Erben & Vererben – Das Wichtigste auf einen Blick (Infografik)

Erben & Vererben – Das Wichtigste auf einen Blick (Infografik)

Erben und Vererben: Es betrifft uns alle irgendwann, aber wer kennt sich wirklich mit den Details aus?

Die Komplexität dieser Thematik ist nicht zu unterschätzen und wir glauben, dass jede/r von uns ein gesundes Grundverständnis haben sollte. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten in unserer Infografik zusammengefasst:

Erben und Vererben, das Wichtigste auf einen Blick / Infografik

Bonus-Wissen

Zusätzlich zu den obigen Informationen gibt es noch weitere nennenswerte Zahlen und Regelungen, die man beim Ver-/Erben berücksichtigen sollte (, aber die Infografik überladen hätten…):

Sonderfall bei Eheleuten

Durch den „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“ erhöht sich das Erbe eines Ehepartners in der Regel um 1/4.

Sehr beliebt: das Berliner Testament

Dieses ernennt die Ehefrau / den Ehemann zum Alleinerben und Kinder (sofern vorhanden) erben erst nach dem Tod beider Elternteile.

Die Sache mit dem Erbvertrag

Sollte es nach dem Abschluss eines Erbvertrages zu Schenkungen kommen, die das Erbe absichtlich schmälern, kann der Vertragserbe die entsprechende Summe zurückverlangen.

Was bedeuten die 3 Steuerklassen?

  • Steuerklasse 1: Gilt z.B. für Ehegatten & (Enkel-)Kinder
  • Steuerklasse 2: Gilt z.B. für Geschwister, geschiedene Ehepartner & Schwiegereltern
  • Steuerklasse 3: Gilt z.B. für nichteheliche Lebenspartner/-in
Steuersätze der Erbschaftssteuer
Quelle: Erben und Vererben, Bundesministerium der Justiz, S. 44 (Stand: Januar 2022)

Die Versorgungsfreibeträge

Zusätzlich zu den oben genannten Freibeträgen kommt in einigen Fällen ein Versorgungsfreibetrag dazu. Dieser beträgt für hinterbliebene Ehegatten 256.000€ und für Kinder (bis 27 Jahre) zwischen 10.300€-52.000€ (je nach Alter).

Noch neugierig?

Zur Vertiefung und für weiterführende Informationen empfehlen wir die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz: Hier geht’s zum PDF