Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

ak.Blog

Sind wir ein nachhaltiger Vermögensverwalter?
Unser Weg zur Klimapositivität
Unser Einsatz für mehr Artenvielfalt

Wichtige Dokumente


1. Erklärung Strategien Nachhaltigkeitsrisiken Art. 3 Abs. 1 OffenlegungsVO  

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften Art. 3 OffenlegungsVO sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.  

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften, mit dem Ziel, insbesondere Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. 
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unsere Kunden haben. Die sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.  
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück. 
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.  
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO) 

2. Erklärung Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Art. 4 OffenlegungsVO 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften Art. 4 OffenlegungsVO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:  

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.  
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unsere Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidung zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Über dies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.  
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen Art. 4 Abs. 1 lit. b OffenlegungsVO. 
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass die Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. 

3. Erläuterung der beworbenen Merkmale anhand des Themenkatalog in Art. 24 ff. RTS und Art. 10 OffenlegungsVO 

a. Zusammenfassung Art. 25 RTS  

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. (Art. 26 Abs. 1 RTS) 

Es wird innerhalb der vereinbarten Anlagestrategie bei der Auswahl der Finanzinstrumente versucht, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange so gering wie möglich zu halten bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten. 

Es werden Finanzinstrumente anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS zugrunde gelegt. Dieses bewertet die nachteiligen Auswirkungen nach Maßgabe des Datenproviders Clarity AI in einer Skala zwischen 0 – 100. Im Rahmen der Auswahl achten wir darauf, dass Einzelanlagen mit einem Mindestscore von 30 Punkten bewertet werden und das Gesamtdepot nicht unter einen Gesamtscore von 50 Punkten fällt. Es können allerdings auch Einzelanlagen aufgenommen werden, für die der Anbieter keine ESG-Bewertung zur Verfügung stellt.  

Es werden mit dem Finanzprodukt ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Sämtliche weiteren Informationen gem. 29 RTS i.V.m. Art. 14 RTS sind den vorvertraglichen Informationen zu entnehmen  

Finanzinstrumente werden bei ak. anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS zugrunde gelegt, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift. Die Nachhaltigkeitsbelange werden ausreichend überwacht, indem sämtliche bewertete Einzelanlagen einen Mindestscore von 30 Punkten aufweisen und der Gesamtscore des Gesamtdepots nicht unter 50 Punkten fällt. 

Die Finanzinstrumente werden anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS eingestuft, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift.   

ak. nutzt für die Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen den „infront Portfoliomanager“, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift. Für die Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen, die Art und Weise der Datenverarbeitung und den Anteil der Daten, der geschätzt wird, verweist ak. auf die Informationen des Datenanbieters Clarity AI https://clarity.ai/de/. Seitens ak. werden keine Daten geschätzt.  

ak. kann für die Richtigkeit und Aktualität der Drittdaten keine Garantie abgeben. Demnach besteht das Risiko, dass Daten nicht korrekt sind. Allerdings sind solche Umstände ak. nicht bekannt. Des Weiteren sind ak. keine Beschränkungen bekannt, die Einfluss auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale haben. 

Das Einhalten des Einzel- und Gesamtscores ist ein Teil des mehrstufigen Investmentprozess bei ak.. Wie bereits beschrieben werden hierzu die Dienste eines externen Datenanbieters in Anspruch genommen. Es wird grundsätzlich ein aktives Risikomanagement bei ak. betrieben. Dazu werden u.a. Kennzahlen, wie die Ländergewichtung, Währungsgewichtung und Branchengewichtung überwacht. Ziel ist es hierbei ein optimiertes Chance-/Risikoprofil zu erreichen. 

Es werden keine direkten Investments getätigt, weshalb die Mitwirkungspolitik keine Anwendung findet. 

Es wird kein Referenzwert verwendet. 

b. Kein nachhaltiges Investitionsziel Art. 26 RTS  

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. (Art. 26 Abs. 1 RTS) 

c. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts Art. 27 RTS  

Es wird innerhalb der vereinbarten Anlagestrategie bei der Auswahl der Finanzinstrumente versucht, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange so gering wie möglich zu halten bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten. 

d. Anlagestrategie Art. 28 RTS 

Es werden Finanzinstrumente anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS zugrunde gelegt. Dieses bewertet die nachteiligen Auswirkungen nach Maßgabe des Datenproviders Clarity AI in einer Skala zwischen 0 – 100. Im Rahmen der Auswahl achten wir darauf, dass Einzelanlagen mit einem Mindestscore von 30 Punkten bewertet werden und das Gesamtdepot nicht unter einen Gesamtscore von 50 Punkten fällt. Es können allerdings auch Einzelanlagen aufgenommen werden, für die der Anbieter keine ESG-Bewertung zur Verfügung stellt.  

e. Aufteilung der Investitionen Art. 29 RTS  

Es werden mit dem Finanzprodukt ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Sämtliche weiteren Informationen gem. 29 RTS i.V.m. Art. 14 RTS sind den vorvertraglichen Informationen zu entnehmen.  

f. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale Art. 30 RTS  

Finanzinstrumente werden bei ak. anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS zugrunde gelegt, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift. Die Nachhaltigkeitsbelange werden ausreichend überwacht, indem sämtliche bewertete Einzelanlagen einen Mindestscore von 30 Punkten aufweisen und der Gesamtscore des Gesamtdepots nicht unter 50 Punkten fällt. 

g. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale Art. 31 RTS  

Die Finanzinstrumente werden anhand des Bewertungssystems des „infront Portfoliomanager“ der INFRONT AS eingestuft, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift.   

h. Datenquellen und -verarbeitung Art. 32 RTS  

ak. nutzt für die Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen den „infront Portfoliomanager“, welcher auf den Datenprovider Clarity AI zurückgreift. Für die Sicherung der Datenqualität getroffenen Maßnahmen, die Art und Weise der Datenverarbeitung und den Anteil der Daten, der geschätzt wird, verweist ak. auf die Informationen des Datenanbieters Clarity AI (https://clarity.ai/de/). Seitens ak. werden keine Daten geschätzt.  

i. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten Art. 33 RTS  

ak. kann für die Richtigkeit und Aktualität der Drittdaten keine Garantie abgeben. Demnach besteht das Risiko, dass Daten nicht korrekt sind. Allerdings sind solche Umstände ak. nicht bekannt. Des Weiteren sind ak. keine Beschränkungen bekannt, die Einfluss auf die Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale haben. 

j. Sorgfaltspflicht Art. 34 RTS  

Das Einhalten des Einzel- und Gesamtscores ist ein Teil des mehrstufigen Investmentprozess bei ak.. Wie bereits beschrieben werden hierzu die Dienste eines externen Datenanbieters in Anspruch genommen. Es wird grundsätzlich ein aktives Risikomanagement bei ak. betrieben. Dazu werden u.a. Kennzahlen, wie die Ländergewichtung, Währungsgewichtung und Branchengewichtung überwacht. Ziel ist es hierbei ein optimiertes Chance-/Risikoprofil zu erreichen. 

k. Mitwirkungspolitik Art. 35 RTS  

Es werden keine direkten Investments getätigt, weshalb die Mitwirkungspolitik keine Anwendung findet. 

l. Bestimmter Referenzwert Art. 36 RTS  

Es wird kein Referenzwert verwendet. 

Stand: Dezember 2023