Familiengesellschaft – Lohnt sich das?

Familiengesellschaft – Lohnt sich das?

Die Verwaltung von Familienvermögen ist komplex. Wir erklären, inwiefern die Gründung einer Familiengesellschaft hilfreich sein kann.

In diesem Beitrag:


Warum sind Familiengesellschaften sinnvoll? 

Das Ziel der Familiengesellschaft ist die langfristige Erhaltung, die flexible Verwaltung, sowie bei Bedarf die frühzeitige Übertragung des Familienvermögens auf die nachfolgenden Generationen. Zudem besteht die Möglichkeit, Gesellschaftsanteile nach Wunsch zu übertragen. Damit kann eine Übertragung von separaten Bruchteilen des Familienvermögens, an den Einzelnen, umgangen werden und es kommt folglich nicht zu einer Zersplitterung des Familienvermögens. Außerdem muss, bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Gesellschaft, auch nach einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht auf umfassende Entscheidungskompetenzen verzichtet werden.  

Für wen lohnt sich die Gründung einer Familiengesellschaft?  

Kurz gesagt: Für wohlhabende Familien, die ihr Familienvermögen bestmöglich schützen und die Verteilung individuell steuern wollen.  

An dieser Stelle können wir keine genaue (Mindest-)Vermögenssumme X nennen, da die individuellen Bedürfnisse der Familie und die Zusammensetzung des Vermögens eine maßgebliche Rolle spielen.  

Was sind die Vorteile von Familiengesellschaften?  

Trotz individueller Unterschiede gibt es eine Reihe an Vorteilen, die diese besondere Art der Vermögensverwaltung mit sich bringt: 

  1. Vereinfachung der Vermögenswerte: 
    Verschiedene Vermögenswerte (Immobilien, Depots etc.) werden innerhalb der Familiengesellschaft zu einem Gesamtvermögen zusammengefasst. 
  1. Cent-genaue Vermögensverteilung: 
    Das Familienvermögen kann in Form von Gesellschaftsanteilen auf den Cent genau aufgeteilt werden. Zu Lebzeiten erfolgt dies mittels Schenkung und nach einem Todesfall über eine Erbschaft. 
  1. Steuerliche Vorteile: 
    Das vorhandene Vermögen wird auf lange Sicht optimal an die erbschaftssteuerlichen Möglichkeiten angepasst und die Freibeträge ideal ausgenutzt.  
  1. Vermögensübertragung ohne Verantwortung: 
    Es besteht die Möglichkeit, das Vermögen aus der Hand zu geben, ohne damit die Entscheidungsgewalt aus der Hand zu geben. Es besteht also durch die Übertragung keine wirtschaftliche Abhängigkeit und das eigene Stimmrecht kann bestehen bleiben. 
  1. Zersplitterungsschutz  
    Aufgrund der Familiengesellschaft kommt es nicht zu einer Zersplitterung des Familienvermögens, da die Übertragung von Bruchteilen umgegangen werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, das Familienvermögen, bei entsprechender Gestaltung, vor der Scheidung eines Gesellschafters zu schützen. Außerdem kann die Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen entsprechend eingegrenzt werden, um das Vermögen vor Gläubigern und Erben einzelner Gesellschafter zu schützen. 
     

Welche Rechtsformen kommen für eine Familiengesellschaft in Frage? 

Grundsätzlich kann jede Rechtsform gewählt werden. Die häufigsten Rechtsformen sind die GbR, die klassische GmbH, die KG oder die GmbH & Co. KG. Für die Wahl der idealen Gesellschaftsform müssen verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden.

Hier einige Beispiele:  

– Sollen Minderjährige beteiligt werden?  
– Welche Vermögensklasse(n) spielen eine Rolle? (Liquidität, Wertpapiere, Immobilien oder evtl. auch Beteiligungen?)  
– Sind die Gesellschafter auf die Einkünfte aus dem Vermögen angewiesen? 
– In welchem Umfang soll die Haftung der Gesellschafter beschränkt werden? 

Hinweis: Es kann in manchen Fällen auch sinnvoll sein, mehrere Gesellschaften zu gründen. 

Potenzielle Nachteile 

Transparenz steht bei uns an erster Stelle. Deshalb wollen wir neben den Vorteilen auch über potenzielle Nachteile bzw. Mehraufwände von Familiengesellschaften informieren. Je nach gewählter Rechtsform sollten (u.A.) die folgenden Aspekte berücksichtigt werden: 

  1. Kosten und Aufwände bleiben nicht aus. 
    Bei der Gründung einer Familiengesellschaft kommt es sowohl zu initialen Gründungsaufwänden (zeitlich & monetär), also auch zu laufenden Aufwänden. 
    Zu Beginn fallen beispielsweise Notar-, Beratungs- und mögliche Grundbuchkosten an. Im Verlauf müssen regelmäßige Buchführungs- und Prüfungspflichten (z.B. Jahresabschlüsse) eingehalten werden. Letztere Aufwände fallen besonders bei Kapitalgesellschaften an. 
  1. Publizitätspflicht 
    Je nach ausgewählter Rechtsform können Publizitätspflichten entstehen. Somit könnten Außenstehende über den Bundesanzeiger Einblick in entsprechende Veröffentlichungen gewinnen. 
     

Fazit 

Grundsätzlich kann die Gründung einer Familiengesellschaft für die Sicherung und Weitergabe des Familienvermögens eine sinnvolle Lösung sein. Es kommt jedoch darauf an, wie sich das eigene Vermögen zusammensetzt und welche Ziele verfolgt werden sollen. Die genaue Umsetzung muss deshalb situativ mit einem Anwalt und Steuerberater individuell besprochen und geplant werden. Wir helfen gerne dabei, ein solches Projekt anzugehen.