Von deiner Vermögensverwaltung bekommst du zwei feste Berichte: in der Regel alle drei Monate einen Bericht über dein Portfolio und einmal im Jahr eine Aufstellung aller Kosten, dazu eine Meldung, wenn der Wert deines Portfolios seit Beginn des Berichtszeitraums um 10 % fällt. Von deiner Depotbank kommen die Aufstellung deiner verwahrten Wertpapiere, in der Regel eine Abrechnung zu jedem Kauf und Verkauf und für die Steuer die Jahressteuerbescheinigung. Wir bei Albrecht, Kitta & Co. verschicken als unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg solche Quartalsberichte an unsere Mandantinnen und Mandanten. Den Maßstab fürs Lesen setzt dein Mandat: deine Anlageziele, dein vereinbartes Risiko, die Kosten und eine Vergleichsgröße, falls eine festgelegt ist.
In diesem Beitrag erfährst du, wer dir welche Unterlage schickt, was drinstehen muss und wie du sie liest.
Welche Berichte kommen von der Vermögensverwaltung und welche von der Depotbank?
Von der Vermögensverwaltung kommen der Quartalsbericht, der jährliche Kostenausweis und die Verlustmeldung, von der Depotbank die Aufstellung deiner Wertpapiere, die Abrechnungen und die Steuerbescheinigung. Es gibt also in der Regel zwei Absender. Der Grund: Dein Depot liegt auf deinen Namen bei einer Depotbank, die Vermögensverwaltung verwaltet es per Vollmacht. Für die Berichte heißt das: Die Bank berichtet über die Verwahrung, die Vermögensverwaltung über ihre Entscheidungen.
Die wichtigsten Regeln (Stand Oktober 2026) stehen in der europäischen Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (kurz DelVO) und im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Im Überblick:
| Unterlage | kommt von | wie oft | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Periodische Aufstellung (Quartalsbericht) | Vermögensverwaltung | alle drei Monate, Ausnahmen möglich | Art. 60 DelVO |
| Meldung bei 10 % Wertverlust | Vermögensverwaltung | bei Anlass | Art. 62 DelVO |
| Kostenausweis | Vermögensverwaltung | jährlich | § 63 Abs. 7 WpHG i. V. m. Art. 50 Abs. 9 DelVO |
| Aufstellung der verwahrten Wertpapiere („Depotauszug“) | Depotbank | vierteljährlich, Ausnahmen möglich | Art. 63 DelVO |
| Abrechnung zu Kauf und Verkauf | Depotbank | in der Regel je Geschäft | Praxis der Banken |
| Jahressteuerbescheinigung | Bank als auszahlende Stelle | einmal im Jahr, auf Verlangen | § 45a Abs. 2 EStG |
Gut zu wissen: „Depotauszug“ und „Abrechnung“ sind Begriffe aus dem Bankalltag, im Gesetz heißen die Unterlagen anders.
Vom Dreimonatsturnus des Quartalsberichts gibt es gesetzliche Ausnahmen. Welche das sind und wann sich deine Vermögensverwaltung zwischen zwei Berichten meldet, erklärt ein eigener Beitrag.
Für die 10-%-Meldung deiner Vermögensverwaltung nach Art. 62 DelVO ist der Bezugspunkt der Wert zu Beginn des Berichtszeitraums, nicht dein Einstandswert. Liegt dein Depot seit dem Kauf vor einigen Jahren insgesamt im Plus, kann die Meldung trotzdem kommen, wenn der Wert seit Beginn des Berichtszeitraums um 10 % gefallen ist.
Was muss im Quartalsbericht deiner Vermögensverwaltung stehen?
Im Quartalsbericht muss eine redliche und ausgewogene Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen und der Wertentwicklung im Berichtszeitraum stehen. So verlangt es Art. 60 Abs. 2 DelVO für die periodische Aufstellung, wie der Quartalsbericht im Gesetz heißt. Dazu kommen diese Angaben, jeweils soweit sie für dein Depot relevant sind:
- Wer berichtet und über welches Depot: der Name der Vermögensverwaltung und die Bezeichnung deines Kontos.
- Was in deinem Depot liegt und was es wert ist: jedes einzelne Wertpapier mit seinem Marktwert oder, falls keiner verfügbar ist, mit dem beizulegenden Zeitwert, also einem geschätzten Wert. Dazu der Stand zu Beginn und am Ende des Zeitraums sowie die Wertentwicklung in diesem Zeitraum.
- Die Kosten im Zeitraum: als Gesamtbetrag, aufgeteilt zumindest in Verwaltungsgebühren und Kosten der Leistungserbringung, gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass du auf Wunsch eine genauere Aufschlüsselung bekommst.
- Ein Vergleich mit einer Vergleichsgröße, nur falls eine vereinbart ist.
- Die eingegangenen Erträge: Dividenden, Zinsen und sonstige Zahlungen im Zeitraum.
- Sonstige Kapitalmaßnahmen, die dir Rechte aus deinen Wertpapieren verschaffen, etwa Bezugsrechte bei einer Kapitalerhöhung.
- Die Liste der Käufe und Verkäufe mit Angaben wie Handelstag, Menge, Stückpreis und Gesamtentgelt. Sie entfällt, wenn du jedes Geschäft einzeln mitgeteilt bekommst.
Eine Begründung für jeden einzelnen Kauf oder Verkauf verlangt das Gesetz im Quartalsbericht nicht. Gefordert ist, die Entscheidungen des ganzen Zeitraums redlich und ausgewogen einzuordnen. Interessiert dich ein bestimmtes Geschäft, kannst du gezielt danach fragen.
Für Privatkundinnen und Privatkunden kommt eine weitere Pflicht hinzu. Nach § 64 Abs. 8 WpHG muss der Bericht erklären, wie die Anlage deinen Anlagezielen, deinen Präferenzen und deinen sonstigen Merkmalen entspricht. Damit zeigt ein Bericht zweierlei: was im Quartal passiert ist und ob dein Depot noch zu dir passt.
Woran erkennst du einen guten Kommentar im Bericht?
Einen guten Kommentar erkennst du daran, dass er das Warum erklärt, bezogen auf dein Portfolio und deine Ziele. Die Zahlen zeigen dir, was passiert ist. Erst der Kommentar macht verständlich, warum es so gekommen ist und was die Vermögensverwaltung daraus ableitet.
Aus den beiden gesetzlichen Anforderungen, redlich und ausgewogen zu berichten und den Bezug zu deinen Zielen herzustellen, ergeben sich drei Fragen für das Lesen:
- Erklärt der Kommentar Entscheidungen in deinem Depot oder nur das Geschehen an den Märkten?
- Stellt er einen Bezug zu deinen Zielen und zu deinem vereinbarten Risiko her?
- Nennt er auch, was nicht wie erwartet gelaufen ist?
Fehlt dir das Warum, frag danach.
Wie liest du die Wertentwicklung im Bericht?
Die Wertentwicklung liest du am besten an vier Punkten: Zeitraum, Berechnungsmethode, Kosten und Vergleichsmaßstab. Das Gesetz verlangt zwar die Wertentwicklung im Berichtszeitraum, schreibt aber keine Berechnungsmethode vor. Deshalb kann dieselbe Entwicklung in zwei Berichten unterschiedlich aussehen. Jede dieser Zahlen beschreibt außerdem die Vergangenheit: Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
- Zeitraum: Pflicht ist nur der Berichtszeitraum, in der Regel also das Quartal. Zeigt ein Bericht zusätzlich die Entwicklung seit Jahresbeginn oder seit Beginn des Mandats, achte darauf, welche Zahl zu welchem Zeitraum gehört.
- Methode: Die zeitgewichtete Rendite rechnet deine Ein- und Auszahlungen heraus, die geldgewichtete Rendite bezieht Zeitpunkt und Höhe dieser Zahlungen ein. Hast du im Zeitraum Geld nachgelegt oder entnommen, können beide Zahlen deutlich auseinanderliegen. Steht im Bericht nicht, welche Methode verwendet wurde und ob Ein- und Auszahlungen herausgerechnet sind, frag nach. Ein Rechenbeispiel dazu, warum deine Depotrendite von der Fondsrendite abweichen kann, findest du im Beitrag zur Renditeberechnung.
- Kosten: Ist die Wertentwicklung vor oder nach Kosten gerechnet? Eine Bruttozahl wirkt höher als das, was bei dir ankommt. Steht im Bericht eine Bruttozahl, sollte erkennbar sein, wie sich Gebühren und andere Entgelte auswirken.
- Vergleichsgröße: Ein Vergleich mit einem Index ist nur Pflicht, wenn eine Vergleichsgröße vereinbart ist. Fehlt sie, ist dein Maßstab dein Ziel und das vereinbarte Risiko. Ein Index aus der Zeitung passt oft nicht zu einem Depot, das anders aufgeteilt ist.
Wie liest du den jährlichen Kostenausweis?
Den jährlichen Kostenausweis liest du am besten entlang seiner Bausteine, denn welche hineingehören, gibt das Gesetz vor. Einmal im Jahr bekommst du von deiner Vermögensverwaltung einen individuellen Ausweis der Kosten, die in deinem Mandat tatsächlich angefallen sind. Er kann auch Teil eines regelmäßigen Berichts sein, etwa des Quartalsberichts. Grundlage ist § 63 Abs. 7 WpHG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 9 DelVO, die Bausteine stehen in Art. 50 DelVO und seinem Anhang II:
- Dienstleistungskosten: alles, was für die Wertpapierdienstleistung selbst berechnet wird, etwa Verwaltungsgebühren, Depotgebühren oder Transaktionskosten.
- Produktkosten: die Kosten der eingesetzten Finanzinstrumente, etwa die laufenden Kosten eines Fonds.
- Zahlungen Dritter, getrennt aufgeführt. Die Zeile hängt mit § 64 Abs. 7 WpHG zusammen. Danach darf eine Vermögensverwaltung Zuwendungen Dritter bis auf geringfügige nichtmonetäre Vorteile nicht annehmen und behalten: Geldzahlungen muss sie vollständig an dich weiterleiten und dich darüber unterrichten. Steht in der Zeile ein Betrag, sollte sich die Weiterleitung an dich in deinen Unterlagen wiederfinden.
- Summe in Euro und in Prozent: Die Kosten werden addiert und als Geldbetrag sowie als Prozentsatz angegeben. Der Eurobetrag zeigt, was du bezahlt hast. Der Prozentsatz macht ihn mit früheren Jahren vergleichbar. Ist ein Teil der Kosten in einer Fremdwährung zu zahlen oder in einer Fremdwährung beziffert, müssen außerdem die Währung, der anzuwendende Wechselkurs und die damit verbundenen Kosten genannt sein.
- Wirkung der Kosten auf die Rendite: eine Veranschaulichung, wie sich die Gesamtkosten zusammengenommen auf die Rendite deiner Anlage auswirken.
Gut zu wissen: Das Wort „Verwaltungsgebühr“ kann im Ausweis zweimal auftauchen, einmal bei den Dienstleistungskosten und einmal bei den Produktkosten. Das ist keine Doppelberechnung. Gemeint sind zwei verschiedene Gebühren: die Gebühr deiner Vermögensverwaltung und die Gebühr, die eine Fondsgesellschaft ihren Anlegerinnen und Anlegern berechnet. So erklärt es die Verordnung selbst in einer Fußnote zu Anhang II.
Reicht dir die Zusammenfassung nicht, kannst du eine Aufstellung verlangen, die nach einzelnen Posten aufgegliedert ist (§ 63 Abs. 7 WpHG). Aufschlussreich ist auch, den Ausweis neben die Kosteninformation zu legen, die du vor Vertragsbeginn bekommen hast. Liegen die tatsächlichen Kosten deutlich darüber, lohnt sich eine Nachfrage. Neben diesem Ausweis kann auch deine Depotbank eine Kostenaufstellung für ihre eigenen Leistungen schicken (Art. 50 Abs. 7 DelVO). Depotgebühren können deshalb in beiden Unterlagen stehen. Ob es dieselben Kosten sind, kannst du mit einer kurzen Frage klären. Vergleichst du gerade Angebote, liest du in einem eigenen Beitrag, wie du zwei Kostenausweise vergleichst.
Was schickt dir die Depotbank und wie gleichst du ihre Unterlagen mit dem Bericht ab?
Die Depotbank schickt dir die Aufstellung deiner verwahrten Wertpapiere, in der Regel Abrechnungen zu Käufen und Verkäufen und für die Steuer die Jahressteuerbescheinigung. Die Bank zeigt damit, was tatsächlich in deinem Depot liegt. Der Bericht der Vermögensverwaltung zeigt, was sie damit gemacht hat.
Nach Art. 63 DelVO kommt die Aufstellung der Bank in der Regel jedes Quartal auf einem dauerhaften Datenträger, etwa auf Papier oder als PDF. Auf Wunsch gibt es sie auch häufiger, dann zu handelsüblichen Kosten.
In der Aufstellung der Depotbank stehen deine Wertpapiere zum Ende des Zeitraums mit ihrem Marktwert. Dein Kontoguthaben muss die Bank darin nicht aufführen, denn für Einlagen bei einer Bank gilt diese Pflicht nicht (Art. 63 Abs. 1 DelVO). Fehlt ein Marktwert, steht dort ein Schätzwert mit dem deutlichen Hinweis, dass der fehlende Kurs vermutlich auf mangelnde Liquidität hindeutet. Ist die Aufstellung schon in einer anderen periodischen Aufstellung enthalten, entfällt sie. Deshalb bekommst du manchmal ein Dokument statt zwei.
Für den Abgleich von Bankunterlagen und Quartalsbericht legst du drei Dinge nebeneinander:
- die Stückzahlen in der Aufstellung der Bank neben die Bestandsliste im Quartalsbericht,
- die Gebührenbuchungen in den Kontoauszügen der Bank neben die Kosten im Quartalsbericht,
- die Liste der Käufe und Verkäufe im Quartalsbericht neben die Abrechnungen der Bank.
Stimmen die Stückzahlen, hast du einen wichtigen Teil schon geprüft. Kleine Unterschiede beim Wert können sich durch verschiedene Stichtage oder Kurse erklären.
Wann und wie bekommst du die Jahressteuerbescheinigung?
Die Jahressteuerbescheinigung stellt dir die Bank als auszahlende Stelle auf Verlangen aus, laut BaFin üblicherweise bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs. Spätestens erwartet die BaFin sie bis zum 30. Juni. Grundlage ist § 45a Abs. 2 EStG, danach wird sie nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt. Sie kann elektronisch übermittelt werden, auf deine Anforderung kommt sie auf Papier. Was die Angaben für deine Steuererklärung bedeuten, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Welche Fragen solltest du nach jedem Bericht stellen?
Nach jedem Bericht helfen dir fünf Fragen, die du dir selbst stellen oder ins Gespräch mitnehmen kannst:
- Passt die Aufteilung deines Depots noch zu deinem vereinbarten Ziel und Risiko?
- Welche Entscheidungen haben das Ergebnis geprägt und was ist nicht aufgegangen?
- Mit welcher Methode ist die Wertentwicklung gerechnet und ist sie vor oder nach Kosten angegeben?
- Stimmen Bestände und Gebühren mit den Unterlagen der Bank überein?
- Hat sich bei dir etwas verändert, etwa in deiner Lebenssituation oder bei deinen Zielen, das in die Strategie gehört?
Aufmerksam werden solltest du bei diesen Signalen:
- Der Bericht bleibt aus, obwohl keine der gesetzlichen Ausnahmen vom Dreimonatsturnus greift.
- Die Kosten stehen nur in Prozent ohne Eurobetrag oder es ist nicht erkennbar, ob Zahlungen Dritter angefallen sind.
Wenn etwas nicht stimmt, frag zuerst nach. Manche Unklarheit löst sich, sobald Bericht und Bankunterlagen nebeneinanderliegen. Bleibt etwas offen, kannst du dich beschweren. Nach Art. 26 DelVO muss dir die Beschwerde kostenlos möglich sein. Außerdem muss deine Vermögensverwaltung dich darüber informieren, dass du die Beschwerde an eine Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung weitergeben oder eine Klage einreichen kannst.
Wie berichten wir bei Albrecht, Kitta & Co. über dein Depot?
Unseren Quartalsbericht gehen wir im Gespräch gemeinsam mit dir durch. Das Gespräch findet in der Regel einmal pro Quartal statt (z. T. auch deutlich häufiger oder seltener). Dort ist Platz für deine Fragen zum Bericht, von der Berechnung der Wertentwicklung bis zu der Frage, ob sich bei dir etwas verändert hat.
Den Bericht schicken wir dir wahlweise per Post oder digital. Zum Bericht gehört ein erläuternder Kommentar, der die Entwicklung deines Depots und unsere Entscheidungen im Zeitraum einordnet. Wie unsere Vermögensverwaltung insgesamt arbeitet, liest du auf unserer Leistungsseite.
Was gilt, wenn dein Vermögen bei mehreren Banken liegt?
Liegt dein Vermögen bei mehreren Banken, bekommst du auch mehrere Berichte, denn der Bericht einer Vermögensverwaltung zeigt das jeweilige Mandat. Einen Überblick über mehrere Banken und Vermögenswerte geben die Family Office Services von Albrecht, Kitta & Co. Unsere Family Office Services und unsere Vermögensverwaltung sind zwei getrennte Verträge. Die Vermögensverwaltung entscheidet über das Depot, das Family Office behält das Ganze im Blick und kontrolliert, dass die Vermögensverwaltung zum Gesamtkontext passt.
Das Reporting im Family Office kommt nach deiner Wahl quartalsweise oder halbjährlich und ist bis zum 14. Arbeitstag des Folgemonats fertig. Nicht börsengehandelte Werte wie Immobilien oder Beteiligungen werden grundsätzlich jährlich bewertet.
Möchtest du deine eigene Ausgangslage mit uns anschauen, vereinbare ein unverbindliches Erstgespräch. Es kostet dich nichts außer etwas Zeit.
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Häufige Fragen zu Berichten der Vermögensverwaltung
Ja, als Privatkundin oder Privatkunde bekommst du ihn auf Wunsch kostenlos auf Papier. Nach § 64a WpHG stellen Wertpapierfirmen ihre Informationen grundsätzlich elektronisch bereit und müssen Privatkunden darauf hinweisen, dass sie die Informationen schriftlich bekommen können. Als Mandantin oder Mandant von Albrecht, Kitta & Co. wählst du selbst, ob der Quartalsbericht per Post oder digital zu dir kommt.
Nein, die Jahressteuerbescheinigung stellt die Bank aus, die deine Kapitalerträge auszahlt (§ 45a Abs. 2 EStG), in der Regel also deine Depotbank. Das folgt aus der Aufgabenteilung: Die Vermögensverwaltung berichtet über ihre Entscheidungen, die Bank über Verwahrung und Auszahlungen. Was die Zahlen für deine Steuererklärung bedeuten, besprichst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Das ist nicht einheitlich geregelt: Das Gesetz verlangt die Wertentwicklung im Berichtszeitraum, legt aber keine Berechnungsmethode fest. Schau nach, ob die Zahl vor oder nach Kosten gerechnet ist und ob Ein- und Auszahlungen herausgerechnet sind. Steht es nicht da, frag nach. Wir klären solche Fragen, wenn wir den Bericht gemeinsam mit dir durchgehen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
Frag zuerst bei deiner Vermögensverwaltung nach und leg die Aufstellung deiner Bank daneben. Eine Abweichung kann sich schon dadurch klären. Bleibt sie bestehen, kannst du dich kostenlos beschweren (Art. 26 DelVO). Geht es um einen Bericht von Albrecht, Kitta & Co., kannst du dich als Verbraucherin oder Verbraucher auch an die VuV-Ombudsstelle wenden, eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Wir sind ihr als Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) angeschlossen und das Verfahren dort ist für dich kostenfrei (Stand Oktober 2026).
Auf den jährlichen Kostenausweis hast du in der Vermögensverwaltung auch als professioneller Kunde Anspruch, auf die übrigen Berichte nur, wenn du sie einforderst. Nach § 63 Abs. 12 WpHG gelten die Berichtspflichten gegenüber professionellen Kunden nur, wenn diese dem Unternehmen elektronisch oder schriftlich mitteilen, dass sie davon Gebrauch machen möchten. Die Kostenregeln gelten bei der Finanzportfolioverwaltung dagegen ausdrücklich auch für professionelle Kunden (§ 63 Abs. 7 WpHG). Als professionell eingestuft sind zum Beispiel manche Unternehmerinnen und Unternehmer. Für Privatkunden gelten die Berichtspflichten ohne eigenes Zutun.
Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Die steuerlichen Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information nach dem Stand Oktober 2026 und keine Steuerberatung. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.