Die Verwaltung von Familienvermögen ist komplex. Wir erklären, inwiefern die Gründung einer Familiengesellschaft hilfreich sein kann. Doch bevor wir starten, klären wir die wichtigste Frage: Was ist überhaupt eine Familiengesellschaft?
Eine Familiengesellschaft ist eine rechtliche Konstruktion zur langfristigen Verwaltung und Sicherung von Familienvermögen über mehrere Generationen hinweg. Dabei werden verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Beteiligungen in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt.
Das Grundprinzip ist einfach: Anstatt einzelne Vermögenswerte direkt an Familienmitglieder zu übertragen, werden diese in die Familiengesellschaft eingebracht. Die Familienmitglieder erhalten dann Gesellschaftsanteile, die ihr Eigentum repräsentieren. Der große Vorteil: Das Vermögen bleibt als Ganzes erhalten und wird nicht in einzelne Bruchteile zersplittert.
Durch die Struktur einer Familiengesellschaft lässt sich das Vermögen flexibel verwalten und nach Wunsch übertragen – zu Lebzeiten per Schenkung oder nach dem Tod als Erbschaft. Besonders clever: Sie können Vermögen übertragen, ohne die Entscheidungsgewalt abzugeben, indem Sie unterschiedliche Stimmrechte in der Gesellschaftsstruktur verankern.
Tim Witthaus ist Leiter der Kundenberatung bei Albrecht, Kitta & Co. und hat schon einige seiner Mandanten bei der Gründung einer Familiengesellschaft unterstützt.
Das Ziel der Familiengesellschaft ist die langfristige Erhaltung, die flexible Verwaltung, sowie bei Bedarf die frühzeitige Übertragung des Familienvermögens auf die nachfolgenden Generationen. Zudem besteht die Möglichkeit, Gesellschaftsanteile nach Wunsch zu übertragen. Damit kann eine Übertragung von separaten Bruchteilen des Familienvermögens, an den Einzelnen, umgangen werden und es kommt folglich nicht zu einer Zersplitterung des Familienvermögens. Außerdem muss, bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Gesellschaft, auch nach einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht auf umfassende Entscheidungskompetenzen verzichtet werden.
Kurz gesagt: Für wohlhabende Familien, die ihr Familienvermögen bestmöglich schützen und die Verteilung individuell steuern wollen. Die Gründung einer Familiengesellschaft kann besonders in Kombination mit Nießbrauch sehr sinnvoll sein und signifikante Steuervorteile mit sich bringen. Wie das genau funktioniert, sowie konkrete Praxisbeispiele, zeigen wir hier: Nießbrauch an Wertpapieren.
An dieser Stelle können wir keine genaue (Mindest-)Vermögenssumme X nennen, da die individuellen Bedürfnisse der Familie und die Zusammensetzung des Vermögens eine maßgebliche Rolle spielen.
Allerdings sollten Sie die Gründungskosten und laufenden Verwaltungsaufwände im Verhältnis zum Vermögen betrachten.
Es gibt einige Faktoren, die genauso wichtig oder sogar wichtiger als die Größe Ihres Gesamtvermögens sind.
Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen einzuschätzen, ob eine Familiengesellschaft für Sie sinnvoll sein könnte:
Als Faustregel gilt: Ab einem Vermögen im mittleren sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich kann sich die Gründung wirtschaftlich lohnen. Wichtiger als die absolute Höhe ist jedoch, ob Sie langfristige Vermögenssicherung, Schutz vor Zersplitterung und steueroptimierte Übertragung anstreben. Eine individuelle Beratung durch einen Experten (Vermögensverwalter, Steuerberater, Rechtsanwalt etc.) klärt, ob in Ihrem spezifischen Fall die Vorteile die Aufwände überwiegen.
Trotz individueller Unterschiede gibt es eine Reihe an Vorteilen, die diese besondere Art der Vermögensverwaltung mit sich bringt:
1️⃣ Vereinfachung der Vermögenswerte:
Verschiedene Vermögenswerte (Immobilien, Depots etc.) werden innerhalb der Familiengesellschaft zu einem Gesamtvermögen zusammengefasst.
2️⃣ Cent-genaue Vermögensverteilung:
Das Familienvermögen kann in Form von Gesellschaftsanteilen auf den Cent genau aufgeteilt werden. Zu Lebzeiten erfolgt dies mittels Schenkung und nach einem Todesfall über eine Erbschaft.
3️⃣ Steuerliche Vorteile:
Das vorhandene Vermögen wird auf lange Sicht optimal an die erbschaftssteuerlichen Möglichkeiten angepasst und die Freibeträge ideal ausgenutzt.
4️⃣ Vermögensübertragung ohne Verantwortung:
Es besteht die Möglichkeit, das Vermögen aus der Hand zu geben, ohne damit die Entscheidungsgewalt aus der Hand zu geben. Es besteht also durch die Übertragung keine wirtschaftliche Abhängigkeit und das eigene Stimmrecht kann bestehen bleiben.
5️⃣ Zersplitterungsschutz
Aufgrund der Familiengesellschaft kommt es nicht zu einer Zersplitterung des Familienvermögens, da die Übertragung von Bruchteilen umgegangen werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, das Familienvermögen, bei entsprechender Gestaltung, vor der Scheidung eines Gesellschafters zu schützen. Außerdem kann die Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen entsprechend eingegrenzt werden, um das Vermögen vor Gläubigern und Erben einzelner Gesellschafter zu schützen.
Einer der größten Vorteile einer Familiengesellschaft: Vermögen und Kontrolle können getrennt werden.
Wie funktioniert das?
In einer Familiengesellschaft lassen sich verschiedene Arten von Gesellschaftsanteilen oder Rechten gestalten:
1. Stimmrechte vs. Vermögensrechte
Sie können Anteile übertragen, die zwar am Vermögen beteiligen (Gewinnausschüttungen), aber keine oder nur eingeschränkte Stimmrechte beinhalten. So geben Sie wirtschaftlich Vermögen ab, behalten aber die Entscheidungsgewalt.
2. Geschäftsführungsbefugnis
Selbst wenn Sie Anteile übertragen, können Sie sich die Geschäftsführung vorbehalten oder nur bestimmten Familienmitgliedern übertragen. Die Beschenkten sind Eigentümer, können aber nicht ohne Ihre Zustimmung über das Vermögen verfügen.
3. Zustimmungsvorbehalte
Im Gesellschaftsvertrag können wichtige Entscheidungen (z.B. Verkauf von Immobilien, größere Investitionen) an Ihre Zustimmung gebunden werden – unabhängig von der Verteilung der Anteile.
4. Beiratslösungen
Sie können einen Familienbeirat einrichten, der bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht hat. So sichern Sie generationenübergreifende Kontrolle.
👉 Praktisches Beispiel:
Eltern übertragen 80% der Gesellschaftsanteile an ihre Kinder (um Freibeträge zu nutzen), behalten aber 100% der Stimmrechte und die Geschäftsführung. Die Kinder profitieren wirtschaftlich, die Eltern treffen weiterhin alle wichtigen Entscheidungen.
Ein wichtiger Vorteil: Sie nutzen nicht nur steuerliche Freibeträge optimal aus und beginnen frühzeitig mit der Vermögensübertragung. Sondern Sie können Ihre Erben Stück für Stück an den Umgang mit den Vermögen heranführen und die Verantwortung erst dann übergeben, wenn beide Seiten bereit sind. Hier finden Sie weitere Tipps, um Vermögen zu Lebzeiten richtig zu übertragen und stressfrei mit der Familie über Geld zu sprechen.
Grundsätzlich kann jede Rechtsform gewählt werden. Die häufigsten Rechtsformen sind die GbR, die klassische GmbH, die KG oder die GmbH & Co. KG. Für die Wahl der idealen Gesellschaftsform müssen verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden.
Hier einige Beispiele:
– Sollen Minderjährige beteiligt werden?
– Welche Vermögensklasse(n) spielen eine Rolle? (Liquidität, Wertpapiere, Immobilien oder evtl. auch Beteiligungen?)
– Sind die Gesellschafter auf die Einkünfte aus dem Vermögen angewiesen?
– In welchem Umfang soll die Haftung der Gesellschafter beschränkt werden?
Hinweis: Es kann in manchen Fällen auch sinnvoll sein, mehrere Gesellschaften zu gründen.
Tipp: Hier erläutert unsere Rechtsexpertin Dr Esther Kindler, welche Gesallschaftsformen sie für die Übertragung von Wertpapieren per Nießbrauch empfehlen würde: Zum Nießbrauch-Artikel.
Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt stark von Ihrer individuellen Vermögenssituation und Ihren Zielen ab. Die häufigsten Rechtsformen für Familiengesellschaften sind:
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
KG (Kommanditgesellschaft)
GmbH & Co. KG
Transparenz steht bei uns an erster Stelle. Deshalb wollen wir neben den Vorteilen auch über potenzielle Nachteile bzw. Mehraufwände von Familiengesellschaften informieren. Je nach gewählter Rechtsform sollten (u.A.) die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
1️⃣ Kosten und Aufwände bleiben nicht aus.
Bei der Gründung einer Familiengesellschaft kommt es sowohl zu initialen Gründungsaufwänden (zeitlich & monetär), also auch zu laufenden Aufwänden.
Zu Beginn fallen beispielsweise Notar-, Beratungs- und mögliche Grundbuchkosten an. Im Verlauf müssen regelmäßige Buchführungs- und Prüfungspflichten (z.B. Jahresabschlüsse) eingehalten werden. Letztere Aufwände fallen besonders bei Kapitalgesellschaften an.
2️⃣ Publizitätspflicht
Je nach ausgewählter Rechtsform können Publizitätspflichten entstehen. Somit könnten Außenstehende über den Bundesanzeiger Einblick in entsprechende Veröffentlichungen gewinnen.
3️⃣ Bindung & Inflexibilität
Einmal eingebrachte Vermögenswerte können nicht ohne weiteres privat entnommen werden. Dazu kann die Auflösung der Gesellschaft kompliziert und kostspielig sein. Zuletzt kann es immer zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern können, aber mit einer professionellen Planung, einem soliden Gesellschaftervertrag und offener Kommunikation lassen sich viele Probleme vorbeugen.
Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein strukturierter Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Hier kommt eine beispielhafte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die als Orientierung dienen kann:
Schritt 1: Bestandsaufnahme und Zielsetzung
Schritt 2: Rechtsform-Entscheidung
Konsultieren Sie Rechtsanwalt und Steuerberater, um die optimale Rechtsform zu wählen:
Schritt 3: Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück. Er regelt:
Lassen Sie den Vertrag von spezialisierten Anwälten entwerfen – hier werden die Weichen für Jahrzehnte gestellt.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung
Schritt 5: Eintragungen und Anmeldungen
Schritt 6: Vermögensübertragung
Schritt 7: Betriebsaufnahme und laufende Verwaltung
Wichtig: Ziehen Sie von Anfang an erfahrene Experten hinzu, denn Fehler bei der Gründung lassen sich später nur schwer und teuer korrigieren. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich über Jahrzehnte aus.
Grundsätzlich kann die Gründung einer Familiengesellschaft für die Sicherung und Weitergabe des Familienvermögens eine sinnvolle Lösung sein. Es kommt jedoch darauf an, wie sich das eigene Vermögen zusammensetzt und welche Ziele verfolgt werden sollen. Die genaue Umsetzung muss deshalb situativ mit einem Anwalt und Steuerberater individuell besprochen und geplant werden. Wenn gewünscht, helfen wir gerne dabei!
Eine Familiengesellschaft ist eine rechtliche Konstruktion zur langfristigen Verwaltung von Familienvermögen über Generationen. Verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Beteiligungen werden in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt. Die Familienmitglieder erhalten Gesellschaftsanteile statt einzelner Vermögenswerte – so bleibt das Vermögen als Ganzes erhalten und wird nicht zersplittert. Besonders clever: Sie können Vermögen übertragen, ohne die Entscheidungsgewalt abzugeben, indem Sie unterschiedliche Stimmrechte verankern.
Eine pauschale Mindestvermögensgrenze gibt es nicht – entscheidender sind die Zusammensetzung des Vermögens und Ihre Ziele. Als Faustregel gilt: Ab einem Vermögen im mittleren sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich kann sich die Gründung wirtschaftlich lohnen. Wichtiger als die absolute Höhe ist jedoch, ob Sie langfristige Vermögenssicherung, Schutz vor Zersplitterung und steueroptimierte Übertragung anstreben. Eine individuelle Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwalt klärt, ob die Vorteile in Ihrem Fall die Aufwände überwiegen.
Die häufigsten Rechtsformen sind GbR (einfach und kostengünstig, aber unbeschränkte Haftung), GmbH (Haftungsbeschränkung, ideal für Minderjährige), KG (flexible Gestaltung) und GmbH & Co. KG (kombiniert Haftungsschutz mit steuerlichen Vorteilen). Die optimale Wahl hängt von Faktoren wie gewünschter Haftungsbeschränkung, Beteiligung Minderjähriger, Vermögensklassen und laufendem Verwaltungsbudget ab. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mehrere Gesellschaften parallel zu gründen: etwa eine für Immobilien und eine für Wertpapiere.
Alle Vermögenswerte bleiben in der Gesellschaft gebündelt: Erben erhalten Gesellschaftsanteile statt einzelner Vermögensgegenstände, sodass das Familienvermögen als geschlossenes Portfolio erhalten bleibt. Im Gesellschaftsvertrag können Übertragungsbeschränkungen festgelegt werden, die verhindern, dass Anteile an Dritte (z.B. bei Scheidung) gelangen. Bei entsprechender Gestaltung sind Gesellschaftsanteile vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und können als Sondervermögen behandelt werden, das im Scheidungsfall nicht zum Zugewinnausgleich herangezogen wird. Das Ergebnis: Ihr Familienvermögen bleibt über Generationen als strategische Einheit erhalten, während Sie dennoch fair an alle Erben übertragen können.
Ja, Vermögen und Kontrolle können getrennt werden. Das ist einer der größten Vorteile einer Familiengesellschaft. Sie können Anteile übertragen, die am Vermögen beteiligen (Gewinnausschüttungen), aber keine oder nur eingeschränkte Stimmrechte beinhalten. Selbst wenn Sie Anteile übertragen, können Sie sich die Geschäftsführung vorbehalten oder wichtige Entscheidungen an Ihre Zustimmung binden. Praktisches Beispiel: Eltern übertragen 80% der Gesellschaftsanteile an ihre Kinder (um Freibeträge zu nutzen), behalten aber 100% der Stimmrechte und die Geschäftsführung – die Kinder profitieren wirtschaftlich, die Eltern treffen weiterhin alle Entscheidungen.
Die Gründung verursacht spürbare Kosten (Notar, Beratung, ggf. Grundbuchänderungen) von mehreren Tausend Euro sowie laufende Verwaltungskosten (Buchführung, Steuerberater). Bei Kapitalgesellschaften besteht Publizitätspflicht: Jahresabschlüsse müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wodurch Außenstehende Einblick in Vermögensverhältnisse gewinnen können. Entscheidungen müssen formal getroffen und dokumentiert werden, was den administrativen Aufwand erhöht. Eine Familiengesellschaft lohnt sich daher vor allem bei größeren, komplexen Vermögen mit langfristigem Planungshorizont: bei kleineren Vermögen können die Nachteile die Vorteile übersteigen.
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