Ein Depot ist ein Verwahrkonto für Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs, das eine Bank (die Depotbank) auf deinen Namen führt. Bei einer Pleite der Depotbank gilt: Deine Wertpapiere bleiben dein Eigentum und werden in der Regel an dich herausgegeben oder übertragen (Aussonderung), Guthaben auf dem Verrechnungskonto schützt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank und vor Kursverlusten schützt keine der beiden Ebenen. Aus unserer Sicht als Albrecht, Kitta & Co., unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg, gilt außerdem: Auch wer sein Depot verwalten lässt, behält es in der Regel bei der Depotbank auf seinen Namen, der Vermögensverwalter handelt per Vollmacht.
In diesem Beitrag erfährst du, worin sich Depot und Konto unterscheiden, was bei einer Bankpleite geschützt ist und wo der Schutz endet, wie die Eröffnung in fünf Schritten abläuft, was ein Depot kostet und wann Selbstführen oder Verwaltenlassen zu dir passt. So weißt du beim ersten Depot, was du unterschreibst und worauf du dich verlassen kannst.
Was ist ein Depot genau?
Ein Depot, genauer ein Wertpapierdepot, ist die Stelle, an der deine Wertpapiere verbucht und verwahrt werden. Heute liegen Wertpapiere meist in Sammelverwahrung bei einer Wertpapiersammelbank und werden elektronisch verbucht. Dir gehört dann ein Anteil am Gesamtbestand der jeweiligen Wertpapierart (Miteigentum nach § 6 Abs. 1 DepotG). Bei ausländischen Wertpapieren kann die Verwahrung allerdings anders organisiert sein. Stell dir das Depot wie ein digitales Schließfach mit Buchführung vor: Jeder Kauf und Verkauf wird verbucht, deinen Bestand zeigt der Depotauszug.
Zu jedem Depot gehört ein Geldkonto. Das Verrechnungskonto führt dasselbe Institut: Von dort wird der Kaufpreis abgebucht, dorthin fließen Verkaufserlöse, Dividenden und Zinsen. Das Referenzkonto ist dagegen dein eigenes Girokonto, über das du Geld einzahlst und dir Geld wieder auszahlen lässt.
Was ist der Unterschied zwischen Depot und Konto?
Auf einem Konto liegt Geld, in einem Depot liegen Wertpapiere. Daraus folgen die rechtliche Einordnung und der Schutz bei einer Bankpleite:
| Konto | Depot | |
|---|---|---|
| Was liegt dort? | Geld (Guthaben) | Wertpapiere |
| Rechtlich | Forderung gegen die Bank | dein Eigentum bzw. Miteigentum |
| Schutz bei Bankpleite | Einlagensicherung bis 100.000 € pro Person und Bank | Aussonderung (Herausgabe oder Übertrag) |
| Wertschwankung | Nennwert bleibt, die Kaufkraft kann durch Inflation sinken | Kurs kann schwanken, auch stark |
Was kann man in einem Depot verwahren?
In ein Depot gehören börsengehandelte und viele außerbörsliche Wertpapiere, zum Beispiel:
- Aktien, also Anteile an Unternehmen
- Anleihen, mit denen du einem Staat oder Unternehmen Geld leihst; zahlt der Herausgeber (Emittent) nicht zurück, trägst du den Ausfall
- Investmentfonds: klassische, meist aktiv gemanagte Fonds ebenso wie ETFs. ETFs sind ebenfalls Investmentfonds, sie werden an der Börse gehandelt und bilden meist passiv einen Index ab
- Zertifikate und andere strukturierte Produkte, bei denen ebenfalls das Emittentenrisiko gilt
- weitere Wertpapiere, z. B. Optionsscheine
Übrigens: Fondsanteile lassen sich teils auch direkt bei der Fondsgesellschaft führen, in einem sogenannten Investmentkonto.
Nicht ins Depot gehören zum Beispiel Immobilien, direkte Unternehmensbeteiligungen oder Kontoguthaben. Zu deinem Vermögen zählen sie trotzdem, deshalb gehören sie mit auf die Rechnung, wenn du wissen willst, wie dein Vermögen insgesamt aufgestellt ist.
Wem gehört das Depot: Wer verwahrt, wer entscheidet?
Die Depotbank verwahrt, die Wertpapiere gehören dir. Über Käufe und Verkäufe entscheidest du selbst oder per Vollmacht ein Vermögensverwalter, innerhalb vereinbarter Anlagerichtlinien. Das Gesetz nennt das Finanzportfolioverwaltung, also die Verwaltung von Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Der Vermögensverwalter verwahrt dein Depot dabei in aller Regel nicht selbst: Er handelt per Vollmacht, das Depot bleibt bei der Depotbank auf deinen Namen.
Für dich hat diese Trennung zwei praktische Folgen. Du siehst jede Buchung auch im Depot bei deiner Bank, neben den Berichten deines Vermögensverwalters, damit du nachvollziehen kannst, was in deinem Namen passiert. Außerdem ist ein Wechsel des Vermögensverwalters grundsätzlich ohne Übertrag der Wertpapiere denkbar, hängt aber davon ab, mit welchen Depotbanken der neue Verwalter zusammenarbeitet. Ausführlicher erklären wir in einem eigenen Beitrag, warum Depotbank und Vermögensverwaltung getrennt sind.
Wie sicher ist ein Depot, wenn die Bank pleitegeht?
Deine Wertpapiere sind bei einer Pleite der Depotbank geschützt, weil sie dir gehören, sofern sie nicht als Kreditsicherheit dienen; Guthaben auf dem Verrechnungskonto schützt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank (Stand September 2026) und vor Kursverlusten schützt keine Ebene. Konkret sind es drei Ebenen:
- Wertpapiere: Aussonderung. Was dir gehört, fällt nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Du kannst verlangen, dass deine Wertpapiere herausgegeben oder auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden (§ 47 InsO; BaFin, Stand September 2026). Die Grenze: Das gilt, sofern die Papiere nicht als Kreditsicherheit dienen.
- Guthaben: Einlagensicherung. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld auf dem Verrechnungskonto bis 100.000 Euro pro Person und Bank, unabhängig davon, auf wie viele Konten sich das Guthaben verteilt (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 3 EinSiG, Stand September 2026). Zuständig ist bei privaten Banken die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken das Sicherungssystem ihres Verbands, jeweils mit Rechtsanspruch bis 100.000 Euro. Was darüber hinaus freiwillig abgesichert ist, steht im Beitrag darüber, was die Einlagensicherung genau abdeckt.
- Kurs- und Emittentenrisiko: kein Schutz. Die Aussonderung sichert zwar dein Eigentum an den Papieren, ihren Kurswert sichert aber keine der Ebenen. Fällt eine Aktie um 30 Prozent, bekommst du bei einer Bankpleite genau diese Aktie zurück, mit ihrem gesunkenen Wert. Bei Anleihen und Zertifikaten kommt das Risiko hinzu, dass der Emittent selbst zahlungsunfähig wird, etwa wenn die Depotbank eigene Zertifikate oder Anleihen ausgegeben hat; auch davor schützt weder die Aussonderung noch die Einlagensicherung.
Gut zu wissen: Nicht jeder Depotanbieter ist selbst eine Bank. Ist er ein Wertpapierinstitut, kann zusätzlich die Anlegerentschädigung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) greifen, mit 90 Prozent der Ansprüche und höchstens 20.000 Euro (§ 4 Abs. 2 AnlEntG, Stand September 2026); bei Kursverlusten oder Falschberatung greift sie nicht. Mehr dazu im Beitrag darüber, wer Vermögen verwalten darf und welche drei Schutzebenen es gibt.
Im Alltag spürst du das Kursrisiko deutlich häufiger als eine Bankpleite, gerade wenn du das Geld bald brauchst. Absichern lässt sich dieses Risiko zwar nicht, abfedern aber über breite Streuung und einen Anlagehorizont, der zu deinem Geld passt. Dabei steht die Aufteilung des Vermögens vor der Wahl einzelner Wertpapiere, wie wir an drei Praxisbeispielen zur Geldanlage zeigen.
Welche Depotarten gibt es?
Bevor du ein Depot eröffnest, legst du fest, auf wen es laufen soll:
- Einzeldepot für eine Person
- Gemeinschaftsdepot, etwa für Ehepaare
- Depot für Kinder und Jugendliche
- Firmendepot, z. B. für eine GmbH, mit eigenen Unterlagen wie einem Registerauszug
- weitere, z. B. für Stiftungen
Wie eröffnest du ein Depot Schritt für Schritt?
Ob online oder in der Filiale, die Eröffnung folgt in der Regel fünf Schritten:
- Anbieter nach Kriterien auswählen. Achte z. B. auf die Kosten für Depot, Orders und Währungsumrechnung, auf die Handelsplätze, das Sparplanangebot, den Service und darauf, welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört. Kläre vorher, ob du selbst entscheiden oder dein Depot verwalten lassen möchtest.
- Antrag ausfüllen. Neben deinen persönlichen Daten brauchst du deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Banken müssen sie für alle erheben, auf deren Namen das Depot läuft (§ 154 Abs. 2a AO). Die elfstellige Nummer findest du z. B. auf deinem Einkommensteuerbescheid (BZSt). Außerdem fragt die Bank nach deinen Erfahrungen mit Wertpapieren, damit sie einschätzen kann, ob du die Risiken geplanter Geschäfte einordnen kannst.
- Identität nachweisen. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass die Bank deine Identität prüft, in der Regel anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (§§ 11, 12 GwG). Je nach Anbieter geht das z. B. per Video, mit der Online-Ausweisfunktion (eID), in der Filiale, über ein Post-Verfahren oder über ein bestehendes Bankkonto.
- Referenzkonto hinterlegen. Das ist dein Girokonto, über das du Geld ein- und auszahlst. Das Verrechnungskonto richtet die Bank in der Regel mit dem Depot ein.
- Depot befüllen. Du überweist Geld und kaufst Wertpapiere oder lässt bestehende Wertpapiere per Depotübertrag von einem anderen Institut einbuchen.
Kurz erklärt: Beim Depotübertrag wechseln deine Wertpapiere das Institut, ohne dass sie verkauft werden. Die abgebende Bank darf dafür in der Regel kein Entgelt verlangen; entsprechende Klauseln hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 200/03). Auch ein geerbtes Depot lässt sich in der Regel per Depotübertrag umbuchen, ohne die Wertpapiere zu verkaufen, sobald du dein Erbrecht nachgewiesen hast (z. B. mit einem Erbschein) und in einer Erbengemeinschaft alle zugestimmt haben.
Gut zu wissen: Bei der Depoteröffnung kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Bis zu dem Betrag, den du im Auftrag angibst, höchstens bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, zieht die Bank dann keine Steuer auf Kapitalerträge ab (§ 20 Abs. 9 EStG, § 44a EStG, Stand September 2026). Wirksam ist der Auftrag nur mit deiner Steuer-ID.
Welche Kosten fallen bei einem Depot an?
Die Kosten eines Depots bestehen aus zwei Blöcken: den Kosten der Dienstleistung und den Kosten der Produkte, die im Depot liegen. Typische Posten sind zum Beispiel:
- Depot- bzw. Verwahrentgelt
- Ordergebühren, dazu Handelsplatzentgelte und fremde Spesen
- Kosten für die Währungsumrechnung
- Ausgabeaufschläge bei Fonds
- laufende Kosten von Fonds und ETFs
- bei einem verwalteten Depot zusätzlich die Vergütung der Vermögensverwaltung
- weitere Posten, je nach Anbieter
Banken und andere Wertpapierdienstleister müssen dir diese Kosten vorab offenlegen (§ 63 Abs. 7 WpHG). Danach bekommst du in der Regel einmal im Jahr eine Aufstellung, die beide Kostenblöcke zusammen ausweist (Art. 50 DelVO (EU) 2017/565), damit du nachvollziehen kannst, was tatsächlich angefallen ist.
Worauf es aus unserer Erfahrung ankommt, ist die Summe aus Dienstleistungs- und Produktkosten. Ein kostenloses Depot sagt deshalb wenig darüber, was dich deine Geldanlage insgesamt kostet.
Depot selbst führen oder verwalten lassen?
Welche Variante zu dir passt, hängt z. B. von deiner Zeit, deinem Wissen, der Höhe deines Vermögens und davon ab, wie gelassen du in unruhigen Börsenphasen bleibst.
Selbst führen heißt: Du entscheidest und trägst die Verantwortung. Das kostet Zeit, Marktkenntnis und Disziplin, gerade wenn die Kurse fallen. Für manche ist es trotzdem ein sinnvoller Einstieg, der ein Gefühl für die eigene Schwankungstoleranz vermitteln kann.
Lässt du dein Depot verwalten, treffen Vermögensverwalter die Entscheidungen innerhalb vereinbarter Anlagerichtlinien und berichten dir regelmäßig darüber. Das nimmt dir Zeit und laufende Entscheidungen ab. Eine Garantie für ein besseres Ergebnis gibt es allerdings nicht. Zudem kostet die Verwaltung eine Vergütung. Vertiefen kannst du das in den Beiträgen darüber, was eine Vermögensverwaltung im Alltag macht und ab wann sich ein Vermögensverwalter statt eines ETF-Sparplans lohnt.
Tipp für den Start: Wer mit dem ersten Depot beginnt und nicht jede Entscheidung selbst treffen möchte, kann sich ak.digital ansehen, unsere digitale Vermögensverwaltung ab 25.000 €, mit derselben Anlagephilosophie und demselben Team wie unsere individuelle Vermögensverwaltung.
Wie wir bei ak. mit deinem Depot arbeiten
In unserer individuellen Vermögensverwaltung gelten für die Zusammenarbeit vier Dinge:
- Dein Depot, unsere Vollmacht. Bei Albrecht, Kitta & Co. liegt dein Depot auf deinen Namen bei einer Depotbank, wir handeln per Vollmacht. Dafür haben wir eine Erlaubnis der BaFin nach § 15 Abs. 1 WpIG für Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung.
- Zwei Sichten zum Abgleich. Du bekommst von uns in der Regel vierteljährlich einen Bericht (Art. 60 DelVO (EU) 2017/565) und parallel die Auszüge deiner Depotbank, damit du beide Sichten nebeneinanderlegen kannst. Fällt der Wert deines Portfolios im Berichtszeitraum um 10 Prozent, informieren wir dich, danach bei jedem weiteren Rückgang in 10-Prozent-Schritten (Art. 62 DelVO (EU) 2017/565).
- Regelmäßiges Gespräch. Ein Gespräch mit uns findet in der Regel einmal pro Quartal statt.
- Gesamtvermögen statt Einzeldepot. Im Rahmen unserer Vermögen360-Analyse machen wir mit dem ak. Optimizer dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg, auch Immobilien und Beteiligungen außerhalb des Depots. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit.
Du möchtest wissen, ob unsere Vermögensverwaltung für dein Depot infrage kommt? Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Nimm gern Kontakt mit uns auf.
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- Depotbank und Vermögensverwaltung: Warum die Trennung wichtig ist
- Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank?
- Wer darf Vermögen verwalten?
- Was macht eine Vermögensverwaltung?
Häufige Fragen zum Depot
Deine Wertpapiere bleiben bei einer Pleite der Depotbank dein Eigentum und werden an dich herausgegeben oder übertragen, sofern sie nicht als Kreditsicherheit dienen; Guthaben auf dem Verrechnungskonto schützt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank (Stand September 2026) und vor Kursverlusten schützt keine dieser Ebenen. Liegen bei derselben Bank auf Verrechnungskonto und weiteren Konten zusammen mehr als 100.000 Euro, ist der Teil darüber grundsätzlich gesetzlich nicht geschützt. Wenn wir mit Kundinnen und Kunden ihr Vermögen ordnen, gehört deshalb auch die Frage dazu, wie viel Liquidität bei welcher Bank liegt.
Du brauchst in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und ein Girokonto als Referenzkonto. Die Bank fragt außerdem nach deinen Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren und identifiziert dich, je nach Anbieter z. B. per Video, mit der Online-Ausweisfunktion (eID) oder in der Filiale.
ETF-Anteile sind Wertpapiere, deshalb brauchst du für den Kauf in der Regel ein Depot. ETFs sind selbst Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Anteile an klassischen Fonds lassen sich dagegen teils auch direkt bei der Fondsgesellschaft in einem Investmentkonto führen.
Für den Übertrag deiner Wertpapiere auf ein neues Depot darf die abgebende Bank in der Regel kein Entgelt verlangen; der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln 2004 für unwirksam erklärt (BGH, XI ZR 200/03). Die Wertpapiere werden dabei übertragen, ohne dass du sie verkaufen musst. Beim neuen Anbieter können dagegen eigene Kosten anfallen, z. B. für Depotführung und Orders.
Nicht unbedingt: Auch ein verwaltetes Depot liegt bei einer Depotbank auf deinen Namen, der Vermögensverwalter handelt per Vollmacht. Ob dein bestehendes Depot bleiben kann, hängt davon ab, mit welchen Depotbanken der Verwalter zusammenarbeitet.
Die steuerlichen Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information nach dem Stand September 2026 und keine Steuerberatung. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Er ersetzt keine individuelle, auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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