die Stiftung im Sinne des Stifters weiterführen. Wie diese bestimmt werden, sollte schon heute in der Satzung bewusst gestaltet werden.
- Pflichtteil und Steuern bleiben Thema. Zuwendungen an eine Stiftung können auch im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen relevant sein. Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung kann zudem Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslösen. Zuwendungen an Stiftungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind dagegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG).
Stiftung, Testament oder Schenkung: Was ist der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt darin, wohin das Vermögen geht. Testament und Schenkung geben es Menschen oder Organisationen weiter, die Stiftung bindet es an einen eigenen bestimmbaren Zweck:
| Testament | Schenkung zu Lebzeiten | Stiftung | |
|---|---|---|---|
| Wann wirkt es? | Mit dem Erbfall | In der Regel mit der Übertragung | Mit der Anerkennung |
| Wem gehört das Vermögen danach? | Den Erben | Dem Beschenkten | Der Stiftung selbst |
| Kann man es ändern? | In der Regel jederzeit | Grundsätzlich nicht. Rückforderung nur in engen Fällen | Vor der Anerkennung frei, danach nur begrenzt |
| Pflichtteil? | Bleibt für Pflichtteilsberechtigte bestehen | Schenkungen zählen bis zu zehn Jahre abschmelzend mit | Zuwendungen können ebenfalls mitzählen |
Die drei Wege schließen sich nicht aus. Es kann auch zu Lebzeiten eine Stiftung mit einem noch „geringeren“ Grundstockvermögen gegründet werden und testamentarisch geregelt werden, dass ein Teil der Nachlassgegenstände den Erben zufällt und ein anderer Teil dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt werden soll.
Fallbeispiel: Familie Behrens
Vereinfachtes Beispiel, die Namen sind erfunden.
Monika und Jens Behrens sind Anfang 60. Ihnen gehört ein mittelständisches Familienunternehmen, daneben verfügen sie über Wertpapiere im Wert von rund vier Millionen Euro. Die Tochter arbeitet seit Jahren im Unternehmen, der Sohn lebt mit eigenem Beruf im Ausland. Beide Kinder sollen gerecht bedacht werden und das Unternehmen soll langfristig zusammenbleiben.
Eine an sich denkbare Lösung wäre, dass das Unternehmen auf die Tochter übertragen wird (Testament/Schenkung) und der Sohn das Wertpapiervermögen erhält. Was ist jedoch, wenn das Unternehmen mehr wert ist als die Wertpapiere? Außerdem ist die Fortführung des Unternehmens auf diese Weise nur für die nächste Generation geregelt. Was passiert aber, wenn die Tochter eines Tages das Unternehmen zwischen ihren Nachkommen „aufteilen“ muss? Hier kann eine Stiftung ein hilfreiches Mittel sein, um das Unternehmen langfristig „in einer Hand“ zu halten und gleichzeitig eine faire Verteilung der Erträge unter den Nachkommen sicherzustellen. Das Wertpapiervermögen könnte dabei zwischen den Kindern aufgeteilt oder ebenfalls auf die Stiftung übertragen werden. Auch könnte die Tochter weiterhin mit einer angemessenen Vergütung im Unternehmen tätig sein.
Welche Missverständnisse sind über Stiftungen verbreitet?
Rund um die Stiftung kursieren einige Annahmen, die in der Praxis immer wieder auftauchen.
„Eine Stiftung spart automatisch Steuern.“ Das stimmt so nicht. Befreiungen gelten nur für Stiftungen mit ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Familienstiftungen unterliegen eigenen Regeln. Deshalb solltest du die steuerrechtlichen Folgen im Einzelfall mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater klären.
„Mit der Stiftung behalte ich die Kontrolle.“ Auch das ist nicht automatisch richtig. Das Vermögen ist nun in der Hand einer anderen selbständigen Person, nämlich der Stiftung. Und für diese Stiftung gelten hinsichtlich der Verwendung des Vermögens die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben. Allerdings verschwinden deine Einflussmöglichkeiten nicht, sie verschieben sich. Als Stifter legst du den Zweck und die Regeln fest. Zudem kannst du die Geschicke der Stiftung nach ihrer Gründung auch als Vorstand oder über andere Gremien (mit-)gestalten. Auch dies sollte vor der Gründung in der Satzung bewusst vorbereitet werden.
„Eine Stiftung verhindert jeden Streit.“ Wenn sich jemand streiten will, lässt sich in der Regel auch ein Anlass finden. Auch Gremienentscheidungen können kontrovers sein und Familienmitglieder können Regeln unterschiedlich verstehen. Allerdings kann eine gut gestaltete Stiftungssatzung Konflikten vorbeugen und deeskalierend wirken. Zudem hilft es, wenn du deine Ziele und Erwartungen früh offen mit deiner Familie besprichst, bevor sie in der Satzung festgeschrieben werden.
Welche Pflichten beginnen nach der Gründung?
Mit der Übertragung des Vermögens auf die gegründete Stiftung hast du als Stifter deine Aufgabe erfüllt. Wenn du z. B. als Stiftungsvorstand die Stiftung selbst lenkst, beginnt deine Verantwortung nun erst so richtig. Der Vorstand muss das Stiftungsvermögen erhalten, die Erträge zweckgemäß verwenden und die Verwaltung dokumentieren. Wie aufwendig dies ist, hängt von der Größe der Stiftung und der Art und Weise ihrer Zweckverwirklichung ab. Du musst aber nicht alles unmittelbar selbst verantworten. Du kannst in deiner Stiftung auch Personal beschäftigen und insbesondere die Anlage des Vermögens wird häufig einer professionellen Vermögensverwaltung übertragen.
Warum frühzeitig planen?
Viele Entscheidungen rund um die Nachfolge lassen sich nur in einer bestimmten Lebensphase gut treffen. Solange beide Ehepartner, alle Kinder und die Zukunft des Unternehmens noch offen sind, gibt es Spielraum für Lösungen, die allen gerecht werden. Ist die Situation dagegen festgefahren oder der Gesundheitszustand kritisch, wird der Spielraum kleiner.
Auch die zeitlichen Wirkungen sprechen für eine frühe Planung. Die Gründung einer Stiftung braucht Vorlauf für eine durchdachte Gestaltung der Satzung, die Abstimmung mit Rechtsanwälten und ggf. Notaren sowie das Anerkennungsverfahren. Wer die Schritte früh angeht, kann diese zeitlichen Faktoren und Verfahren in seine Planung einbeziehen, statt unter Zeitdruck zu handeln.
Nicht zuletzt hilft der Austausch in der Familie. Wer offen darüber spricht, welche Ziele verfolgt werden und warum, schafft Verständnis und reduziert spätere Konflikte.
Fazit
Eine Stiftung ist keine Standardlösung, sondern eine Gestaltungsentscheidung mit Chancen und dauerhaften Pflichten. Bevor du dich für Testament, Schenkung oder Stiftung entscheidest, lohnt sich ein Blick auf dein Gesamtvermögen: Welcher Teil soll dauerhaft gebunden werden und was soll dir und deiner Familie außerhalb der Stiftung bleiben?
Für die eigene Prüfung helfen drei Fragen:
- Soll das Vermögen oder sollen die Unternehmensbeteiligungen zusammenbleiben und ist das wichtiger als die spätere freie Verfügbarkeit?
- Gibt es Familienmitglieder, deren Interessen oder Fähigkeiten so unterschiedlich sind, dass eine feste Regel sinnvoll ist?
- Bleibt dir und deiner Familie außerhalb der Stiftung genug Vermögen, um Pflichtteilsansprüche und laufende Kosten zu tragen?
Was die ak. Redaktion dazu sagt:
Wie begleitet ak. dich bei der Frage nach einer Stiftung?
In eine Stiftung fließt in der Regel ein Teil deines Vermögens. Welcher Teil hineinpasst und was dir und deiner Familie danach bleibt, zeigt erst der Blick auf das Gesamtvermögen. Deshalb setzen wir bei Albrecht, Kitta & Co. mit unserer Vermögen360-Analyse an. Mit dem ak. Optimizer, ihrem ersten Baustein, machen wir dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg. Neben dem Depot gehören dazu etwa auch Immobilien und Beteiligungen. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit. ak. Planning stellt dann deine Einnahmen und Ausgaben im Zeitverlauf gegenüber, inklusive vorhersehbarer Cash-Events. Damit rechnen wir durch, ob dein verbleibendes Privatvermögen trägt und ob genug Liquidität da ist, falls Pflichtteilsansprüche als Geldforderung kommen.
Bei der Errichtung selbst begleiten dich unsere Family Office Services bei Nachlassplanung und Stiftungsgründung, ohne eigene Rechtsberatung. Die rechtliche Gestaltung liegt bei deinem eigenen Anwalt oder bei Fachleuten, mit denen wir zusammenarbeiten, etwa bei Rechtsanwalt Alexander Klauck von Asche Stein Rechtsanwälte, der den fachlichen Teil dieses Beitrags geschrieben hat. Deinen Steuerberater und deinen Notar tauschen wir nicht aus. Wir arbeiten mit ihnen zusammen und liefern ihnen zu, was sie brauchen. Was ein Family Office darüber hinaus leistet, erklärt unser Beitrag Was ist ein Family Office?
Ist die Stiftung errichtet, kann ihr Vorstand die Anlage des Stiftungsvermögens einer Vermögensverwaltung übertragen. Wir legen Stiftungsvermögen innerhalb der Anlagerichtlinie an, die die Gremien beschlossen haben. Über die Anlage berichten wir den Gremien. Risiken der Kapitalanlage bleiben dabei bestehen.
Bevor du über Testament, Schenkung oder Stiftung entscheidest, lohnt sich ein Blick auf dein Gesamtbild. In einem Erstgespräch sortieren wir es gemeinsam mit dir, kostenlos und unverbindlich.
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Die steuerlichen Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information nach dem Stand Oktober 2026 und keine Steuerberatung. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.