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Großes Vorhängeschloss mit Kette an einer blauen Metalltür – Symbol für Sicherheit und Schutz, passend zum Thema Einlagensicherung 2025

Wie sicher ist mein Geld auf der Bank? Alles Wichtige zur Änderung der Einlagensicherung 2025

Wer größere Geldbeträge auf dem Bankkonto liegen hat, stellt sich früher oder später die Frage: „Wie sicher ist mein Geld bei der Bank?“.
Gerade für vermögende Anleger geht es nicht nur um die alltägliche Nutzung eines Girokontos, sondern auch um hohe Einlagen bzw. Cash-Bestände, die optimal geschützt sein sollten. Seit dem 01.01.2025 greifen einige Änderungen bei der Einlagensicherung, die gerade für vermögende Anleger von großer Bedeutung sind. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie Ihr Vermögen optimal absichern können.

Überblick
Ein Mann mit Bart und dunkelblauem Sakko steht lächelnd vor einem historischen Gebäude. Er trägt ein weißes Hemd und strahlt eine freundliche und professionelle Ausstrahlung aus. Tim Witthaus ist Autor bei der Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung.

Über den Autor

Tim Witthaus, Leiter Kundenberatung bei der ak. Vermögensverwaltung & Family Office, ist neben seiner Beratungstätigkeit für die reibungslose Zusammenarbeit mit unseren sechs Depotbanken verantwortlich.

Einlagensicherung – Was ist das und warum ist sie so wichtig?

Unter Einlagensicherung versteht man den Schutz von Guthaben, das Kunden bei einer Bank deponiert haben. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Kunden im Falle einer Bankeninsolvenz ihr Geld (bis zu bestimmten Grenzen) zurückerhalten. Kurz gesagt: Die Einlagensicherung – genauer, das Einlagensicherungsgesetz – ist die Antwort auf die Frage: „Was passiert mit meinem Geld, wenn eine Bank pleite geht?“. Dabei gibt es zwei Einlagensicherungssysteme: die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Banken in der EU und schützt Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten (z. B. Ehepaare) verdoppelt sich die Summe auf 200.000 Euro. In bestimmten Fällen – z. B. nach dem Verkauf einer Immobilie – kann die Sicherung vorübergehend bis zu 500.000 Euro betragen.

Diese gesetzliche Sicherung ist verpflichtend und greift automatisch. Die Verwaltung erfolgt in Deutschland durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Diese stellt sicher, dass Kunden im Insolvenzfall innerhalb von 7 Werktagen entschädigt werden.

Freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Sicherung gibt es in Deutschland einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds, der vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) organisiert wird. Dieser bietet einen zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Grenze hinaus. Bisher konnten sowohl private Sparer als auch Unternehmen von sehr hohen Absicherungen profitieren. Die wesentlichen Merkmale:

  • Private Sparer: Bis zu 5 Millionen Euro (bis Ende 2024)
  • Unternehmen: Bis zu 50 Millionen Euro (bis Ende 2024)


Doch genau hier gibt seit dem 1. Januar 2025 wichtige Änderungen, die vor allem vermögende Anleger betreffen ⬇️

Was ändert sich 2025 bei der freiwilligen Einlagensicherung?

Durch neue Anpassungen im Einlagensicherungsgesetz wird der freiwillige Einlagensicherungsfonds bis 2030 stufenweise angepasst. Entschädigungsfälle, bei denen die gesetzliche Einlagensicherung greift, bleiben davon unberührt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ab dem 1. Januar 2025:
1️⃣ Private Sparer sind nur noch bis zu 3 Millionen Euro geschützt (statt bisher 5 Millionen). 
2️⃣ Unternehmen sind bis zu 30 Millionen Euro abgesichert (statt bisher 50 Millionen).

Ab dem Jahr 2030:
1️⃣ Die Schutzgrenze für private Sparer sinkt weiter auf 1 Million Euro.
2️⃣ Für Unternehmen gilt dann eine Grenze von 10 Millionen Euro.

Diese Reduktion bedeutet, dass große Vermögen ggf. nicht mehr in voller Höhe durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt sind. Anleger mit mehreren Millionen Euro auf dem Konto müssen daher über neue Strategien nachdenken, um ihr Kapital zu schützen – dazu später mehr.

Auf einen Blick: Unterschiede zwischen den Einlagesicherungssystemen (Stand: 2025)

Wir haben die wichtigsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung seit den Änderungen 2025 einmal gegenübergestellt. Diese Tabelle zeigt die wesentlichen Merkmale beider Einlagensicherungssysteme, um Anlegern eine schnelle Orientierung zu bieten.

MERKMAL
GESETZLICHE EINLAGENSICHERUNG
FREIWILLIGE EINLAGENSICHERUNG
Höchstbetrag (Privatkunden)
Höchstbetrag (Unternehmen)
100.000 € pro Unternehmen (Firmenkunde) und Bank
Bis zu 30 Mio. € seit 01.01.2025, ab 2030 nur noch 10 Mio. €
Pflicht / Freiwilligkeit
Gesetzlich vorgeschrieben für alle Banken in der EU
Freiwillige Teilnahme, nicht jede Bank ist Mitglied
Auszahlungsfrist bei Insolvenz
Innerhalb von 7 Werktagen
Abhängig vom Einzelfall, meist länger als die gesetzliche
Geltungsbereich
Alle EU-Länder

Diese Unterschiede machen deutlich, warum sich gerade vermögende Anleger, die auf die freiwillige Einlagensicherung zählen, mit den Grenzen auseinandersetzen sollten – spätestens ab 2030.

Risiken für vermögende Privatpersonen – Ein Beispiel

Herr Mustermann ist 55 Jahre alt und hält 5 Millionen Euro auf seinem Tagesgeldkonto bei einer deutschen Privatbank, die Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist:

➡️ Bis Ende 2024: Das gesamte Guthaben ist geschützt (bis 5 Mio. €).

➡️ Ab dem 1. Januar 2025: Nur noch 3 Millionen Euro sind abgesichert. Die verbleibenden 2 Millionen Euro wären in einem Insolvenzfall der Bank nicht mehr geschützt.

➡️ Ab dem Jahr 2030: Die Grenze sinkt weiter auf 1 Million Euro. Somit wären 4 Millionen Euro bei einer Insolvenz seiner Bank nicht mehr geschützt.

Dieses Beispiel zeigt, warum es für vermögende Anleger wichtig ist, ihre Bankbeziehungen zu überprüfen und gegebenenfalls ihr Kapital auf mehrere Institute zu verteilen. Welche Strategie zum Vermögensschutz empfehlen wir als Vermögensverwalter?

Strategien zur Vermögenssicherung

Um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten und das eigene Kapital bestmöglich abzusichern, sollten Anleger folgende Strategien in Betracht ziehen:

1️⃣ Verteilung auf mehrere Banken

Indem Sie Ihr Vermögen auf mehrere Banken verteilen, können Sie mehrfach von der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung profitieren. So könnten Sie beispielsweise  6 Millionen Euro auf zwei ausgewählte Banken aufteilen und wären über die freiwillige Einlagensicherung zu 100% abgesichert.

2️⃣ Auswahl der richtigen Banken

Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählten Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB sind. Gerade kleinere Banken und Direktbanken bieten oft nur die gesetzliche Sicherung von 100.000 Euro an. 
Bonus-Tipp: Die Einlagen bei Volks- und Raiffeisenbanken sind durch ein zweistufiges Sicherungssystem geschützt: Neben der gesetzlichen Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gibt es die freiwillige Sicherung über den BVR. Dieses System schützt alle Einlagen vollständig, da es Insolvenzen verhindert. Bisher ist noch keine einzige Volksbank oder Raiffeisenbank insolvent gegangen.

3️⃣ Diversifikation Ihres Portfolios

Setzen Sie nicht ausschließlich auf Bankguthaben. Ein breites Portfolio aus Aktien, Anleihen, Total Return Investments, Rohstoffen und Immobilien reduziert das Risiko und bietet langfristig bessere Renditechancen. Bei Bedarf erstellen wir gerne ein detailliertes Vermögenskonzept für Sie.

4️⃣ Professionelle Beratung durch eine Vermögensverwaltung

Eine unabhängige Vermögensverwaltung unterstützt Sie dabei, Ihre Einlagen optimal zu verteilen und gleichzeitig die Renditechancen zu nutzen. So profitieren Sie nicht nur von der Einlagensicherung, sondern auch von einer breiten Diversifikation und dem aktiven Risikomanagement Ihrer Anlagen.

Praxisbeispiel: Kapitalaufteilung ab 2025

Frau Musterfrau verfügt über 10 Millionen Euro in liquiden Mitteln.
Folgende Aufteilung würde das Geld auch im Falle einer Bankeninsolvenz schützen:


– 2 Millionen Euro bei Bank A (Mitglied im Einlagensicherungsfonds)
– 1 Millionen Euro bei Bank B (ebenfalls Mitglied im Fonds)
– 7 Millionen Euro als Sondervermögen in Form von Wertpapier-Depots

Vorteil dieser Strategie:
„Die 3 Millionen Euro Cash-Bestand erhalten eine Einlagensicherung über mehrere Konten. Sie sind z. T. über die gesetzliche, aber vor allem durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt. Die Aufteilung auf 2 Banken bietet somit zusätzlichen Schutz. Die restlichen 7 Millionen Euro sind in Anlageklassen investiert, die nicht von der Bankenstabilität abhängen. Ein kleiner Bonus: Der hohe Anteil an Wertpapier-Investments schützt das Vermögen zusätzlich vor Inflationsverlusten und lässt das Geld für Frau Musterfrau arbeiten.”
– Tim Witthaus, Leiter Kundenberatung bei ak.

Freundlicher Hinweis: Diese Aufteilung reduziert das Risiko, im Falle einer Bankeninsolvenz Verluste zu erleiden, auf ein Minimum. Aber ACHTUNG: Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und eine solche Aufteilung muss in jedem Fall individuell an die Lebenssituation und Bedürfnisse angepasst werden. Für eine individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung: ak. Team kontaktieren

Ist mein Aktien-Depot bei einer Bankeninsolvenz durch die Einlagensicherung geschützt?

Viele Anleger fragen sich, was mit ihren Aktien bzw. ihren Wertpapier-Depots passiert, wenn die Bank, bei der sie ihr Depot führen, Insolvenz anmelden muss. Die gute Nachricht: Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Fonds zählen in Deutschland zum Sondervermögen und gehören nicht zum Vermögen der Bank. Sie fließen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse ein und sind somit vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Das liegt daran, dass Wertpapiere nicht im Eigentum der Bank stehen, sondern im Namen des Anlegers verwahrt werden. Selbst im schlimmsten Fall – also wenn die Bank zahlungsunfähig wird – haben Anleger das Recht, ihre Wertpapiere auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen zu lassen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dieser Übertragungsprozess Zeit in Anspruch nehmen kann, insbesondere wenn die Insolvenz der Bank zu einem hohen Verwaltungsaufwand führt.

Gut zu wissen: Offene Transaktionen wie Kauf- oder Verkaufsorders, die zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht ausgeführt wurden, können verzögert werden oder ausfallen. Bereits abgerechnete Geschäfte bleiben jedoch unberührt.

Was ist bei ausländischen Banken zu beachten?

Bei Banken im Ausland gelten unter Umständen andere Regelungen. Während die Grundsätze des Sondervermögens auch in vielen EU-Ländern bestehen, können die Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen von denen in Deutschland abweichen. Anleger sollten sich daher im Vorfeld informieren, wie die jeweilige Bank mit der Verwahrung von Wertpapieren umgeht.

In Kürze: Ein Aktien-Depot ist im Insolvenzfall der Bank grundsätzlich geschützt. Im Ernstfall kann es höchstens zu Verzögerungen beim Depotübertrag kommen. Bei Depots im Ausland sollten Anleger sich vorab über die jeweiligen Sicherungssysteme informieren.

Fazit

Jetzt handeln und informiert bleiben

Mit den aktuellen und den kommenden Änderungen der freiwilligen Einlagensicherung ab 2025 und 2030 sollten sich alle vermögenden Anleger lieber früher als später auseinandersetzen. Sollten die eigenen Cash-Bestände die Obergrenzen auslasten, ist eine Umstrukturierung empfehlenswert. So oder so gilt: Wer sein Kapital auf mehrere Banken verteilt und gleichzeitig in verschiedene Anlageklassen investiert, minimiert das Gesamtrisiko erheblich. Gleichzeitig lohnt es sich, auf Banken zu setzen, die Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind – insbesondere, solange die Grenzen von 3 Millionen Euro (ab 2025) noch gelten.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne, indem wir neue Entwicklungen stets für Sie im Blick behalten und Ihre Vermögensstrategie regelmäßig an neue Rahmenbedingungen anpassen. 

Tim Witthaus, Leiter Kundenberatung bei Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung, lehnt sich entspannt an eine Holzbank vor dem Bürogebäude. Er trägt ein dunkelblaues Sakko, ein hell gemustertes Hemd und eine graue Hose. Er lächelt direkt in die Kamera.

“Wir arbeiten mit verschiedenen Depotbanken zusammen, die selbstverständlich alle eine freiwillige Einlagensicherung anbieten und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über unsere konkreten Konditionen. So finden wir gemeinsam heraus, wie Sie Ihr Vermögen optimal strukturieren und z.B. gegen Bankrisiken und Marktschwankungen absichern können.”

Tim Witthaus,
Leiter Kundenberatung & Verantwortlich für die Depotbanken 

FAQ’s

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?

100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro.

Was ändert sich bei der freiwilligen Einlagensicherung ab 2025?

Die Höchstbeträge sinken: Private Sparer sind dann mit bis zu 3 Millionen Euro abgesichert (statt 5 Mio.), Unternehmen mit bis zu 30 Millionen Euro (statt 50 Mio.). Ab 2030 sinken diese Grenzen weiter auf 1 Million Euro bzw. 10 Millionen Euro.

Gilt die freiwillige Einlagensicherung für alle Banken?

Nein. Nur Banken, die freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sind, bieten diesen zusätzlichen Schutz.

Meine Bank ist insolvent. Wie schnell erhalte ich mein Geld?

Die gesetzliche Einlagensicherung zahlt innerhalb von 7 Werktagen. Die freiwillige Sicherung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Gilt die Einlagensicherung bei ausländischen Banken?

Ausländische Banken in der EU bieten die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Freiwillige Sicherungssysteme gibt es jedoch nicht überall, daher sollten Anleger genau prüfen, welche Bank sie wählen.

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Disclaimer

Diese Publikation dient nur zu Informationszwecken und zur Nutzung durch den Empfänger. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Investmentfonds dar. Die in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen wurden aus Quellen zusammengetragen, die als zuverlässig gelten. Die Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH gibt jedoch keine Gewähr hinsichtlich deren Zuverlässigkeit und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Information ergeben. www.ak-co.de