Taxonomie: gut gemeint, aber wenig praxistauglich

Taxonomie: gut gemeint, aber wenig praxistauglich

Seit Anfang August ist sie nun in Kraft: die Verordnung (EU) 2020/852. Nach Einschätzung von Andreas Kitta von Albrecht, Kitta & Co scheitert die Taxonomie allerdings im Praxistest. Für ihn ist das jedoch kein Grund, tatenlos zu bleiben.

Vereinfacht ausgedrückt will die EU durch ihre Taxonomie privates Kapital in den Kampf gegen den Klimawandel umlenken. Die Idee ist durchaus richtig. Die Staaten allein können die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter allein kaum finanzieren. Denn hier geht es allein in Europa um hunderte Milliarden Euro pro Jahr, die eigentlich nötig sind.

Und dass der Klimawandel in vollem Gange ist, belegen die stark gestiegenen Extremwetter. Deutschland erlebt gerade innerhalb von nur fünf Jahren den zweiten Dürre-Sommer. In Großbritannien war es sogar zwischenzeitlich so heiß, dass sich die Bahntrassen nicht mehr befahren ließen.

Es macht also durchaus Sinn, dass Brüssel finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen schaffen will. Mittlerweile werden allerdings die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „ESG“ inflationär genutzt. Und immer wieder kommt es zu Greenwashing. Vor allem für die Endkunden, die immer stärker auf die ökologische und soziale Vereinbarkeit ihrer Investments wertlegen, sind eine höhere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit notwendig. Auch dazu soll die Taxonomie beitragen.

Wenig ausgereift

Allerdings weist das Brüsseler Regelwerk verschiedene Schwachstellen auf. Zahlreichen Anlegern ist kaum zu vermitteln, warum gerade Atomkraft und Erdgas als grüne Brückentechnologien eingestuft werden. Auch wenn beide Energiequellen die Grundlastfähigkeit gewährleisten, sprechen die seit Jahrzehnten ungelöste Endlagerung der Brennstäbe bei der Kernenergie sowie die CO2-Emissionen von Erdgas nicht gerade dafür, dass es sich hier um grüne Technologien handelt.

Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass hier die beiden mächtigsten EU-Staaten einen Kuhhandel geschlossen haben, damit Frankreich weiter auf Atomkraft und Deutschland auf Erdgas setzen kann. Gerade bei russischem Pipelinegas stellt sich die Frage, ob dies ernsthaft als nachhaltig einzustufen ist.

Deutlich schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass die Taxonomie unausgereift ist und der aktuellen Marktsituation nicht gerecht wird. So muss ein Fonds um als Artikel 9, also der höchsten Nachhaltigkeitsstufe, eingruppiert zu werden, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines festgelegten Umweltziels leisten. Dieses Impact Investing soll messbar sein. Das geht allerdings weitgehend an der Realität vorbei.

Mehr als 2000 Seiten Nachhaltigkeits-Kriterien

Denn die bisher ausschließliche Fokussierung der Taxonomie auf den Umweltaspekt greift zu kurz. Das hängt damit zusammen, dass das Regelwerk noch gar nicht fertig ist. Bisher sind erst für die beiden Nachhaltigkeits-Bereiche „Eindämmung des Klimawandels“ und „Anpassung an den Klimawandel“ die Kriterien von der EU definiert. Allein das nimmt schon mehr als 500 Seiten in Anspruch. Doch noch immer fehlen die Nachhaltigkeits-Bereiche „Wasserressourcen“, „Kreislaufwirtschaft“, „Bekämpfung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz der Ökosysteme“.

Gleichzeitig sind auch verschiedene Branchen wie Pharma oder Einzelhandel noch gar noch erfasst. Schließlich fehlen auch noch die Kriterien für ein soziales Wirtschaften. Für eine gute Unternehmensführung sind sie nicht einmal geplant. Es ist zu befürchten, dass der Kriterienkatalog um weitere 2.000 Seiten wächst. Es liegt auf der Hand, dass angesichts der schieren Masse viele der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, für die die Taxonomie gilt, an ihre Grenzen stoßen werden. Eine praktische Umsetzbarkeit sieht anders aus.  

Die meisten Firmen bleiben außen vor

Schon jetzt sind zahlreiche Firmen mit der Taxonomie überfordert. Die Unternehmensberatung PwC hat das Reporting von 50 Unternehmen aus dem Dax, MDax und SDax analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Von den insgesamt neun untersuchten Branchen wiesen nach Unternehmensangaben nur zwei einen durchschnittlichen Taxonomie-fähigen Umsatz von mehr als 50 Prozent
auf. Und mit Automobil und Immobilien waren dies genau zwei der Bereiche, die zusammen mit der Energieerzeugung, der Industrie und der Landwirtschaft für das Gros der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind. Auf EU-Ebene fallen die Ergebnisse sogar noch deutlich schlechter aus.

Wenn sich Fondsmanager oder Vermögensverwalter tatsächlich an der Brüsseler Taxonomie orientieren, um „offiziell“ nachhaltige Investmentstrategien anzubieten, scheint es aktuell, als bliebe die Diversifikation auf der Strecke. Denn nicht nur die Taxonomie der EU ist bislang eher bruchstückhaft, sondern vielen Unternehmen fehlen auch noch die notwendigen Daten. Damit fallen sie durchs Raster, selbst wenn sie streng ESG-konform wirtschaften. Und das Anlageuniversum schrumpft und schrumpft, was zu einem stark erhöhten Risiko führt.

Und jetzt?

Trotzdem hat der Versuch der Brüsseler Bürokraten auch sein Gutes. Er rückt das Thema Nachhaltigkeit neben Risiko und Rendite in den Fokus. Doch welches Problem besteht im Moment? Es ist ein Vakuum entstanden: Unternehmen müssen ihr Nachhaltigkeitsengagement weiterentwickeln. Dies muss für die Finanzbranche sinnvoll messbar und vergleichbar sein und man muss gemeinsam Anlegern, die nachhaltig investieren wollen, ein verständliches Angebot machen. So weit ist es lange noch nicht. Klar ist: bis dahin bietet bei nachhaltigen Investments weniger die EU-Taxonomie sondern der gesunde Menschenverstand eine gute Entscheidungsgrundlage.

Andreas Kitta vom unabhängigen Vermögensverwalter Albrecht, Kitta & Co. in Hamburg.

Veröffentlicht als Gastkommentar am 15. August 2022


Disclaimer:
Diese Publikation dient nur zu Informationszwecken und zur Nutzung durch den Empfänger. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Investmentfonds dar. Die in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen wurden aus Quellen zusammengetragen, die
als zuverlässig gelten. Die Albrecht, Kitta & Co. Vermögensverwaltung GmbH gibt jedoch keine Gewähr hinsichtlich deren Zuverlässigkeit und Vollständigkeit und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Information ergeben.