Kurz gesagt:
Wenn du einen Vermögensverwalter auswählen willst, prüfst du zuerst fünf Punkte, die sich nachprüfen lassen: die BaFin-Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung, die Depotbank und ob dein Depot auf deinen Namen läuft, die Kosteninformation, den Vertrag mit seinen Kündigungsregeln und die zuständige Schlichtungsstelle. Danach klärst du im Gespräch vier Themen, die sich nur dort zeigen: Anlagephilosophie, Umgang mit Risiko, Berichte samt Erreichbarkeit sowie die Frage, ob der Verwalter dich gründlich kennenlernt und ob die Zusammenarbeit menschlich passt. Aus unserer Sicht als Albrecht, Kitta & Co., unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg, hilft dir der erste Schritt, grobe Fehler zu vermeiden. Eine Garantie für die richtige Wahl gibt dir allerdings auch der zweite nicht.
Rechtsstand: 25. September 2026.
Ob nach einem Unternehmensverkauf, nach einer Erbschaft oder einfach, weil dein Vermögen über die Jahre gewachsen ist: Irgendwann willst du es nicht mehr allein steuern. Dann sitzt du jemandem gegenüber, der künftig über dein Depot entscheiden soll. Das ist vor allem eine Vertrauensentscheidung, doch einen Teil dieses Vertrauens kannst du prüfen, bevor du es schenkst. In diesem Beitrag gehen wir die fünf Prüfpunkte und die vier Gesprächsthemen einzeln durch. So kannst du Anbieter in Ruhe vergleichen, bevor du einen Vermögensverwalter auswählen und den Vertrag unterschreiben willst.
Was unterscheidet einen Vermögensverwalter von einem Anlageberater?
Ein Vermögensverwalter kauft und verkauft im vereinbarten Rahmen selbst, ein Anlageberater gibt dir persönliche Empfehlungen und die Entscheidung über jedes einzelne Geschäft bleibt bei dir. Im Gesetz heißt das erste Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG): die Verwaltung von Vermögen in Finanzinstrumenten für andere mit Entscheidungsspielraum. Das zweite heißt Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG). Im Alltag merkst du den Unterschied so: Vom Verwalter bekommst du den Bericht über das, was geschehen ist. Vom Berater bekommst du den Anruf, bevor etwas geschieht.
Wo genau die Grenze liegt, beschreibt die BaFin in ihrem Merkblatt zur Finanzportfolioverwaltung (Stand Juli 2018): Ein Vetorecht, also dein Recht, einem Geschäft zu widersprechen, lässt dem Verwalter seinen Entscheidungsspielraum. Ein Zustimmungsvorbehalt, bei dem jede einzelne Order vorher dein Ja braucht, nimmt ihn weg. Achte im Vertrag darauf, welche der beiden Regeln dort steht.
Hat ein Anbieter die BaFin-Erlaubnis für beides, Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung, solltest du wissen, welches der beiden Verhältnisse gerade gilt. Auch wir, Albrecht, Kitta & Co., haben als Wertpapierinstitut nach § 15 Abs. 1 WpIG beide Erlaubnisse.
Die fünf Prüfpunkte gelten für jeden Anbieter, ob Bank, unabhängiger Vermögensverwalter oder digitaler Anbieter.
Vermögensverwalter auswählen: Welche fünf Punkte kannst du selbst prüfen?
Fünf Punkte kannst du vor der Unterschrift selbst prüfen, mit öffentlich zugänglichen Angaben und den Unterlagen, die du vorab bekommst: die BaFin-Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung, die Depotbank, die Kosteninformation, den Vertrag mit seinen Kündigungsregeln und die zuständige Schlichtungsstelle. Diese fünf Punkte sagen zwar wenig darüber, wie gut jemand anlegt, helfen dir aber, grobe Fehler zu vermeiden.
1. Hat der Anbieter eine BaFin-Erlaubnis für die Finanzportfolioverwaltung?
Wer dein Depot mit eigenem Entscheidungsspielraum verwalten soll, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin (als Wertpapierinstitut nach § 15 Abs. 1 WpIG oder als Kreditinstitut nach § 32 Abs. 1 KWG), es sei denn, eine der eng gefassten gesetzlichen Ausnahmen greift. So prüfst du das in vier Schritten:
- Öffne die öffentliche BaFin-Unternehmensdatenbank.
- Gib den Firmennamen so ein, wie er im Impressum steht.
- Prüfe, ob die Finanzportfolioverwaltung aufgeführt ist.
- Prüfe, ob die Spalte „Ende am“ leer bleibt.
Achte dabei auf eine Sonderform: Ein vertraglich gebundener Vermittler darf unter dem Haftungsdach eines Instituts beraten oder vermitteln. Für die Verwaltung deines Depots reicht das nicht aus: Dafür braucht das Unternehmen eine eigene Erlaubnis (§ 3 Abs. 2, § 15 Abs. 1 WpIG).
Die vollständige Prüfanleitung mit Beispiel steht in unserem Beitrag darüber, wer Vermögen überhaupt verwalten darf.
2. Wo liegt dein Depot und wer ist die Depotbank?
Bei einem Vermögensverwalter ohne eigene Bankerlaubnis liegt dein Depot in der Regel auf deinen Namen bei einer Depotbank und der Verwalter handelt per Vollmacht; deine Wertpapiere bleiben dabei dein Eigentum, ihr Kurswert schwankt allerdings weiter mit dem Markt. Die Depotbank ist das Kreditinstitut, das dein Depot führt.
Wird der Verwalter insolvent, gehören deine Papiere bei der Depotbank nicht zu seiner Insolvenzmasse. Du hast dann einen Anspruch auf Aussonderung (§ 47 InsO). Praktisch heißt das: Sofern der Depotbank keine Sicherungsrechte zustehen, etwa aus einem Wertpapierkredit, kannst du die Herausgabe verlangen oder dein Depot zu einem anderen Institut übertragen lassen. Geschützt ist dabei dein Eigentum an den Papieren, Kursverluste bleiben Marktrisiko.
Frag im Erstgespräch, wo das Depot liegt, auf wessen Namen es läuft und welche Bank die Depotbank ist. Ein Warnsignal ist es, wenn dein Geld auf ein Konto des Verwalters selbst fließen soll. Ausführlicher erklären wir in einem eigenen Beitrag, warum Depotbank und Vermögensverwaltung getrennt sind.
Ist der Verwalter ein Wertpapierinstitut, muss er dir außerdem sagen, welcher Sicherungseinrichtung er angehört. Vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung muss er dich in Textform darüber informieren, was die Sicherungseinrichtung sichert, in welchem Umfang und in welcher Höhe (§ 31 WpIG). Fehlt diese Information, frag nach. Was die Sicherung abdeckt und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir unten in den häufigen Fragen zur Insolvenz des Verwalters.
3. Wie erfährst du, was die Vermögensverwaltung insgesamt kostet?
Ein Vermögensverwalter muss dir die Kosten vorab in verständlicher Form zusammengefasst nennen und auf Verlangen postenweise aufschlüsseln (§ 63 Abs. 7 WpHG), damit du die Gesamtkosten und ihre Wirkung auf die Rendite verstehst. Zusätzlich bekommst du jedes Jahr eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten (Art. 50 Abs. 9 DelVO 2017/565).
In die Kostenaufstellung einer Vermögensverwaltung gehören zum Beispiel die Verwaltungsvergütung, Transaktionskosten, Depotkosten und die Produktkosten der eingesetzten Fonds oder ETFs (Art. 50 DelVO 2017/565 mit Anhang II). Ein Angebot mit niedrigerer Verwaltungsvergütung kann deshalb insgesamt teurer sein, wenn die eingesetzten Fonds höhere Produktkosten haben. Für den Vergleich zählt die Gesamtkostenquote, also alle Kosten zusammen im Verhältnis zu deinem Vermögen pro Jahr, mehr als die Zahl auf dem ersten Blatt.
Gut zu wissen: Wer Finanzportfolioverwaltung erbringt, darf Zuwendungen Dritter wie etwa Provisionen in diesem Zusammenhang nicht für sich behalten, ausgenommen geringfügige nichtmonetäre Vorteile, die er dir vorher offenlegt; Geldzahlungen dieser Art muss er vollständig an dich weitergeben (auskehren) und dich darüber informieren (§ 64 Abs. 7 WpHG). Frag nach, in welchem Bericht du diese Zahlungen wiederfindest.
Gibt es eine erfolgsabhängige Vergütung, lass dir erklären, wie sie berechnet wird. Einen Überblick, aus welchen Bestandteilen sich die Kosten zusammensetzen, findest du in einem eigenen Beitrag.
4. Was steht im Vertrag und wie kommst du wieder heraus?
Kündigungsfrist, Abrechnung bis zum Vertragsende und mögliche Kosten beim Depotübertrag regelt dein Vertrag; ob daneben ein gesetzliches Kündigungsrecht greift, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Liegt dein Depot, wie in der Regel, auf deinen Namen bei einer Depotbank, bleibt es dein Depot, auch wenn du den Verwalter wechselst.
Genauso wichtig wie die Ausstiegsregeln sind die Anlagerichtlinien. Sie legen den Rahmen fest, in dem ein Vermögensverwalter selbst entscheidet, zum Beispiel welche Bandbreiten je Anlageklasse gelten, welche Instrumente zulässig sind oder was ausgeschlossen ist. Je genauer du sie kennst, desto weniger überrascht dich später ein Bericht.
5. Welche Schlichtungsstelle ist zuständig?
Welche Schlichtungsstelle für einen Anbieter zuständig ist, steht in seinem BaFin-Eintrag; bei einer Verbraucherschlichtungsstelle nach der Finanzschlichtungsstellenverordnung ist das Verfahren für Verbraucher kostenfrei (§ 10 Abs. 1 FinSV), Auslagen werden allerdings nicht erstattet und der Weg zu Gericht bleibt dir offen.
Das ist ein Punkt, den man vor einem Vertrag ungern prüft, weil er nach Streit klingt. Trotzdem gehört er dazu: Du weißt dann schon vorher, wohin du dich wenden kannst, falls es einmal hakt.
Welche Fragen solltest du einem Vermögensverwalter im Erstgespräch stellen?
Was die fünf Prüfpunkte nicht zeigen, erfährst du nur im Gespräch. Im Erstgespräch mit einem Vermögensverwalter klärst du deshalb vier Themen: Anlagephilosophie und Entscheidungsweg, Umgang mit Risiko und Verlusten, Berichte und Erreichbarkeit sowie Kennenlernen und Chemie.
- Anlagephilosophie und Entscheidungsweg. Lass dir erklären, wie Anlageentscheidungen entstehen, wer sie trifft und an welche Regeln sich der Verwalter hält. Frag außerdem, ob der Verwalter nur das Depot betrachtet, das du ihm übergibst, oder auch dein übriges Vermögen, zum Beispiel Immobilien, Beteiligungen oder weitere Depots. Denn wie viel Schwankung im Depot zu dir passt, hängt auch davon ab, was du sonst besitzt. Lass dir zudem die Wertentwicklung nach Kosten über einen längeren Zeitraum zeigen, schwache Jahre eingeschlossen. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung.
- Umgang mit Risiko und Verlusten. Frag, wie der Verwalter in schwachen Marktphasen reagiert und wie er dich dann informiert. Eine gute Antwort beschreibt konkret, was in deinem Depot in einem schwachen Jahr passiert und wann du davon hörst. Eine Beobachtung aus unserer Praxis: Im März 2020 zeigte sich bei Depots, deren Aufteilung auf dem Papier zur Selbsteinschätzung passte, wie weit Selbsteinschätzung und tatsächliche Risikotragfähigkeit auseinanderliegen können. Achte deshalb darauf, ob der Verwalter bei deiner Risikoangabe nachhakt, etwa mit der Frage, welchen Verlust in Euro du in einem schlechten Jahr aushalten würdest.
- Berichte und Erreichbarkeit. Den Bericht über dein Portfolio bekommst du in der Regel alle drei Monate (Art. 60 Abs. 3 DelVO 2017/565). Wie oft ihr darüber hinaus sprecht, ist Vereinbarungssache. Frag, wie oft ein Gespräch vorgesehen ist, wer dein Ansprechpartner ist und wer ihn vertritt.
- Kennenlernen und Chemie. Bevor ein Vermögensverwalter für dich anlegt, muss er dich nach drei Dingen fragen (§ 64 Abs. 3 WpHG): nach Kenntnissen und Erfahrungen, nach deinen finanziellen Verhältnissen samt deiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, sowie nach deinen Anlagezielen und deiner Risikotoleranz. Fragt er danach nicht, ist das ein Warnsignal. Dazu kommt die Chemie: ob du dieser Person auch ein schwaches Jahr anvertrauen möchtest.
Auch nach allen Fragen bleibt die Wahl eine Vertrauensentscheidung, die du aber besser begründet triffst. Setzt dich jemand unter Druck, schnell zu unterschreiben, ist das ein Warnsignal. Nimm dir deshalb die Zeit, mehrere Anbieter zu vergleichen. Wie so ein Termin typischerweise aufgebaut ist, liest du in unserem Beitrag darüber, wie das erste Gespräch mit einem Vermögensverwalter abläuft.
Wie kannst du Albrecht, Kitta & Co. als Vermögensverwalter prüfen?
Wir sind eine inhabergeführte, unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg, gegründet 2013. Die fünf Prüfpunkte kannst du bei uns genauso durchgehen wie bei jedem anderen Anbieter; Kosten und Vertrag besprechen wir im Gespräch mit dir:
- Erlaubnis: Wir sind Wertpapierinstitut nach § 15 Abs. 1 WpIG mit Erlaubnis für Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung. Beides haben wir seit 2013. Seit dem 26. Juni 2021 gilt die Erlaubnis nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, nachlesbar in der BaFin-Unternehmensdatenbank.
- Depot: Dein Depot läuft auf deinen Namen bei einer Depotbank, wir verwalten es per Vollmacht.
- Kosten: Mehr Informationen über unsere Kostenstrukturen teilen wir gerne persönlich.
- Vertrag: Details zu Vertrag und Anlagerichtlinien klären wir im Erstgespräch.
- Schlichtung: Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV). Zuständig ist die VuV-Ombudsstelle, eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle; das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, Auslagen werden allerdings nicht erstattet.
Beim Thema Kosten schauen wir über das einzelne Depot hinaus, denn was dich dein Vermögen insgesamt kostet, zeigt erst der Blick auf alle Depots und Anlagen. Wir machen mit dem ak. Optimizer, dem ersten Baustein unserer Vermögen360-Analyse, dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit. Eine bestimmte Wertentwicklung ist damit allerdings nicht verbunden.
Unsere Vermögensverwaltung als individuelles Mandat beginnt in der Regel ab 1 Million Euro. Wer mit einem kleineren Vermögen einsteigen möchte, findet mit ak.digital ab 25.000 Euro dieselbe Anlagephilosophie und dasselbe Team.
Über den Stand deines Vermögens sprechen wir in der Regel einmal pro Quartal mit dir, dazu kommen die schriftlichen Berichte. Wie gut wir für dich arbeiten, zeigen die fünf Prüfpunkte allerdings nicht. Einen ersten Eindruck davon bekommst du, wenn wir uns kennenlernen.
Wenn du prüfen möchtest, ob wir zu dir passen, vereinbare gerne ein unverbindliches Erstgespräch.
Häufige Fragen zur Auswahl eines Vermögensverwalters
Eine allgemeine Mindestanlage gibt es nicht, jeder Anbieter legt seine Einstiegsschwelle selbst fest. Ob sich eine professionelle Vermögensverwaltung für dich lohnt, hängt zum Beispiel davon ab, wie groß und wie komplex dein Vermögen ist und wie viel Zeit du selbst investieren willst. Unser individuelles Mandat bei Albrecht, Kitta & Co. beginnt in der Regel ab 1 Million Euro. Mit ak.digital ist ein Einstieg ab 25.000 Euro möglich, mit derselben Anlagephilosophie und demselben Team.
Ein typisches Warnsignal ist ein fehlender Eintrag mit Finanzportfolioverwaltung in der BaFin-Unternehmensdatenbank oder ein Firmenname, der dort anders lautet als im Impressum. Vorsicht auch, wenn dein Geld auf ein Konto des Anbieters fließen soll oder Kosten nur mündlich genannt werden. Ebenso auffällig sind fehlende Fragen nach deinen Zielen und deiner Verlusttragfähigkeit, Renditeversprechen oder Druck, schnell zu unterschreiben. Im Zweifel hilft das Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500 weiter.
Liegt dein Depot, wie in der Regel, auf deinen Namen bei einer Depotbank, gehören deine Wertpapiere nicht zur Insolvenzmasse des Verwalters und können nach § 47 InsO ausgesondert werden, sofern der Depotbank keine Sicherungsrechte an ihnen zustehen, etwa aus einem Wertpapierkredit; geschützt ist dabei dein Eigentum, Kursverluste bleiben Marktrisiko. Für Wertpapierinstitute gibt es zusätzlich eine Sicherungseinrichtung, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW): Gedeckt sind 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, höchstens 20.000 Euro je Anleger (§ 4 AnlEntG). Kursverluste ersetzt die EdW nicht.
In der Regel ja: Die Bedingungen wie Kündigungsfrist, Abrechnung und mögliche Kosten beim Depotübertrag stehen in deinem Vertrag; ob daneben ein gesetzliches Kündigungsrecht greift, ist eine Einzelfallfrage für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Liegt dein Depot, wie in der Regel, auf deinen Namen bei einer Depotbank, bleibt es dein Depot, auch wenn du wechselst. Frag deshalb schon vor der Unterschrift nach den Ausstiegsregeln.
Den Bericht über dein Portfolio bekommst du bei einer Vermögensverwaltung in der Regel vierteljährlich (Art. 60 Abs. 3 DelVO 2017/565). Wie oft ihr darüber hinaus sprecht, ist Vereinbarungssache. Wir bei Albrecht, Kitta & Co. sprechen mit unseren Kunden in der Regel einmal pro Quartal über den Stand ihres Vermögens, dazu kommen die schriftlichen Berichte. Ändert sich in deinem Leben etwas Wesentliches, etwa durch eine Erbschaft, ist ein zusätzliches Gespräch sinnvoll.
Zuerst an den Anbieter selbst, danach an die Schlichtungsstelle, die in seinem BaFin-Eintrag steht; bei einer Verbraucherschlichtungsstelle nach der Finanzschlichtungsstellenverordnung ist das Verfahren für Verbraucher kostenfrei, Auslagen werden allerdings nicht erstattet und der Gerichtsweg bleibt dir daneben offen. Für Albrecht, Kitta & Co. ist das die VuV-Ombudsstelle, eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
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