Vorsorgevollmacht - Praxistipps vom Notar - Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung

Vorsorgevollmacht – Praxistipps von einem Notar

In einer Welt der unbegrenzten Möglichkeiten sind wir daran gewöhnt, ein unabhängiges Leben zu führen und jederzeit frei Entscheidungen über unseren Körper und unser Vermögen zu treffen. Was aber, wenn das nicht mehr möglich ist, zum Beispiel infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls? Dann ist es gut, wenn rechtzeitig Vorkehrungen getroffen wurden. Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du dein Recht auf Selbstbestimmung bewahren. Zusammen mit Dr. Carsten Cramer, Notar und Experte für General- und Vorsorgevollmachten, erklären wir dir, wie du eine Vorsorgevollmacht erstellst und was du dabei beachten solltest.

Überblick

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?

Mit einer Vorsorgevollmacht legst du eine Person fest, die dich rechtlich vertreten darf, wenn du es nicht mehr kannst. Andernfalls sieht das Gesetz vor, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, der über deine gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen entscheidet. Familienangehörige oder Ehepartner sind nicht berechtigt, im vermögensrechtlichen Bereich rechtswirksam Entscheidungen oder Erklärungen für dich abzugeben. Ohne Vorsorgevollmacht könnte im Ernstfall also eine fremde Person alle wichtigen Entscheidungen in deinem Leben treffen, wenn nicht das Betreuungsgericht einen Angehörigen zum Betreuer bestellt.

Das kannst du vermeiden, indem du einen Vorsorgebevollmächtigten benennst. Diese Vertrauensperson kennt deine Vorstellungen genau und kann alle Angelegenheiten ganz in deinem Sinne regeln. Das ermöglicht dir ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass du deinen Wünschen nicht mehr selbst Ausdruck verleihen kannst.

Für wen eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich für jeden Menschen wichtig. Krankheit, Unfall oder hohes Alter – es gibt viele Gründe, die zum Verlust der Handlungsfähigkeit führen können. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, liegen alle wichtigen Entscheidungen in den Händen eines Betreuers. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser viele Rechtsgeschäfte (insbesondere Immobilienangelegenheiten wie z.B. die Veräußerung von Immobilien) nicht allein vornehmen kann und erst das Betreuungsgericht um Genehmigung bitten muss.

Gerade im unternehmensrechtlichen Bereich kann das Fehlen einer rechtlichen Vertretung erhebliche nachteilige Folgen haben. Wird beispielsweise der geschäftsführende Gesellschafter eines Familienunternehmens geschäftsunfähig, können Familienangehörige und selbst Ehegatten ihn nicht einfach vertreten. Es droht Stillstand und im schlimmsten Fall ist die Existenzgrundlage der ganzen Familie und Belegschaft bedroht.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung – das ist der Unterschied

1️⃣ Die Vorsorgevollmacht bestimmt einen Bevollmächtigten, der deinen Willen in ausgewählten Lebensbereichen vertritt. Dieser ist dadurch berechtigt, rechtswirksam Erklärungen und Entscheidungen in deinem Namen abzugeben, wenn du es nicht mehr kannst.

2️⃣ In einer Patientenverfügung legst du verbindlich deine Wünsche in Gesundheitsangelegenheiten und für spezielle medizinische Maßnahmen (z. B. Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe) fest, für den Fall, dass du diese nicht mehr selbst ausdrücken kannst. Betreuer oder Bevollmächtigte müssen dann prüfen, welche Bestimmungen im Einzelfall anzuwenden sind, und diese berücksichtigen. Eine Patientenverfügung kann die Vorsorgevollmacht sinnvoll ergänzen.

3️⃣ Eine Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn du einen gerichtlichen Betreuer bekommst. Hier kannst du bestimmen, wer zum Betreuer bestellt werden soll – oder wer nicht. Du kannst außerdem verbindlich deine Wünsche und Gewohnheiten festhalten, die der bestellte Betreuer im Ernstfall berücksichtigen muss. Zum Beispiel kannst du vermerken, ob du im Pflegefall zu Hause oder in einem Heim versorgt werden möchtest. Eine Betreuungsverfügung kann eine Alternative zur Vorsorgevollmacht sein, falls du keinen uneingeschränkt vertrauenswürdigen Bevollmächtigten findest.

Vorsorgevollmacht erstellen: Darauf solltest du achten

Die Vorsorgevollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das heißt sie kommt allein mit der Willenserklärung des Vollmachtgebers und Zugang beim Bevollmächtigten rechtswirksam zustande. “Bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht hat man in der Regel nur einen Schuss“, weiß Dr. Carsten Cramer. Fehler lassen sich im Ernstfall nicht heilen. Ist der Betroffene erst einmal geschäftsunfähig, besteht keine Möglichkeit mehr, die Vollmacht zu ändern. Deswegen ist es ratsam, eine Vorsorgevollmacht gut zu durchdenken und sich ausreichend Zeit dafür zu nehmen.

Bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht hat man in der Regel nur einen Schuss.
(Dr. Cramer)

Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht

Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Prinzipiell gibt es keine Formvorschriften, allerdings deckt die Vollmacht bei bloß privatschriftlicher Erteilung nicht sämtliche in Betracht kommende Rechtsgeschäfte ab. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Erklärung aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft zumindest schriftlich zu verfassen. Eine handschriftliche Ausarbeitung ist nicht nötig, sie kann aber die Gefahr einer Fälschung verringern. Die Vollmacht sollte eigenhändig unterzeichnet und mit Ort und Datum versehen werden.

Mögliche Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Du kannst die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestalten. Dann kann der Bevollmächtigte dich in allen Angelegenheiten vertreten. Alternativ kannst du in der Vorsorgevollmacht bestimmte Lebensbereiche benennen und festlegen, wer dich wie vertreten darf. Es ist sinnvoll, die Vollmacht über den Tod hinaus zu erteilen, damit der Bevollmächtigte auch danach handlungsfähig ist und zum Beispiel die Bestattung organisieren oder die Wohnung auflösen kann. Zudem sind gerade nach dem Tod besonders viele vermögensrechtliche Angelegenheiten zu regeln.

💡Diese typischen Aufgabengebiete kannst du mit der Vorsorgevollmacht konkret regeln:

1️⃣ Vermögen: Hier legst du fest, wer dein Vermögen verwalten, deine Bankgeschäfte abwickeln und beispielsweise Überweisungen tätigen kann.

2️⃣ Gesundheit & Pflege: Hier regelst du alle medizinischen Angelegenheiten, wie beispielsweise die Einsicht in Krankenakten und Entscheidungen zur ärztlichen Versorgung und Pflege.

3️⃣ Aufenthalt und Wohnung: Hier kannst du festlegen, dass dein Vertreter Angelegenheiten im Zusammenhang mit deinem Mietvertrag regeln und z. B. die Wohnung auflösen darf.

4️⃣ Post- und Telefon: Hier bestimmst du, wer deine Post und Mails empfangen und einsehen oder auch den Handy- oder Telefonvertrag kündigen darf.

5️⃣ Behörden, Versicherungen, Gerichte: Hier kannst du bestimmen, wer sich um deine Rentenversicherung etc. kümmert oder den Kontakt mit der Krankenkasse übernehmen soll. Auch die Vertretung bei Behörden oder Gerichten kann hier bestimmt werden.

6️⃣ Todesfall: Hier legst du die Person fest, die sich um die Beerdigung kümmert.

Übrigens kannst du nicht alle Aufgaben im Rahmen der Vorsorgevollmacht an einen Bevollmächtigten abgeben. Dieser darf z.B.

  • kein Testament verfassen und
  • keine Heirat bewilligen.

Darüber hinaus muss der Bevollmächtigte z.B. bei der Veranlassung gefährlicher Operationen oder freiheitsbeschränkender Maßnahmen ggf. das Betreuungsgericht einschalten und eine Genehmigung einholen.

Die Wahl des Bevollmächtigten

Vorsorgebevollmächtigter sollte grundsätzlich eine volljährige Person sein. Du kannst eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, dich einzeln oder gemeinschaftlich zu vertreten.

Der Wahl des Bevollmächtigten kommt eine besondere Bedeutung zu, vor allem wenn eine umfassende Generalvollmacht erteilt wird. Bevollmächtigte müssen sich zwar im Innenverhältnis an dem Willen und Interesse des Vollmachtgebers orientieren, können im Außenverhältnis jedoch im Rahmen der getroffenen Regelungen uneingeschränkt handeln.

Du solltest also eine Person auswählen, der du uneingeschränkt vertrauen kannst. Bist du geschäftsunfähig geworden, kannst du die Vollmacht nicht mehr widerrufen. Um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, gibt es folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben bevollmächtigen
  • Bestimmte Rechtsgeschäfte untersagen
  • Bestimmte Rechtsgeschäfte nur von mehreren Bevollmächtigten gemeinsam vornehmen lassen
  • Rechenschaftspflichten gegenüber anderen Personen festlegen

Derartigen Beschränkungen können im Außenverhältnis jedoch wiederum mit Nachteilen verbunden sein, wenn aufgrund einer solchen Beschränkung bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit dann möglicherweise doch nicht gehandelt werden kann. Es bedarf also stets eine Abwägung im Einzelfall.

Verwahrung der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sollte stets so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall für die bevollmächtigte Person leicht zugänglich und schnell verfügbar ist.

Du kannst die Vorsorgevollmacht auch im Vorhinein an den Bevollmächtigten aushändigen. Um sicherzugehen, dass die Vollmacht nur im Ernstfall verwendet werden kann, kannst du sie aber auch zunächst selbst verwahren und dem Bevollmächtigten lediglich mitteilen, wie er die Vollmacht im Ernstfall finden kann.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Fragt beispielsweise das Betreuungsgericht dort nach, wird es darüber informiert, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt. Eine Verwahrung der Vollmacht erfolgt dort jedoch nicht.

Tipps unseres Experten

Wer seine Vorsorgevollmacht ohne rechtliche Unterstützung erstellt, sollte Vorlagen nutzen, die in der Praxis erprobt sind und rechtliche Anerkennung finden. Rechtssichere Vordrucke findest du beim Bundesministerium der Justiz oder auf der Internetseite der Verbraucherzentrale, wo du die Inhalte der Generalvollmacht digital erfassen und dann ausdrucken kannst.

Notar Dr. Carsten Cramer - Vorsorgevollmacht - Praxistipps
Notar Dr. Carsten Cramer

👉 Beachte besondere Formvorschriften.

In bestimmten Fällen muss eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt oder sogar notariell beurkundet werden. Zum Beispiel, wenn sie Immobiliengeschäfte abdecken soll, was in der Praxis häufig der Fall ist. Zudem ist die praktische Akzeptanz notarieller Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr größer. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richten sich nach Umfang der Vollmacht und dem Vermögen des Vollmachtgebers.

👉 Bevollmächtige nur eine Vertrauensperson.

Vorsorgevollmachen haben in der Regel einen äußerst weiten Anwendungsbereich. Sie versetzen den Bevollmächtigten in die Lage, über das gesamte Vermögen des Betroffenen zu verfügen. Hast du niemandem, dem du uneingeschränkt vertraust, kannst du stattdessen in eine Betreuungsverfügung die Person benennen, die zu deinem Betreuer ernannt werden soll.

👉 Erteile den Bevollmächtigten Einzelvertretungsrecht.

Wenn du mehrere Personen bevollmächtigen willst, ist es in aller Regel sinnvoll, diese einzeln und nicht gemeinschaftlich zur Wahrnehmung deiner Interessen zu ermächtigen. Damit vermeidest du Probleme, wenn bei dringendem Handlungsbedarf nicht alle Bevollmächtigten greifbar sind.

Häufige Fehler

In der Praxis führen Einschränkungen im Text der Vollmacht immer wieder zu Problemen. Wird beispielsweise im Text der Vollmacht ihre Ausübung davon abhängig gemacht, dass der Vollmachtgeber selbst nicht mehr handlungsfähig ist, besteht die Gefahr, dass die Vollmacht im Rechtsverkehr keine Anerkennung findet, erklärt Dr. Carsten Cramer. Dann werden unter Umständen Nachweise zur eingetretenen Handlungsfähigkeit verlangt. Diese sind jedoch oft nur schwer oder gar nicht zu erbringen.

Der Notar empfiehlt, auf Einschränkungen im Text der Vollmacht zu verzichten und diese außerhalb der Vollmacht zu regeln. Dazu triffst du eine zusätzliche Innenverhältnisregelung mit den Bevollmächtigten. Hier kannst du auch genaue Anweisungen erteilen, wie deine Angelegenheiten konkret zu regeln sind.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden sinnvoll

Krankheit, Unfall oder hohes Alter – jeder Mensch kann in Umstände geraten, in denen er selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dann ist es schön, wenn sich statt eines gesetzlichen Betreuers eine Vertrauensperson rechtswirksam um alle Angelegenheiten kümmert. Eine Vorsorgevollmacht will gut durchdacht sein, wer soll bevollmächtigt werden und welche Aufgaben sind zu übernehmen? Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungskonzeptes gerne dabei. Sehr umfassende Informationen bietet zudem die Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Betreuungsrecht oder das Informationsblatt der Bundesnotarkammer.

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FAQ’s

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich für jeden Menschen wichtig. Wenn eine Person durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter geschäftsunfähig wird, können sonst (lebens-)wichtige Entscheidungen nicht ohne einen Betreuer getroffen werden. Es droht Stillstand. Das kann gerade im unternehmensrechtlichen Bereich erhebliche nachteilige Folgen haben. Wird beispielsweise der geschäftsführende Gesellschafter eines Familienunternehmens geschäftsunfähig, können Familienangehörige und selbst Ehegatten ihn nicht einfach vertreten. Im schlimmsten Fall ist die Existenzgrundlage der ganzen Familie und Belegschaft bedroht.

Wann sollte man sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern?

Nicht nur hohes Alter, auch unvorhergesehene Krankheiten oder ein plötzlicher Unfall kann einen Menschen eine in eine Situation bringen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht kannst du allerdings nur wirksam erteilen, wenn dugeschäftsfähigbist. Deswegen solltest du dich mit deiner Volljährigkeit, wenn die gesetzliche Vertretung der Eltern erlischt, möglichst früh um eine rechtliche Vertretung im Ernstfall kümmern.

Muss ich für eine Vorsorgevollmacht zum Notar? Was kostet das?

Vorsorgevollmachten unterliegen prinzipiell keinen Formvorschriften und müssen grundsätzlich auch nicht notariell beurkundet werden. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder sogar eine notarielle Beurkundung allerdings nötig, zum Beispiel wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte abdecken soll, was in der Praxis häufig der Fall ist. Zudem ist die praktische Akzeptanz notarieller Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr größer. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richten sich nach Umfang der Vollmacht und dem Vermögen des Vollmachtgebers.

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Anika Albrecht
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