Eine Vermögensverwaltung trifft innerhalb eines mit dir vereinbarten Rahmens Anlageentscheidungen für dein Wertpapierdepot. Im Gesetz heißt das Finanzportfolioverwaltung und braucht eine Erlaubnis der BaFin. Ein Family Office ordnet und koordiniert das gesamte Vermögen einer Familie, also auch Immobilien, Beteiligungen und Konten bei mehreren Banken. Diese Arbeit kann es ganz ohne Anlageentscheidungen leisten. Bei Albrecht, Kitta & Co., einer unabhängigen, inhabergeführten Vermögensverwaltung aus Hamburg mit Family Office Services, sind Vermögensverwaltung und Family Office deshalb zwei getrennte Verträge.
Ob du eine Vermögensverwaltung oder ein Family Office brauchst, fragst du dich meist erst, wenn zum Depot etwas Neues hinzukommt. Das kann etwa ein Erbe mit Grundbesitz sein, der Erlös aus einem Firmenverkauf oder die Frage, wer später einmal den Überblick behält, wenn du es nicht mehr selbst tun willst. Oft geht es dabei weniger um Rendite als um Verantwortung für die Familie und den Wunsch, nicht alles allein im Kopf behalten zu müssen.
In diesem Beitrag erfährst du, worin sich beide in Aufgabe und Rechtsrahmen unterscheiden, wie sie bezahlt werden und woran du erkennst, was zu deinem Vermögen passen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensverwaltung und Family Office?
Der Unterschied liegt in Gegenstand und Rechtsrahmen. Eine Vermögensverwaltung trifft Anlageentscheidungen in Finanzinstrumenten, ein Family Office bringt Ordnung in alle Vermögenswerte einer Familie und stimmt die Beteiligten aufeinander ab. Die erste Tätigkeit braucht eine Erlaubnis der BaFin, die zweite grundsätzlich nicht.
Die Vermögensverwaltung heißt im Gesetz Finanzportfolioverwaltung: „die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Der Entscheidungsspielraum ist der Kern: Die Vermögensverwalterin oder der Vermögensverwalter kauft und verkauft im vereinbarten Rahmen, ohne dich vorher jedes Mal zu fragen. Dafür braucht es eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 15 Abs. 1 WpIG. Welche Erlaubnisse es gibt und wie du sie selbst nachprüfst, erklären wir im Beitrag darüber, wer in Deutschland Vermögen verwalten darf.
Für das Family Office fehlt eine gesetzliche Definition. „Der Begriff ‚Family Office‘ ist gesetzlich nicht definiert“, schreibt die BaFin in ihrem Merkblatt zu Family Offices (Stand Juli 2018). Sie versteht darunter Unternehmen, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung großer privater Vermögen befassen. Aufgaben wie Buchführung, Controlling oder die Überwachung von Vermögensverwaltern sind laut Merkblatt grundsätzlich erlaubnisfrei.
Die Grenze liegt dort, wo ein Family Office für andere Familien mit Entscheidungsspielraum über Anlagen in Finanzinstrumenten entscheidet: Dann braucht es grundsätzlich dieselbe Erlaubnis wie jede Vermögensverwaltung; ein privates Family Office, das nur das Vermögen der eigenen Familie verwaltet und seine Dienste nicht am Markt anbietet, braucht sie nach dem BaFin-Merkblatt dagegen regelmäßig nicht. Das Merkblatt stammt aus der Zeit vor dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und nennt deshalb noch das Kreditwesengesetz (KWG). Für Wertpapierinstitute gilt seit dem 26.06.2021 das WpIG. Die BaFin führt das Merkblatt weiterhin als Verwaltungspraxis, an der Einordnung ändert der Wechsel nach unserem Verständnis nichts.
Für deine Auswahl heißt das: Der Name „Family Office“ auf dem Briefkopf sagt noch nichts darüber, ob ein Anbieter dein Depot verwalten darf. Entscheidend ist, wer am Ende „kaufen“ oder „verkaufen“ sagt und ob er dafür eine Erlaubnis hat.
Ist Anlageberatung dasselbe wie Vermögensverwaltung?
Nein. Bei der Anlageberatung bekommst du persönliche Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten und entscheidest selbst, ob du sie umsetzt (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG). Bei der Vermögensverwaltung entscheidet die Verwalterin oder der Verwalter im vereinbarten Rahmen und setzt die Entscheidung auch um. Beides ist erlaubnispflichtig, der Unterschied liegt darin, wer den letzten Schritt geht.
Wie unterscheiden sich Vermögensverwaltung und Family Office im direkten Vergleich?
Im direkten Vergleich unterscheiden sich Vermögensverwaltung und Family Office in fünf Punkten: Gegenstand, Tätigkeit, Anlageentscheidung, Rechtsrahmen und Zusammenarbeit. Den Ausschlag gibt die Frage, wer über Anlagen entscheidet. In der letzten Zeile siehst du, wie wir beide aufgeteilt haben.
| Vermögensverwaltung | Family Office | |
|---|---|---|
| Worum geht es? | das Wertpapierdepot | das Gesamtvermögen, auch Immobilien, Beteiligungen und Konten bei mehreren Banken |
| Was wird konkret getan? | Anlageentscheidungen, Kauf und Verkauf, Risikomanagement im vereinbarten Rahmen | Überblick, Konsolidierung, Reporting, Kontrolle, Koordination |
| Wer entscheidet über Anlagen? | die Vermögensverwaltung, im vereinbarten Rahmen | je nach Zuschnitt; wer für andere Familien mit Entscheidungsspielraum in Finanzinstrumenten verwaltet, braucht grundsätzlich eine BaFin-Erlaubnis, ein privates Family Office nur für die eigene Familie ohne Marktauftritt regelmäßig nicht |
| Welcher Rechtsrahmen gilt? | Finanzportfolioverwaltung, Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG | Begriff gesetzlich nicht definiert, typische Aufgaben laut BaFin grundsätzlich erlaubnisfrei |
| Mit wem wird gearbeitet? | vor allem mit der Depotbank | zum Beispiel mit Banken, Steuerberatung, Notariat, Anwältinnen und Anwälten sowie Vermögensverwaltern |
| Bei Albrecht, Kitta & Co. | Mandat unter BaFin-Aufsicht, in der Regel ab 1 Mio. € | eigener, erlaubnisfreier Vertrag ohne Anlageentscheidungen, in der Regel ab 1 Mio. € |
Die Tabelle beschreibt den Normalfall. Anbieter schneiden ihre Leistungen unterschiedlich zu, deshalb lohnt sich bei jedem Angebot der Blick in den Vertrag: Dort steht, wer tatsächlich über Anlagen entscheidet.
Was übernimmt ein Family Office, was eine Vermögensverwaltung nicht leistet?
Ein Family Office übernimmt die Arbeit außerhalb des Depots: alle Vermögenswerte zusammenführen, regelmäßig über das Ganze berichten, Banken und Kosten kontrollieren und die Beraterinnen und Berater der Familie aufeinander abstimmen. Anlageentscheidungen für andere Familien, Steuerberatung und Rechtsberatung gehören nur mit der jeweiligen Befugnis dazu.
Im Alltag zeigt sich das vor allem an vier Aufgaben:
- Alles an einem Ort: Konten, Depots bei verschiedenen Banken und weitere Werte wie Immobilien oder Beteiligungen erscheinen in einer gemeinsamen Übersicht.
- Regelmäßiges Reporting: Die Familie sieht in festen Abständen, wie sich das Gesamtvermögen entwickelt hat, welche Aufwendungen angefallen und welche Erträge hereingekommen sind.
- Kontrolle der Depotbanken: Das Family Office prüft, was die Banken leisten und was sie dafür berechnen.
- Schnittstelle zu den Beratern der Familie: Das Family Office sammelt die Unterlagen für Steuerberatung, Anwältinnen und Anwälte oder Notariat, sortiert sie und liefert sie zu.
Dazu kommen je nach Absprache weitere Aufgaben, etwa die Begleitung bei Immobilien, bei Finanzierungen oder bei der Nachlassplanung.
Gut zu wissen: Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nur befugte Personen leisten, etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater (§§ 2, 3 StBerG). Rechtsdienstleistungen sind durch das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt. Ein Family Office ohne diese Befugnisse darf deshalb weder steuerlich noch rechtlich beraten, von engen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen. Es sorgt dafür, dass deine Steuerberaterin und dein Notar vollständige, geordnete Unterlagen bekommen, damit du am Jahresanfang nicht selbst Belege von mehreren Banken zusammensuchen musst. Bei Nachlass oder Stiftung begleitet es dich ohne eigene Rechtsberatung.
Welche Aufgaben übernehmen manche Family Offices darüber hinaus?
Manche Family Offices gehen weit über Vermögensfragen hinaus. Die BaFin nennt in ihrem Merkblatt als grundsätzlich erlaubnisfreie Beispiele unter anderem die Mediation bei Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, die Büroorganisation, die Reiseplanung und das Sicherheitsmanagement. Welche davon ein Anbieter tatsächlich übernimmt, ist sehr unterschiedlich und steht im jeweiligen Vertrag. Bei uns gehören klassische Sekretariatsaufgaben nach individueller Absprache dazu.
Arbeitet ein Family Office für eine Familie oder für mehrere?
Es gibt beides: Ein Single Family Office arbeitet für eine einzige Familie, ein Multi Family Office für mehrere. Die BaFin unterscheidet zwei Formen: Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Externe Family Offices verwalten das Vermögen mehrerer Familien, regelmäßig auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen. Das Gabler Wirtschaftslexikon setzt beide Begriffspaare gleich und spricht beim Multi Family Office von Dienstleistungen für „mehrere voneinander unabhängige Familien“.
Ein Single Family Office ist in der Regel ein eigener Betrieb mit Personal und Fixkosten. In welcher Größenordnung Family Offices mit eigenem Team arbeiten, zeigt eine Befragung von Campden Wealth und AlTi Tiedemann Global, der Family Office Operational Excellence Report 2025. Befragt wurden 146 Family Offices zwischen November 2024 und März 2025. Die befragten Family Offices verwalteten zwischen 150 Mio. und über 10 Mrd. US-Dollar (S. 92). Die kleinsten Häuser, mit weniger als 250 Mio. US-Dollar Vermögen, kosteten im Schnitt rund 1,2 Mio. US-Dollar im Jahr in Nordamerika und rund 1,1 Mio. US-Dollar in Europa (S. 92 und S. 105). Die Zahlen stammen aus einer Befragung mit begrenzter Stichprobe (in Europa 42 Teilnehmer) und stehen in US-Dollar. Außerdem sind es Betriebskosten eines eigenen Family Office, die sich nicht mit der Gebühr einer Vermögensverwaltung vergleichen lassen. Eine Schwelle, ab der sich ein eigenes Family Office lohnt, lässt sich daraus nicht ableiten.
Eine Familie, die keinen eigenen Betrieb aufbauen will, kann die Aufgaben eines Family Office auch außer Haus vergeben. Wir arbeiten für mehrere Familien, als unabhängige, inhabergeführte Vermögensverwaltung aus Hamburg mit Family Office Services. Nach der Einteilung der BaFin, die nach der Zahl der betreuten Familien unterscheidet, entspricht das dem externen Family Office.
Was bringt die Trennung von Vermögensverwaltung und Family Office?
Getrennte Rollen erleichtern die Kontrolle: Ein Family Office ohne eigene Anlageentscheidungen kann Depotbanken, Kosten und Wertentwicklung prüfen, ohne an diesen Entscheidungen beteiligt zu sein. Am deutlichsten wird das, wenn eine andere Vermögensverwaltung dein Depot betreut. Die BaFin zählt die Überwachung von Vermögensverwaltern ausdrücklich zu den grundsätzlich erlaubnisfreien Aufgaben eines Family Office.
Unser Family-Office-Vertrag ist erlaubnisfrei, für die Vermögensverwaltung gibt es ein separates Mandat. In der Vorbemerkung des Family-Office-Vertrags heißt es: „Albrecht, Kitta & Co. erbringt nach diesem Vertrag keine Leistungen, die einer behördlichen Erlaubnis […] bedürfen, insbesondere keine Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienst- oder -nebendienstleistungen […].“
Ziffer 2.2 des Family-Office-Vertrags hält fest, dass wir darin „nicht verpflichtet [sind], Anlageentscheidungen zu treffen“ und „keine Kauf- oder Verkaufsaufträge erteilen“. Anlageentscheidungen laufen bei uns ausschließlich über das separate Vermögensverwaltungsmandat, das als Finanzportfolioverwaltung nach § 15 Abs. 1 WpIG unter der Aufsicht der BaFin steht.
Eine zweite Trennung betrifft die Verwahrung deines Vermögens. In Ziffer 2.2 unseres Family-Office-Vertrags steht außerdem, dass wir uns „zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren des Auftraggebers“ verschaffen. Dein Depot bleibt bei deiner Bank und läuft auf deinen Namen. Warum es zählt, wer dein Depot führt und wer es verwaltet, zeigt unser Beitrag zur Trennung von Depotbank und Vermögensverwaltung.
Wie werden Vermögensverwaltung und Family Office bezahlt?
Eine Vermögensverwaltung berechnet in der Regel einen Prozentsatz des verwalteten Depots. Bei Family Office Services kann die Bemessungsgrundlage breiter sein und auch Immobilien und Beteiligungen umfassen. Gehört eine größere Immobilie zu deinem Vermögen, kann das die jährliche Belastung spürbar verändern. Wie hoch die Kosten am Ende ausfallen, hängt damit vom Modell und von der Zusammensetzung deines Vermögens ab.
Für die Vermögensverwaltung nennt die Verbraucherzentrale „ca. 1 Prozent des Kapitals“ pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich weiterer Kapitalanlagekosten sowie je nach Vertrag Performance-Fees und Transaktionskosten (Stand 21.01.2026). In unserer Marktbeobachtung (Stand 2026) liegen die Gebühren für eine Vermögensverwaltung häufig zwischen etwa 0,5 und 2,0 Prozent pro Jahr.
Für die Family Office Services von Albrecht, Kitta & Co. berechnen wir einen Prozentsatz pro Jahr auf das gesamte Vertragsvermögen, also auch auf Immobilien und Beteiligungen, zuzüglich Umsatzsteuer. Wir rechnen quartalsweise ab. Grundlage ist der gleitende Durchschnitt der Werte zum letzten Arbeitstag jedes Monats. Mehr über unsere Kostenstrukturen teilen wir gern persönlich.
Brauche ich eine Vermögensverwaltung oder ein Family Office?
Für die Wahl zwischen Vermögensverwaltung und Family Office zählt weniger die Summe als die Zahl der beweglichen Teile deines Vermögens. Liegt es im Wesentlichen in einem Depot, kann eine Vermögensverwaltung allein genügen. Kommen mehrere Banken, Immobilien, Beteiligungen oder mehrere Menschen hinzu, die mitreden, wird die Koordination zu einer eigenen Aufgabe.
Vier Fragen helfen dir bei der Einordnung:
- Wie viele Banken und Depots gibt es? Mit jeder weiteren Bank kommen ein eigener Auszug, eine eigene Kostenaufstellung und ein eigener Stichtag hinzu.
- Gehören Immobilien oder Beteiligungen dazu? Sie haben keinen Tageskurs und tauchen auf keinem Depotauszug auf, gehören aber zum Gesamtbild.
- Wie viele Menschen entscheiden mit? Sind Partner, Kinder oder Miterben beteiligt oder steht ein Generationswechsel an, braucht jede Entscheidung mehr Abstimmung.
- Steht ein Ereignis bevor? Ein Erbe, der Verkauf eines Unternehmens oder der Ruhestand können auf einen Schlag verändern, was zu koordinieren ist.
Je nach Familie kommen weitere Fragen dazu, etwa nach Vermögen im Ausland. Ehrlich gesagt braucht nicht jedes größere Vermögen ein Family Office. Wo beides in getrennten Verträgen liegt, lässt sich das Family Office auch später ergänzen, wenn dein Vermögen vielschichtiger wird.
Gibt es eine Mindestsumme für Vermögensverwaltung und Family Office?
Eine gesetzliche oder allgemein belegte Mindestsumme gibt es nicht, die Mindestbeträge legt jeder Anbieter selbst fest. Der Einstieg für ein individuelles Mandat und für die Family Office Services bei Albrecht, Kitta & Co. liegt in der Regel ab 1 Mio. €. Für kleinere Vermögen gibt es ak.digital, unsere digitale Vermögensverwaltung ab 25.000 €. Das ist Vermögensverwaltung, Family Office Services gehören dort nicht dazu.
Wie arbeitet Albrecht, Kitta & Co. mit Vermögensverwaltung und Family Office Services?
Vermögensverwaltung und Family Office Services bieten wir als eigene Verträge an: ein Mandat für unsere Vermögensverwaltung, einen Vertrag über unsere Family Office Services oder beides zusammen. Unser Family-Office-Vertrag nennt elf Leistungen, darunter die Konsolidierung, das Reporting, einen gesicherten Datenraum auf unseren eigenen Servern und die Begleitung bei Immobilien. Welche davon eine Familie nutzt, legt sie selbst fest.
Ausgangspunkt ist für uns die Frage, wer du bist und was dein Vermögen für dich tun soll, denn jedes Vermögen ist anders. Im Rahmen der Vermögen360-Analyse machen wir mit dem ak. Optimizer dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit. Gemeint ist die langfristige Aufteilung deines Vermögens auf die Anlageklassen. Auf dieser Analyse bauen beide Wege auf. Über Käufe und Verkäufe in deinem Depot entscheiden wir allerdings auch danach nur, wenn du uns dafür ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt hast.
Sprich mit uns
Wie viele Banken und Immobilien gehören heute zu deinem Vermögen und wer entscheidet mit? Ein unverbindliches Erstgespräch kostet dich eine Stunde Zeit. Darin schauen wir gemeinsam, welcher der beiden Wege zu deiner Situation passen kann.
Das könnte dich auch interessieren
- Was ist eine übliche Gebühr für die Vermögensverwaltung?
- Was macht eine Vermögensverwaltung? Vom ersten Gespräch bis zum Quartalsbericht
- Für wen eignet sich professionelle Vermögensverwaltung, wenn mehrere mitentscheiden?
- Ab welcher Summe lohnt sich Vermögensverwaltung?
- Ist mein Geld bei einer unabhängigen Vermögensverwaltung sicher?
Häufige Fragen zu Vermögensverwaltung und Family Office
Entscheidet ein Family Office für andere Familien mit Entscheidungsspielraum über Anlagen in Finanzinstrumenten, braucht es dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin; ein privates Family Office, das nur das Vermögen der eigenen Familie verwaltet und seine Dienste nicht am Markt anbietet, kommt nach dem BaFin-Merkblatt dagegen regelmäßig ohne sie aus. Reine Family-Office-Aufgaben wie Buchführung oder Controlling sind laut BaFin grundsätzlich erlaubnisfrei. Wir bei Albrecht, Kitta & Co. haben im Family-Office-Vertrag festgehalten, dass wir darin keine erlaubnispflichtigen Leistungen erbringen und keine Kauf- oder Verkaufsaufträge erteilen. Angelegt wird bei uns nur im separaten Vermögensverwaltungsmandat, für das wir die Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG haben.
Ja, das Vertragsvermögen unserer Family Office Services kann auch Depots bei anderen Banken umfassen. Wir treffen dabei keine Anlageentscheidungen, die bleiben bei deiner bisherigen Vermögensverwaltung. Wir führen diese Depots mit deinen übrigen Werten in einer Übersicht zusammen und kontrollieren Depotbanken und Kosten. Im Reporting siehst du Wertentwicklung, Aufwendungen, Erträge und Transaktionen dieser Depots.
Nur mit der entsprechenden Befugnis: Hilfe in Steuersachen dürfen geschäftsmäßig nur befugte Personen leisten, etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater. Rechtsdienstleistungen sind durch das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt. Wir beraten deshalb weder steuerlich noch rechtlich. Was wir übernehmen, ist die Arbeit davor: Wir sammeln die Unterlagen aus allen Depots, Konten und Objekten, bereiten sie auf und liefern sie deiner Steuerberatung zu. Bei Nachlassplanung, Stiftungsgründung oder Testamentsvollstreckung begleiten wir dich ohne eigene Rechtsberatung und arbeiten mit deinem Notar und deiner Anwältin zusammen.
Das hängt vom Anbieter und vom Vertrag ab. Bei Albrecht, Kitta & Co. kommt der Bericht nach deiner Wahl quartalsweise oder halbjährlich. Er ist bis zum 14. Arbeitstag des Folgemonats fertig und landet in einer individuell für dich eingerichteten Postbox. Nicht börsengehandelte Werte wie Immobilien oder Beteiligungen bewerten wir grundsätzlich einmal im Jahr, weil sie keinen Tageskurs haben.
Die Mindestbeträge legt jeder Anbieter selbst fest, die Family Office Services von Albrecht, Kitta & Co. beginnen in der Regel ab 1 Mio. €, wie das individuelle Mandat. Für kleinere Vermögen gibt es ak.digital, unsere digitale Vermögensverwaltung ab 25.000 €. Das ist Vermögensverwaltung, Family Office Services gehören dort nicht dazu. Ob sich Family Office Services für dich lohnen, hängt ohnehin eher an der Zahl der beweglichen Teile in deinem Vermögen als an der Summe.
Dein Depot bleibt, wo es ist: bei deiner Bank und auf deinen Namen, denn wir verschaffen uns zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder Besitz an deinen Geldern oder Wertpapieren. Den Family-Office-Vertrag mit Albrecht, Kitta & Co. kannst du jederzeit ohne Frist kündigen, wir selbst müssen sechs Wochen zum Monatsende einhalten. Mit dem Vertragsende erlöschen automatisch alle Vollmachten, die du uns im Rahmen dieses Vertrags erteilt hast. Wir rechnen dann zeitanteilig ab. Diese Kündigungsregel gilt für unseren Family-Office-Vertrag, für ein Vermögensverwaltungsmandat gelten dessen eigene Regelungen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Er ersetzt keine individuelle, auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Die steuerlichen Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information nach dem Stand September 2026 und keine Steuerberatung. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.