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Chris Holzheu

Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.
Weißes Hausmodell und kleiner Würfel auf zwei getrennten Sockeln als Sinnbild für das Vermögen nach der Scheidung

Vermögen nach der Scheidung: Was mit Depot, Haus und Rente passiert

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Chris Holzheu ist Senior Kundenberater bei Albrecht, Kitta & Co. und kümmert sich zusammen mit seinen Kollegen um die Anlagestrategien unserer Mandanten.

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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt für dein Vermögen nach der Scheidung: Es wird nicht geteilt, jeder behält sein Eigentum, gemeinsames Eigentum gehört euch schon anteilig, ausgeglichen wird nur der Zugewinn über eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des Überschusses, den einer von euch mehr hinzugewonnen hat als der andere. Getrennt davon werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung im Versorgungsausgleich grundsätzlich jeweils zur Hälfte geteilt.

Aus unserer Sicht als Albrecht, Kitta & Co., unabhängige Vermögensverwaltung aus Hamburg, beginnt nach der rechtlichen Klärung der Teil, bei dem wir dich begleiten können: das Vermögen, das dir bleibt, neu zu ordnen.

Nach einer Trennung liegen Depot, Haus, Altersvorsorge und oft auch Fragen rund um die Kinder gleichzeitig auf dem Tisch. Dazu kommt häufig die Sorge, bei der Scheidung werde das ganze Vermögen halbiert. So funktioniert der gesetzliche Güterstand allerdings nicht. Die im Jahr 2025 geschiedenen Ehen dauerten laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung vom 26.06.2026) im Schnitt 14 Jahre und 7 Monate. Nach so vielen Jahren ist häufig einiges an Vermögen und Rentenanrechten aufgebaut.

In diesem Beitrag fassen wir zuerst die Rechtslage (Stand: September 2026) als allgemeine Information zusammen, die eine Rechtsberatung nicht ersetzt. Danach geht es darum, was du finanziell ordnen kannst.

Wird das Vermögen bei der Scheidung geteilt?

Nein, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen bei der Scheidung nicht geteilt: Jeder behält sein Eigentum, gemeinsames Eigentum gehört beiden schon anteilig, ausgeglichen wird nur der Zugewinn über eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des Überschusses; die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte werden getrennt davon im Versorgungsausgleich grundsätzlich hälftig geteilt. Für das Eigentum ergibt sich das aus § 1363 Abs. 2 BGB: Das Vermögen jedes Ehegatten wird kein gemeinschaftliches Vermögen beider, das gilt auch für Vermögen, das jemand erst nach der Hochzeit erwirbt.

Konkret heißt das im gesetzlichen Güterstand: Dein Depot bleibt dein Eigentum, ebenso die Wohnung, die allein auf deinen Namen im Grundbuch steht. Gemeinsames Eigentum wie ein Haus im Miteigentum oder ein Gemeinschaftskonto teilt ihr außerhalb des Zugewinnausgleichs auf.

Die Zugewinngemeinschaft gilt als gesetzlicher Güterstand, wenn ihr per Ehevertrag nichts anderes vereinbart habt. Habt ihr einen anderen Güterstand vereinbart, etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, sieht die Rechnung anders aus. Das gilt auch, wenn ihr die Zugewinngemeinschaft vertraglich angepasst habt, in der Praxis oft „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ genannt.

Die Ausgleichsforderung ist im Grundsatz eine Forderung auf Geld. Einzelne Vermögenswerte wie Wertpapiere oder eine Immobilie können stattdessen übertragen werden, wenn ihr euch darauf einigt. Ohne Einigung geht das nur ausnahmsweise: auf Antrag der Seite, die den Ausgleich erhält, wenn das Familiengericht es anordnet (§ 1383 BGB). Dieses Thema hat auch steuerliche Aspekte. Die behandeln wir hier bewusst nicht im Detail; kläre sie bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Dafür zählen zwei Werte:

  • Anfangsvermögen: was dir bei der Heirat nach Abzug der Schulden gehörte. Es kann auch negativ sein, wenn deine Schulden damals überwogen.
  • Endvermögen: was dir zum Stichtag nach Abzug der Schulden gehört.

Stichtag für das Endvermögen ist bei einer Scheidung der Tag, an dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird, also dem anderen Ehegatten zugestellt ist (§ 1384 BGB).

Übersteigt der Zugewinn des einen den des anderen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Ein fiktives Beispiel, nur zur Veranschaulichung:

  1. Partner A hat in der Ehe einen Zugewinn von 300.000 €.
  2. Partnerin B hat in der Ehe einen Zugewinn von 100.000 €.
  3. Der Überschuss beträgt 200.000 €, B hat also eine Ausgleichsforderung von 100.000 € gegen A.

Nach oben begrenzt ist die Ausgleichsforderung durch das Vermögen, das nach Abzug der Schulden vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB). Bei einer Scheidung zählt dafür derselbe Stichtag wie für das Endvermögen (§ 1384 BGB). Wie die einzelnen Werte in deinem Fall festgestellt werden, gehört in die Hände einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Familienrecht.

Jeder Ehegatte kann vom anderen außerdem Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen, auf Anforderung mit Belegen (§ 1379 BGB). Tipp: Eine saubere Übersicht deiner Vermögenswerte zu drei Zeitpunkten (Heirat, Trennung und Zustellung des Antrags) erleichtert diesen Teil spürbar.

Was zählt zum Zugewinn und was nicht?

Zum Zugewinn zählt, um wie viel dein Vermögen in der Ehe gewachsen ist; Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dabei aber in der Regel dem Anfangsvermögen hinzugerechnet: Ihr Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs erhöht deinen Zugewinn nicht, eine Wertsteigerung während der Ehe kann trotzdem in den Zugewinn fallen (§ 1374 Abs. 2, § 1376 BGB).

Dasselbe gilt für Vermögen, das du schon vor der Ehe hattest: Eine Wohnung oder ein Depot zählt mit dem damaligen Wert zum Anfangsvermögen. Ist die Wohnung im Wert gestiegen oder das Depot durch Kursgewinne und weitere Einzahlungen gewachsen, kann sich dieser Zuwachs auf den Ausgleich auswirken.

Als Rechenposten fließen typischerweise ein:

  • Bankguthaben
  • Wertpapierdepots
  • Immobilien
  • Unternehmensanteile
  • Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung
  • weitere Vermögenswerte mit einem Geldwert

Bei Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Bewertung der Unternehmensanteile oft ein besonders aufwendiger Teil der Rechnung.

Gut zu wissen: Versicherungen, die auf eine Rente gerichtet sind, laufen über den Versorgungsausgleich. Riester-Verträge und die betriebliche Altersversorgung gehören unabhängig davon dorthin, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden (§ 2 VersAusglG).

Was passiert mit der Altersvorsorge bei der Scheidung?

Im Versorgungsausgleich werden bei der Scheidung die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung grundsätzlich jeweils zur Hälfte geteilt (§ 1 VersAusglG), bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren allerdings nur, wenn einer von euch das beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Dabei wird grundsätzlich jedes Anrecht einzeln in beide Richtungen geteilt: Hast du eine Betriebsrente aufgebaut und die andere Seite Anrechte in der gesetzlichen Rente, gibst du die Hälfte deines Ehezeitanteils ab und erhältst die Hälfte ihres. Erfasst werden unter anderem:

  • die gesetzliche Rente
  • die Beamtenversorgung und die berufsständische Versorgung
  • die betriebliche Altersversorgung, auch Direktzusagen und Pensionskassen
  • Riester-Verträge und private Rentenversicherungen
  • weitere Anrechte aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge

Als Ehezeit gilt der Zeitraum vom ersten Tag des Monats, in dem ihr geheiratet habt, bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Über den Ausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren von sich aus, nur bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren braucht es einen Antrag. Einen Überblick gibt die Deutsche Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich.

Für deine Planung heißt das: Wer unterm Strich Anrechte abgibt, kann im Alter mit weniger Rente auskommen müssen als gedacht. Deshalb lohnt es sich, nach der Entscheidung neu zu prüfen, wie weit dein Kapital im Ruhestand reicht. Wie der Ausgleich in deinem Fall konkret greift, beantwortet dir deine Fachanwältin oder dein Fachanwalt für Familienrecht.

Was solltest du nach der Scheidung finanziell zuerst ordnen?

Direkt nach der Einigung stehen fünf Dinge an, bevor du über neue Anlagen nachdenkst:

  1. Vermögensbilanz: Stell alle Werte und Schulden so zusammen, wie sie nach der Auseinandersetzung aussehen, inklusive Immobilie und Kredit.
  2. Konten und Vollmachten: Prüf Gemeinschaftskonten, Kontovollmachten und Depotvollmachten und pass sie an deine neue Situation an.
  3. Begünstigungen in Versicherungen: Prüf, wer in deinen Lebens- und Rentenversicherungen als bezugsberechtigt eingetragen ist.
  4. Testament: Lass dein Testament prüfen, etwa von einer Notarin oder einem Notar, alternativ von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht. Verfügungen zugunsten des früheren Ehegatten werden nach § 2077 BGB mit der Auflösung der Ehe in der Regel unwirksam, es sei denn, es ist anzunehmen, dass du sie auch für diesen Fall getroffen hättest.
  5. Gemeinsame Kredite: Gegenüber der Bank haftet ihr in der Regel weiter beide als Gesamtschuldner, auch wenn ihr intern etwas anderes vereinbart habt. Solange der Kredit läuft, kann nur die Bank einen von euch aus der Haftung entlassen.

Nach der Scheidung verändert sich oft auch dein monatliches Budget. Es kommen etwa neue Wohnkosten dazu, Unterhalt fließt ab oder zu, ein Einkommen fällt weg oder kommt hinzu. Eine Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben für die nächsten Monate zeigt dir, wie viel Spielraum für den Vermögensaufbau bleibt. Nicht alles davon musst du in den ersten Wochen entscheiden.

Wie ordnest du dein Vermögen nach der Scheidung neu?

Dein Vermögen nach der Scheidung ordnest du Schritt für Schritt neu, sobald die Rechtsfragen geklärt und die ersten Punkte abgehakt sind: erst die Liquidität sichern, dann Klumpenrisiken erkennen und danach die Anlage auf deine neuen Ziele ausrichten. Am Anfang stehen dabei häufig zwei Fragen: Wie planst du die Liquidität, wenn du den Ausgleich zahlst oder erhältst? Und wie stark hängt dein Vermögen an einem einzigen Wert?

Zahlen oder erhalten: Wie planst du die Liquidität rund um den Ausgleich?

Wer den Zugewinnausgleich zahlen muss, bringt das Geld im Normalfall aus dem eigenen Vermögen auf, weil die Ausgleichsforderung im Grundsatz eine Geldforderung ist. Vermögenswerte statt Geld zu übertragen geht nur, wenn ihr euch einigt, oder ausnahmsweise auf Antrag der Seite, die den Ausgleich erhält, wenn das Familiengericht es anordnet (§ 1383 BGB). Wer sein Vermögen vor allem im Haus, im Unternehmen oder im Depot hält, muss deshalb in der Regel Liquidität schaffen, möglichst ohne in einem ungünstigen Moment verkaufen zu müssen.

Käme die sofortige Zahlung des Zugewinnausgleichs zur Unzeit, kann das Familiengericht die Forderung auf Antrag stunden, also die Zahlung gegen Zinsen aufschieben (§ 1382 BGB). Ob das für dich in Betracht kommt, kann dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht sagen.

Wer den Zugewinnausgleich erhält, hat danach plötzlich einen größeren Geldbetrag auf dem Konto. Die Lage ähnelt der nach einem Erbfall. Was dann zu bedenken ist, liest du in unserem Beitrag dazu, wenn sich dein Vermögen durch ein Erbe plötzlich verändert.

Tipp: Einen Ausgleichsbetrag musst du nicht sofort anlegen. Bei uns hat sich für diesen Betrag eine Reihenfolge in drei Schritten bewährt:

  1. zuerst eine Reserve für den Übergang, etwa für Wohnen, Unterhaltsposten sowie Anwalts- und Verfahrenskosten,
  2. dann die Klärung deiner Ziele und deines Anlagehorizonts,
  3. erst danach die Anlage.

Bei unseren Kunden sehen wir allerdings immer wieder, wie aus einer bewussten Pause Geld wird, das auf eine Entscheidung wartet. Deshalb gehört zur Reserve auch ein fester Termin, an dem du über den Rest entscheidest. Für die Reserve hilft dir unser Überblick, wo du Geld für die Übergangsphase kurzfristig parkst.

Für die Übergangsjahre nach der Scheidung setzen wir ak. Planning ein, den zweiten Baustein unserer Vermögen360-Analyse. Der Baustein stellt deine Einnahmen und Ausgaben im Zeitverlauf gegenüber, inklusive vorhersehbarer Cash-Events wie einer Erbschaft. Nach einer Scheidung sind das etwa die Zahlung aus dem Zugewinnausgleich, eine veränderte Rente nach dem Versorgungsausgleich oder Unterhalt.

Mit ak. Planning rechnen wir durch, ob und wie lange dein Vermögen trägt, auch wenn die ersten Jahre schwach laufen. Das macht deine Entscheidungen in einer unruhigen Phase belastbarer, eine bestimmte Wertentwicklung sichert es allerdings nicht zu.

Klumpenrisiko und neue Ziele: Was tun, wenn fast alles in der Immobilie steckt?

Steckt nach der Scheidung fast dein ganzes Vermögen in der Immobilie, hilft der Blick auf das Gesamtvermögen, vom Depot über das Haus bis zu den Rentenanrechten. Wer das gemeinsame Haus übernimmt, hält danach häufig den Großteil seines Vermögens in einem Objekt plus Kredit. Daraus kann eine Schieflage entstehen, ein sogenanntes Klumpenrisiko: Ein großer Teil des Vermögens hängt an einem Wert, einer Lage und einer Finanzierung. Bei Unternehmerinnen und Unternehmern kann der Unternehmensanteil dieselbe Rolle spielen.

Dazu kommen neue Ziele. Nach einer Scheidung verschiebt sich die Risikobereitschaft oft, in beide Richtungen: Wer als Alleinerziehende oder Alleinerziehender mehr Verantwortung trägt, schätzt das eigene Risiko manchmal vorsichtiger ein. Andere möchten nach der Trennung gezielt wieder Vermögen aufbauen. Wie viel Risiko zu dir passt, ist deshalb individuell. Grundlagen dazu, wie du dein Vermögen sinnvoll auf Anlageklassen aufteilst, findest du in unserem Beitrag zur Asset Allocation.

Beim Klumpenrisiko und bei den neuen Zielen setzt der erste Baustein unserer Vermögen360-Analyse an: Wir machen mit dem ak. Optimizer dein Gesamtvermögen sichtbar, also Struktur, Kosten und Klumpenrisiken über alle Vermögenswerte hinweg. Daraus entwickeln wir die strategische Asset Allocation, passend zu deinen Zielen und deiner Risikotragfähigkeit. Auf dieser Grundlage kannst du bewusst entscheiden, wie viel Gewicht die Immobilie in deinem Vermögen künftig haben soll. Jede Anlageklasse hat dabei eigene Chancen und Risiken, auch die Immobilie. Ob du sie behältst, hängt von deiner Gesamtsituation ab.

Wie begleitet dich Albrecht, Kitta & Co. nach der Scheidung?

Sobald die Einigung steht, ordnen wir als Vermögensverwaltung mit dir das Vermögen, das dir nach der Scheidung bleibt. Die Rechtslage und eure Einigung liegen bei der Fachanwältin oder dem Fachanwalt für Familienrecht, Steuerfragen bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater. Unsere Begleitung umfasst drei Dinge:

  1. Bestandsaufnahme und neue Struktur: Im Rahmen der Vermögen360-Analyse erfassen wir dein Gesamtvermögen und entwickeln daraus eine Struktur für deine neuen Ziele.
  2. Liquiditätsplanung für den Übergang: Wir planen, wann welcher Betrag gebraucht wird, etwa für den Ausgleich, die Wohnung oder Unterhalt. Daraus ergibt sich, welcher Teil langfristig angelegt werden kann.
  3. Begleitung über die Scheidung hinaus: In der Regel sprechen wir einmal pro Quartal mit dir. Ändern sich deine Lebensumstände, prüfen wir gemeinsam, ob die Strategie noch zu dir passt, etwa bei beruflichen Veränderungen, beim Unterhalt oder wenn die Kinder selbstständig werden.

Für Unternehmerfamilien gibt es zusätzlich unsere Family Office Services. Dort arbeiten wir mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater der Familie zusammen und öffnen, wo noch niemand da ist, unser Netzwerk aus Fachleuten. Mehr über unsere Vermögensverwaltung findest du auf unserer Website.

Wenn du dein Vermögen nach der Scheidung neu ordnen möchtest, vereinbare ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

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Häufige Fragen zum Vermögen nach der Scheidung

Wird mein Depot bei der Scheidung halbiert?

Nein, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt dein Depot dein Eigentum und fließt nur mit seinem Wert in die Berechnung deines Zugewinns ein; ausgeglichen wird im Grundsatz in Geld die Hälfte des Überschusses, den einer von euch mehr hinzugewonnen hat als der andere. Ein gemeinsames Depot gehört euch beiden ohnehin schon anteilig. Habt ihr per Ehevertrag etwas anderes vereinbart, etwa Gütertrennung, gelten diese Regeln so nicht. Wie das in deinem Fall aussieht, klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Was passiert mit meiner Riester-Rente oder Betriebsrente bei der Scheidung?

Riester-Renten und Betriebsrenten fallen in den Versorgungsausgleich, unabhängig davon, ob der Vertrag eine Rente oder Kapital auszahlt: Der Teil, den du während der Ehezeit erworben hast, wird grundsätzlich zur Hälfte geteilt, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren allerdings nur auf Antrag. Das Gesetz kennt dafür verschiedene Wege, darunter die interne und die externe Teilung (§§ 10, 14 VersAusglG). Welcher Weg für deinen Vertrag gilt, klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Was passiert mit gemeinsamen Schulden und Krediten nach der Scheidung?

Gemeinsame Kredite bleiben nach der Scheidung bestehen: Gegenüber der Bank haftet ihr in der Regel weiter beide als Gesamtschuldner, auch wenn ihr intern vereinbart habt, dass nur einer von euch zahlt. Die Bank kann die Leistung dann von jedem von euch ganz oder teilweise verlangen. Solange der Kredit läuft, kann nur die Bank einen von euch aus der Haftung entlassen. Wie sich eure Schulden konkret regeln oder umschulden lassen, klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht und mit deiner Bank.

Wie lange dauert es, bis das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt ist?

Eine feste Dauer gibt es nicht, wohl aber eine Frist: Die Ausgleichsforderung aus dem Zugewinnausgleich entsteht mit der Rechtskraft der Scheidung und verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wird (§ 1378 Abs. 3, §§ 195, 199, 1564 BGB). Wie lange es dauert, bis der Zugewinnausgleich geregelt und gemeinsames Eigentum auseinandergesetzt ist, hängt vor allem davon ab, wie schnell ihr euch einigt und wie komplex euer Vermögen ist. Für die Scheidung selbst nennt das Gesetz einen zeitlichen Anhaltspunkt: Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn ihr seit einem Jahr getrennt lebt und beide die Scheidung beantragt oder einer von euch zustimmt. Lebt ihr seit drei Jahren getrennt, gilt die Vermutung auch ohne Zustimmung (§ 1566 BGB). Fragen zum Ablauf und zu Fristen klärst du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Vermögensverwaltung nach der Scheidung?

Ob sich eine Vermögensverwaltung nach der Scheidung lohnt, hängt weniger an einer festen Zahl als daran, wie viel sich gleichzeitig neu sortiert, etwa Ausgleichszahlung, Immobilie, Kredit oder Rentenanrechte. Dazu kommen dein eigenes Finanzwissen und die Zeit, die du selbst investieren möchtest. Bei Albrecht, Kitta & Co. beginnt ak.digital bei 25.000 € mit derselben Anlagephilosophie und demselben Team, ein individuelles Mandat in der Regel ab 1 Mio. €. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im persönlichen Gespräch.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Er ersetzt keine individuelle, auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung. Kapitalanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

Rechtliche Ausführungen sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.

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